Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Chris051162
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Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

Beitrag von Chris051162 » Do 9. Okt 2008, 18:47

Hallo alle Zusammen,Kurz zu meinem Problem: Ende 2007 einen Lada 1200 vor dem Verschrotten gerettet. Fahrzeugbrief vorhanden,Baujahr 19985, letzter Halter der Polizeipräsident von Berlin, Fahrzeugfarbe weiß/Grün, keine Polizeiaufschrift, Blaulichtbrücke und Signalanlage vorhanden, Fahrzeug wurde 1992 in diesem Zustand abgemeldet und veräußert.Nach Erwerb des Fahrzeuges durch mich, ab zum TÜV im Land Brandenburg. Bis auf ein leichtes Verziehen beim Bremsen---alles i.O.. Blaulicht wurde nicht bemängelt. Bei Verkehrskontrollen keine Beanstandung, bei der damaligen Anmeldung bei der Zulassungsstelle SRB keine Beanstandung. Wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, sind die Blaulichter so abgedeckt, dass kein Licht nach aussen scheint oder durch scheint. Gestern war Post im Briefkasten: Absender Straßenverkehrsamt: Ich habe mit sofortiger Wirkung die gesamte Blaulichtbrücke (blaues Blinklicht) sowie ein eventuelles Signalhorn zu entfernen. Dann habe ich das Fahrzeug dort vor zu stellen, den entwerteten alten Fahrzeugschein sowie einen TÜV Prüfbericht vor zu legen.Jetzt meine Frage: Wie findet die Europarichtlinie ECR-R 48 Anwendung, wenn ich nicht die "Lampe" außer Betrieb setze, sondern das Blinklicht als sollches durch geeignete Maßnahmen unkenntlich mache? Ist der Begriff Signalhorn von allgemeiner Bedeutung oder muß es sich tatsächlich um ein "Horn" handeln?Noch ein kleiner Nachtrag: Ein Freund von mir (Wartburg 353 FStW mit H-Kennzeichen) muß laut Straßenverkehrsamt Bernau/Eberswalde seine Rundumkennleuchte demontieren.Ich hoffe hier eine schnelle Antwort zu erhalten und bedanke mich schon im voraus.Gruß Christian --- polizeilada.deBeitrag geändert:09.10.08 18:48:18Beitrag geändert:09.10.08 18:49:14

Rainer
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Blaulicht auf historischen Fahrzeugen-brauche dringend Hilfe

Beitrag von Rainer » Do 9. Okt 2008, 19:42

Hmm, nachdem es erst ein Baujahr 1985 ist wird er wohl schwer als Oldtimer durchgehen....Frag bitte beim TÜV nach was es da für auflagen gibt, es gibt so "Schutzdecken" oder Abdeckungen für die Blaulichter. Drauf haben darfst du sie meines wissens nach ABER sie müssen Lichtdicht "verpackt" sein!Aber bitte frag nochmal nach, vielleicht gibts hier noch jemanden der sich dabei besser auskennt?

Rene E
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Beitrag von Rene E » Do 9. Okt 2008, 20:20

Es wundert mich fast ein wenig, daß Du den Wagen nicht auch noch umlackieren musst. Normalerweise dürfte da doch gar nicht "Polizei" draustehen. Je nachdem muß sogar das Farbschema entschärft werden.Ich hatte mich mal erkundigt wegen einem Standardkäfer den ich als Polizeiwagen restaurieren wollte. Ist aber einige Jahre her.

Chris051162
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Beitrag von Chris051162 » Do 9. Okt 2008, 21:01

@ RainerHallo.............allso, wie ich schon schrieb wird das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehrsland nur mit abgedeckten "Fackeln" bewegt. Trotzdem soll ich diese nach dem Willen des StVA in Strausberg demontieren. Und dies obwohl das Fahrzeug so zugelassen wurde (hat Zulassungsbescheinigung I II). Aber ich versuche noch mit der Behörde zu verhandeln eine Ausnahmegenehmigung nach §§ 70 StVZO i.V.m. Auflagen zu erhalten. Und mit dem H-Kennzeichen muß ich wirklich noch warten, da die Erstzulassung erst im Jahre 1986 erfolgte. @ Renenee, also Fahrzeug war bei der Anmeldung noch in den Originalfarben und wurde nicht beanstandet. Aber ich glaube da gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Wie gesagt meine Zulassung erfolgte im Land Brandenburg. Und wenn ich unterwegs bin mit dem "Dicken", wird der Schriftzug POLIZEI sowie der Berliner Teddybär mittels Magnetfolie überklebt.

