Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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ventilo
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Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

Beitrag von ventilo » Fr 10. Okt 2008, 16:34

Daran ist nichts "Verdächtiges".Die ehemaligen Polizeifahrzeuge wurde von der IPA (http://www.ipa-deutschland.de/) bewegt - also "echten" Polizisten. Ein paar Fahrzeuge stammten wohl auch aus der Marburger Sammlung.Die IPA war Mitveranstalter der Rallye und hat uns mancherlei bürokratische Hürden aus dem Weg geräumt und kurzerhand auch gleich Kreuzungen in der Kölner Innenstadt gesperrt.So was nennt man bei uns "Kölschen Klüngel" ....Beitrag geändert:10.10.08 16:37:51

uwm121
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Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

Beitrag von uwm121 » Fr 10. Okt 2008, 18:34

Die haben aber eine rote Nummer-das ist wieder ein anderer Fall!Grüße

Chris051162
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Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

Beitrag von Chris051162 » Fr 10. Okt 2008, 20:15

@ventilonun Gut...........im Grunde genommen ist es egal wer in diesem Fall die Fahrzeuge lenkt. Ob Polizist oder Otto Normalverbraucher 1. war dies eine vermutlich genehmigte Veranstaltung 2. hatten die Fahrzeuge überwiegend rote Nummerschilder. Fest steht, dass im öffentlichen Straßenverkehr nur berechtigte Fahrzeuge das blaue Blinklicht sichtbar führen dürfen.Mir ging es jedoch mit meiner Frage darum, muß ich mit einem normalem Straßenkennzeichen meine blauen Blinklichter abbauen, so wie vom StVA gefordert oder reicht es, eine nicht lichtdurchlässige Kappe auf diesen an zu bringen. Der Vollständigkeithalber möchte ich anfügen, dass ich von und zu Veranstaltungen weder mit blauen Blinklicht noch als Möchtegern Polizist fahren will. Mir geht es nur darum, dass sollte das StVA bei seiner Meinung bleiben - die Brücke muß ab, wäre ich genötigt diese im Kofferraum oder sonst wo, mit zu führen und am jeweiligen Veranstltungsort zu montieren und wieder zu demontieren. Erstens: ist das Ding ziemlich schwer und groß, zweitens: einmal abgerutscht und der Dachlack ist hin, drittens: wird das Teil beim Transport auch nicht besser. Und so weiter..........@uwm121Hallo, Du hast Recht bei der roten Nummer und dem H-Kennzeichen verhält es sich zwar anders, aber auch diese dürfen als normale Verkehrsteilnehmer kein blaues Blinklicht sichtbar führen. Trotzdem interessant. Ich bin der Meinung das dies für 07 Kennzeichen gilt. Wie ist das aber mit 06 Kennzeichen, also Händlerkennzeichen?Gruß Christian - polizeilada.deBeitrag geändert:10.10.08 20:17:51

mocambique-amazone
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Beitrag von mocambique-amazone » Fr 10. Okt 2008, 21:34

Vielleicht hilft es:http://www.newtonmeter.de/bl...ahmegene ... gung22.jpg Ansonsten hilft die ECE-R 48 5.22, da steht nix aber auch nix davon drin, dass Blaulichter davon ausgeschlossen sind!!! Ist aber leider sehr strittig und uneinsichtige werden es anders auslegen Viel Freude, KayBeitrag geändert:10.10.08 21:41:05

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Beitrag von uwm121 » Fr 10. Okt 2008, 23:47

Was hat die ece r 48 bitte mit der Vorschrift zu tun,daß solche Leuchten nur von Einsatzfahrzeugen verwendet werden dürfen?Bitte mal genauer erklären.Grüße

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Michael P
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Beitrag von Michael P » Sa 11. Okt 2008, 08:30

Außerdem muss es kulturhistorisch gesehen auch in 30 Jahren noch Lada geben, die mit (wieder funktionsfähig gemachter Signalanlage) in einem Film auftreten können. Oder auf Oldtimerrallyes originalgetreu auftreten können.Komplett abgedeckt müßte den Beamten eigentlich ausreichen.Dieses Thema wurde vor einem oder zwei Jahren in der Markt schon einmal von einem Rechtsanwalt klar geklärt. Da müßte ich, wenn ich Zeit finde, mal durchstöbern.
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Michael P
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Beitrag von Michael P » Sa 11. Okt 2008, 09:16

