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07-Kennzeichen und Bestandsschutz bei Halterwechsel?

Verfasst: So 9. Nov 2008, 11:33
von alteschätzchen
Hallo,im Internet bietet jemand einen 1984-er PKW mit folgenden Worten an: Zitat: Das Auto wurde von mir gelegentlich mit 07er Nummer bewegt. Somit hat das Fahrzeug 07er Bestandsschutz und kann trotz Nichterreichung der 30 Jahre in eine bestehende 07er Sammlung übernommen werden.Ist diese Aussage korrekt? Gruss

07-Kennzeichen und Bestandsschutz bei Halterwechsel?

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:15
von Ralf G
Hallo, wir haben einen Bekannten der in Westfalen eine Dauphine gekauft hat die auf einem Sammlerkennzeichen mit eingetragen war. Das wurde in Hessen problemlos anerkannt und er bekam auch hier ein Sammlerkennzeichen. Allerdings war das Auto älter als 30 Jahre. Ich habe bei meinen Autos die Erfahrung gemacht das man auf der Zulassungsstelle eine freundliche und verbindliche Auskunft bekommt, wenn man sich bis zu dem zuständigen Sachbearbeiter durchgekämpft hat. Und das auch am Telefon. Schönen Sonntag noch Gruß Ralf G

07-Kennzeichen und Bestandsschutz bei Halterwechsel?

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:33
von Th. Dinter
....auf den Bestandsschutz würde ich mich erst dann verlassen, wenn die Zulassungsstelle das zugesichert hat.Das wird in D unterschiedlich gehandhabt.Also Vorsicht!!!grußthomas

07-Kennzeichen und Bestandsschutz bei Halterwechsel?

Verfasst: So 9. Nov 2008, 14:21
von oldierolli
Hallo, die 07 ist ein auf eine PERSON bezogener Verwaltungsakt. Einen ANSPRUCH hat ein späterer Eigentümer darauf nicht. Aber wenn die Behörde sieht, dass eine andere bereits entschieden hat, wird sie hoffentlich genau so entscheiden, vorausgesetzt, dass der Halter die "Bonität" erfüllt.Gruß. RolfBeitrag geändert:09.11.08 13:21:50