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Beitrag von uwm121 » Do 9. Okt 2008, 22:07

Blaulicht und Martinshorn dürfen nur Einsatzfahrzeuge(z.B.Polizei,Feuerwehr)führen.Alle anderen benötigen eine Ausnahmegenehmigung.Bei H Kennzeichen wird schon mal in der Zulassung eine Auflage formuliert(dauerhaft ausser Funktion,auf öffentlichen Straßen abgedeckt)Ist aber alles Grauzone.Man kann auch die Leuchtmittel ausbauen und die Kappen schwarz lackieren-das dürfte keine Probleme geben.Tatsache ist anscheinend,daß TÜV/Dekra mal wieder total gepennt haben.Eigentlich hättest Du gar keine Plakette erhalten dürfen.Was die Farbe des Fahrzeugs betrifft:Hier fuhr mal eine Ente als Polizei rum mit der Aufschrift "Polente"-ohne Probleme.Probleme machen nur Fahrzeuge mit Leuchtfarbenlackierung(Tagesleuchtfarbe).Auch die brauchen eine Ausnahme.Polizei darf natürlich nicht draufstehen.Bei "freiwilliger Feuerwehr"ist das schon wieder etwas anders da nur ein Verein.GrüßeBeitrag geändert:09.10.08 22:08:34

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Fr 10. Okt 2008, 00:42

Hallo, es ist doch, immer wieder, zum XXX: Blau-LICHT ist nur ein FUNKTIONSfähiges Teil. Und ein HORN muss ebenfalls eine FUNKTION besitzen. Sind sie ohne MÖGLICHE Funktion, sind es nur ATTRAPPEN, die niemals einer Genehmigung bedürfen. Wenn ich schon das "Kommunisten-Loch" Strausberg (bei Berlin, ex NVA/Stasi-Hochburg) lese, kommt mir die Galle hoch. Es gibt nun mal keinen Gebrauchsmuster-Schutz für diese Teile. Und wo ist die Rechtsgrundlage, dass das bei H anders aussieht? Ist BEGRIFFLICH dort nicht anders. Sofern Licht durchscheint und den "Anschein einer Funktion" erweckt, lasse ich Einwände gelten; dann eben von INNEN beschichten. Wann endlich wird mal vor OBERSTEN Gerichten prozessiert, damit mal FACHLEUTE einen Schlussstrich ziehen. Nachdem das WaffenRECHT jetzt verschärft wurde, auch für Attrappen, darf ich z.B. aber immer noch meine Kaugummis im Pistolen-HALFTER tragen. Gruß, aber nicht an Beamte unter A15, von Rolf.

Chris051162
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Beitrag von Chris051162 » Fr 10. Okt 2008, 14:41

@oldierolliZitat:Wenn ich schon das "Kommunisten-Loch" Strausberg (bei Berlin, ex NVA/Stasi-Hochburg) lese, kommt mir die Galle hoch.Hallo,konnte leider keine andere Ecke finden um mein Grundstück dorthin zu bugsieren. Kommunist hin, Kommunist her. Du bist also der Meinung, dass "dunkel" schwarz beschichtete Kappen ausreichen müßten.............Auf jeden Fall habe ich mich heute an das Landesamt in Hoppegarten (zuständig für das Land Brandenburg)gewandt. Dort hörte man sich meine Argumentation an und es wird erwogen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, sofern ich nachweisen kann, dass das Fahrzeug sich in dem Zustand befindet, wie bei der Stilllegung im Jahr 1992. Und dass kann ich........habe sogar noch die Reifen vom VEB Pneumant drauf. Die Ausnahmegenehmigung im Sinne des § 70 StVZO in Verbindung mit der Auflage, bei Nutzung des Fz. im öffentlichen Straßenverkehr ab zu decken. Aber ich glaube, dass die Betonköpfe in SRB etwas finden werden, um deren Entscheidung durch zu setzten. Also abwarten und Tee (Bier) trinken.Gruß vom A9 m.Z.

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Fr 10. Okt 2008, 14:48

die hier abgebildete "Polente" gehört übrigens der Polizei!Alle ohne abgdeckte Rundumlichter gezeigt bei der Fidele Fordler Oldtimer Rallye 2002:http://website.webcenter.lyc...es/ff_2002/ff2002.htm

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Beitrag von oldierolli » Fr 10. Okt 2008, 15:33

@ chris: Du bist ja als offensichtlich Neu-Angesiedelter nicht gemeint, sondern ich zielte auf die alten Bürokraten-Blöcke. Und Deine Reaktion zeigt ja, dass DU imstande wärest, auch in größeren Dimensionen zu denken und ÜBER A9 möglich sein sollte. Ist aber ja ein steiniger Weg bis dahin... Viel Erfolg! Gruß. Rolf

Chris051162
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Beitrag von Chris051162 » Fr 10. Okt 2008, 16:16

@Ventiloein Wartburg 353 in Köln. Dachte immer das Teil gehört nach Beuster ins Blaulichtmuseum. Aber dann so scheint es, gibt es zwei Fahrzeuge.Verdächtig an dem Wartburg, kommt mir nur die rote Händlernummer vor. Danke für die Info.Hallo Rolf,vielen Dank für die Ehre. Die Amtszulage, also die EDEKA (Ende der Karriere) gibt es auch nur wenn man in großen Denken und Handeln kann oder zumindest zu tut. Über die alten Seilschaften sind wir uns ja in so weit einig. Aber wir wollen ja hier das Forum nicht durcheinander bringen.Gruß Christian -polizeilada.de

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