H-Kennzeichen ohne frühere Zulassung.
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- Registriert:Mo 3. Nov 2008, 19:17 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,leider hat mich die Suchfunktion nicht weitergebracht.Habe ein 30 Jahre altes Fahrzeug (anhand Fahrgestell-Nr. Typenschild festgestellt), welches nie in Deutschland oder einem anderen Land zugelassen war.Ist eine Zulassung mit H-Kennzeichen möglich oder muss das Fahrzeug zwingend in irgend einem Land jemals zugelassen gewesen sein. Bin über den Text im § 2 Nr. 22 FZV (in Verkehr gebracht) gestolpert.Danke für Eure Hilfe.Christian
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H-Kennzeichen ohne frühere Zulassung.
Moin Moin ! Das hast du richtig erkannt! Eine Zulassung als Neufahrzeug ist auch gar nicht möglich,da die heutigen Zulassungsbestimmungen eingehalten werden müssten.Da aber die Unterlagen in Flensburg nach einiger Zeit gelöscht werden,kann man nicht sagen,ob dieses Fzg jemals zugelassen war,also muss man von einer Erstzulassung 01.07.1978 ausgehen.Auch ist es nicht ungewöhnlich,dass die Papiere alter,verbrauchter Fzge verloren gehen,insbesondere wenn man sich diesen Wagen vor 15 Jahren als Schlachtfzg. gekauft hat. MfG Volker
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H-Kennzeichen ohne frühere Zulassung.
Wenn das Fahrzeug noch NIE weder in D noch sonstwo zugelassen war hast Du ein Problem-genauso wie all jene,die sich z.B. eine Käfer Cabrio der letzen Serie fabrikneu ohne Tageszulassung weggestellt haben.Ohne ein verständnisvolles Straßenverkehrsamt(der TÜV ist seit gewisser Vorfälle nicht mehr so massgebent)wirst Du wohl keine Chance haben.Grüße
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H-Kennzeichen ohne frühere Zulassung.
Ich gehe auch davon aus, dass das Fahrzeug schonmal zugelassen war. Wenn natürlich keine Unterlagen dabei sind, sollte man versuchen, über geeignetes Material (Produktionszahlen, VIN) zu belegen, wann das Fahrzeug gebaut wurde. Damit dürfte dem Eintrag von dem 1.7. des Baujahres als Erstzulassungsdatum nichts im Wege stehen. Damit wäre dann eine Hürde der Neuzulassung mit H-Kennzeichen schon geschafft GrußUli
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H-Kennzeichen ohne frühere Zulassung.
Eben. Probleme sind dazu dar, gelöst zu werden.Besonders Zulassungsprobleme.....
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So siehst wohl aus:Wenn man in diesem Fall ganz korrekt sein will, ist keine Zulassung möglich, weder mit H noch sonstwie!
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H-Kennzeichen ohne frühere Zulassung.
Hallo, kann es nicht sein, dass das Fahrzeug irgendwann, vielleicht vor über 20 Jahren, schon mal auf Dich zugelassen war(letzter Halter), wann weisst Du nicht mehr genau, der Brief ist vielleicht irgendwann verloren gegangen, wann weisst Du auch nicht? Leider werden ja beim KBA die Daten nicht so lange gespeichert.Das gleiche ist mir auch passiert bei meiner GT 380.Ein Fahrzeugbrief mit ähnlicher Fahrgestellnummer hat gereicht, um das Baujahr zu bestimmen.Anfrage beim KBA war obligatorisch, kurzer Besuch beim TÜV wegen den Daten und Vollabnahme. Der Prüfer hat sich über den Zustand der Maschine (wie neu,21km auf dem Tacho) gewundert, aber keine Probleme.
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H-Kennzeichen ohne frühere Zulassung.
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 04.11.08 12:34:47So siehst wohl aus:Wenn man in diesem Fall ganz korrekt sein will, ist keine Zulassung möglich, weder mit H noch sonstwie!Wieso ? Willst Du ihm ein Angebot unterbreiten ?Es gibt überhaupt keine Probleme mit der Zulassung, wenn man weiß, was man auf der Zulassungsstelle vorzutragen hat. Natürlich wird man auf Verlangen den Erwerbs- oder Eigentumsnachweis erbringen müssen, wenn keine Papiere vorhanden sind, aber ansonsten: Where ist the problem ?Welcher Hahn kräht denn danach, ob dieses Fahrzeug jemals irgendwo und irgendwann bereits einmal zugelassen war ?Sollen wir jetzt deswegen eine Ethikdiskussion beginnen á la Replika oder so ?Wenn halbwegs feststeht, wann ein Fzg. produziert worden ist, ist ein Zulassungsdatum doch maximal um 6 Monate abweichend. 99,8% aller Fahrzeuge fahren doch mit einem Zulassungsdatum in den Papieren herum, welches zwar exakt den Tag der Inbetriebsetzung benennt; das tatsächliche Produktionsdatum weicht jedoch mindestens um 1 Monat davon ab. Wenn nun eine Jahreswende dazwischen liegt oder ein Überseetransport (z.B. Japan/USA) können auch locker mindestens 3 Monate dazwischen liegen. Standzeiten beim Händler noch nicht einmal berücksichtigt. Also ist z.B. der Ausspruch "mein Auto ist exakt so alt wie Oma_Hilde_ihr_35._Geburtstag_lange_her_is" völliger Blödsinn.Ansonsten müssten alle Fahrzeuge Deiner Aussage folgernd, für die keine Papiere mehr existieren, als Schrott deklariert und entsprechend vernichtet werden.Chris. Beitrag geändert:04.11.08 14:59:15
- Vette58
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Mein Auto hat genau am 28.2.1958 die Welt erblickt und hat trotzdem den 1.7.1958 als Erstzulassung in der Zulassungsbescheinigung stehen - wayne interessiert's?Die Zulassung deines 30 Jahren alten Autos wird echt kein Problem sein (wenn du nichts falsches oder zuviel erzählst ).GrußUli
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H-Kennzeichen ohne frühere Zulassung.
Danke Euch für Eure zahlreichen Antworten.Fahrzeug-Ident-Nr. ist eingeschlagen. Nach Durchsicht alter Listen muss die Produktion danach in den Jahren 1978 - 1980 erfolgt sein.Natürlich, wenn ich noch mal genau nachdenke, war das Fahrzeug vor vielen, vielen Jahren sicher bereits zugelassen gewesen. GrußChristian