Die Hefte habe ich schon eingelagert. Im Netz habe ich es aber gefunden! Google Suchbegriff: Markt Gesamtinhaltsverzeichnis und dann dort als Suchbegriff: Einsatzfahrzeuge. Dort kannst Du die Kopien bestellen. Oder selber in den eigene Heften schauen. Heft 1/99 und 5/99.Man, wie die Zeit vergeht...
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Beitrag von mocambique-amazone » So 12. Okt 2008, 18:20

Moin uwm121, die ECE-R 48 unter Punkt 5.22 besagt, dass Leuchten die dauerhaft außer Betrieb genommen worden sind, und nicht nur durch das herausnehmen des Leuchtmittels, nicht mehr als Leuchten gelten5.22. With the exception of retro-reflectors, a lamp even bearing an approval mark isdeemed not to be present when it cannot be made to operate by the soleinstallation of a light source.Ok, da gibt es noch das leidige ECE-R 65 , regelt explizit Arbeits- und Warnleuchten. Doch dort steht am Anfang:E/ECE/324E/ECE/TRANS/505 } Rev.1/Add. 64/Rev.1Regulation No. 65page 51. DEFINITIONSIn general the definitions given in Regulation No. 48 and its series of amendments in force at the time of application for type approval shall apply to this Regulation and in addition for the purpose of this Regulation:Also: Nach meiner unerheblichen Auslegung ist eine Lampe die dauerhaft stillgelegt worden ist keine Lampe mehr!!Also: Kabel entfernen. Eins reicht doch! ZB die Stromversorgung des Schalters!Ausdrucken, ins Handschuhfach legen und überrumpeln..Leider ist die STVZO wie die STVO auch noch Auslegungssache, ebenso weich wie die Ausnahmegenehmigungen!Bei Chris usw hilft nur noch, eine freundliche Amtsstube zu finden, dort den Wohnsitz anmelden und eine Ausnahmegenehmigung beantragen, denn die gilt zwar nur auf Widerruf, doch hat auch Bestandsschutz, deutscher Schwachsinn eben!Die ECE-R sagt also nix darüber, dass Balulicht emittierende Rundum- oder Blinkleuchten nur von Einsatzfahrzeugen verwendet werden dürfen, denn das regelt unsere STVO.Der § 38 regelt jedoch nur wer dieses Licht benutzen darf!!Nirgendwo in der STVO, auch nicht in der STVZO, steht etwas über die erlaubte oder unerlaubte Montage von nicht funktionstüchtigen Leuchten.Und dies gilt mit der ECE-R 48 Punkt 5.22Doch wie alles eben Auslegungssache, leider So long, schönen Sonntagabend noch, Kay

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » So 12. Okt 2008, 23:22

@ Kay, hervorragend auf den Punkt ist Deine Darstellung, die all den Bürokratenwxxx so richtig den hohlen Schädel dröhnen lässt. Damit hast Du mir viel weitere Recherche etc. erspart. Ich hoffe dass die duckenden ADAC-Juristen sich das auch mal zur Kenntnis nehmen und die flache MOTORWELT da mit bestücken. Dankenden Gruß. Rolf

Chris051162
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Beitrag von Chris051162 » Mo 13. Okt 2008, 15:23

@kay, kann mich der Antwort anschließen.am WE zwei alte Gelblichtkappen (FER), dunkelblaue Plastikfarbe besorgt. Die beiden Kappen richtig dick mit der blauen Farbe besprüht und ab in die Verkehrskontrolle auf der B1. Die Kameraden haben den Lada bestaunt aber wegen der Kappe kein Wort verloren. Nun bin ich auf Mittwoch gespannt, was die Damen und Herren vom StVAmt zu sagen haben. Die Signalanlage ist über zwei Schalter außer Betrieb gesetzt. Für die Beschriftung Polizei, vorsichtshalber zwei große Magnettafeln ( Werbung für eine Kfz Werkstatt) besorgt. Na wird schon schief gehen.

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