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keine AU bei H-Kennzeichen ?
Verfasst: Do 13. Nov 2008, 13:36
von buggy-peter
Hallo Experten,ich habe heute beim Surfen diesen Link gefunden:
http://www.im-auto.de/kfz-zu...bgasunte ... usgenommen von dieser Untersuchung sind auch Maschinen der Land- und Forstwirtschaft, Kurzzeitkennzeichen oder Oldtimerkennzeichen.Kann das stimmen?
keine AU bei H-Kennzeichen ?
Verfasst: Do 13. Nov 2008, 13:45
von Altopelfreak
Hallo,dieser Text ist veraltet und z.T. missverständlich!1. Dia AU-Frist beträgt seit einiger Zeit 2 Jahre, egal ob Kat oder nicht.Richtig ist: ab 2010 fällt die Plakette weg, da die AU mit der HU zusammengelegt wird. Dennoch soll der Autofahrer weiterhin die Möglichkeit haben, die AU in der Werkstatt machen zu lassen, bevor er für die HU zum Tüv fährt. Die bestandene AU darf dann aber nicht älter als ein Monat sein. Für H-Kennzeichen gilt weiterhin das Stichdatum 1. 7. 1969 und für Diesel 1.1. 1977, ab wann nach EZ-Datum eine AU vorgeschrieben ist.Rote Nummern incl 07 und Kurzzeitkennzeichen sind keine Zulassung, daher kann es hierfür weder HU noch AU geben.Klaus
keine AU bei H-Kennzeichen ?
Verfasst: Do 13. Nov 2008, 14:16
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 13.11.08 12:45:43Für H-Kennzeichen gilt weiterhin das Stichdatum 1. 7. 1969 und für Diesel 1.1. 1977, ab wann nach EZ-Datum eine AU vorgeschrieben ist.Nicht nur für H-Kennzeichen, sondern für alle regulär zugelassenenen PKW mit AU-Pflicht gilt die Frist ab 01.07.69.....
keine AU bei H-Kennzeichen ?
Verfasst: Do 13. Nov 2008, 18:34
von Th. Dinter
.....so isses, und für Hakenzeichen war eine AU-Plakette noch nie Vorschrift(lt meiner Zul-Stelle), daher hat mein 75er Oldi keine. Man muß halt den Zettel immer dabei haben....grußthomas
keine AU bei H-Kennzeichen ?
Verfasst: Do 13. Nov 2008, 19:39
von uwm121
Bis 1.7.1999 war diese Aussage ja auch durchaus korrekt.Grüße
keine AU bei H-Kennzeichen ?
Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 23:10
von schreyhalz
Moin Moin ! """.....so isses, und für Hakenzeichen war eine AU-Plakette noch nie Vorschrift(lt meiner Zul-Stelle), daher hat mein 75er Oldi keine. Man muß halt den Zettel immer dabei haben""" Ist schlichtweg falsch !! Der Inhalt des Links ist auch falsch,richtig muss die Vorschrift zitiert werden mit "Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen " anstelle Oldtimerkennzeichen.d.h es wird zwischen H-Kennzeichen und 07er Nr. unterschieden. Weiterhin ist falsch,das die Au-Bescheinigung mitzuführen ist,sie ist lediglich "aufzubewahren" und "zuständigen Personen bei Kontrollen " vorzuzeigen.Auch gilt die Regelung,wie sie allgemein ab 2010 gelten soll,bereits jetzt für Fahrzeuge mit OBD,auch wenn diese noch eine AU-Plakette erhalten. MfG Volker
keine AU bei H-Kennzeichen ?
Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 00:52
von oldierolli
Hallo, na gut, dann werde ich die ZU HAUSE aufbewahrte Bescheinigung den zuständigen Personen DORT?? vorzeigen? Ehe ich hin und her fahre (oder die etwa zu mir kommen?), führe ich die lieber mit, zumindest als Kopie. Gruß. Rolf
keine AU bei H-Kennzeichen ?
Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 20:21
von schreyhalz
Moin Moin ! """Ehe ich hin und her fahre (oder die etwa zu mir kommen?)""" Das ist in der Tat nicht in der Verordnung geregelt. MfG Volker
keine AU bei H-Kennzeichen ?
Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 21:00
von Th. Dinter
....na ja schreyhalz, man sollte halt lesen können.....Ich habe keinen Gesetzes-/Verordnungstext zitiert, sondern meine Meinung wiedergegeben.Und die Vorgabe: "zuständigen Personen bei Kontrollen vorzuzeigen", heißt automatisch, daß man das Dingen dabei haben sollte. Denn da steht "bei Kontrollen", nicht irgendwann später, oder so....., also ist doch alles geregelt!grußthomasBeitrag geändert:15.11.08 20:00:55
keine AU bei H-Kennzeichen ?
Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 21:30
von schreyhalz
Moin Moin ! Das war von mir auch ironisch gemeint gewesen,da normalerweise bei uns alles einer Regelungswut anheimfällt ! Interessanterweise ist nämlich genau die Formulierung "mitzführen" vor einigen Jahren gegen "aufzubewahren" ausgetauscht worden ohne weitere Erläuterungen. MfG Volker