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Hauptwohnsitz und 07
Verfasst: Mi 30. Jul 2008, 13:00
von Altopelfreak
Hallo Oldie-Freunde,wie sicher nur wenigen bekannt ist, kann man seit lettem Jahr sein Auto nur noch Haupwohnsitz anmelden. Damit entfiel für uns die Möglichkeit, sich ggfs. eine für Oldtimerfragen kulante Zulassungsstelle zu suchen.Seltsamerweise scheint von dieser Regelung niemand Notitz zu nehmem, denn es gibt in der Fachpresse bis heute keine Meldungen oder Stellungnahmen dazu.Zugelassene Fahrzeuge scheinen davon nicht betroffen zu sein, hier gilt offenbar ein Bestandschutz. Wie aber sieht es bei der Roten 07 aus?Gerade im Falle von Köln, wie die Zulassungsstelle entgegen der Bundesvorschriften ihre eigenen Gesetze hat (s. neueste OM), könnte das bedeutsam werden, so daß es ratsam erscheint, die Rote Nummer besser woanders zu nehmen.Was passiert, wenn jemand eine befristete 07 hat (ist ja meist so), und bei der nächsten Verlängerung merken die, daß es der Nebenwohnsitz war?Klaus
Hauptwohnsitz und 07
Verfasst: Mi 30. Jul 2008, 19:56
von P2Welt
Hallo Klaus,dann meldet man sich eben mit Hauptwohnsitz irgendwo im Bezirk der anderen Zulassungsstelle an (man muss da nur jemanden kennen, der einem bei sich "Asyl" gewährt), dann erledigt man mit neuer Adresse im Perso eben die Formalitäten bei der dortigen Zulassungsstelle, und danach, wenn das alles erfolgt ist, kann man sich dann getrost wieder mit Hauptwohnsitz da neu anmelden, wo man vorher auch schon wohnhaft war. Ist nur etwas Lauferei, sonst nichts, das Wohnsitz ummelden kostet nichts, und gesetzeswidrig ist es auch nicht. Es kontrolliert ja keiner, wo man sich tatsächlich die meistes Zeit aufhält. Etwas umständlich, aber manchmal gehts halt nicht anders.MfG, Michael
Hauptwohnsitz und 07
Verfasst: Mi 30. Jul 2008, 21:05
von 1300VC
Es ist sehr wohl gesetzeswidrig; man hat nämlich eine Frist einzuhalten, wann man spätestens "nach erfolgtem" Umzug sich umzumelden hat. Die Kommunen brauchen nämlich (natürlich!) die Kfz-Steuereinnahmen; das ist auch der Grund für die Abschaffung der Anmeldemöglichkeit auf den 2. Wohnsitz.Chris. (noch mit Kennzeichen/Bestandschutz auf 2.Wohnsitz unterwegs)
Hauptwohnsitz und 07
Verfasst: Mi 30. Jul 2008, 21:46
von P2Welt
Das soll mir aber erst mal einer beweisen, dass ich da gegen Gesetze verstoßen habe und dass ich da nicht wirklich auch wohne, wo ich gemeldet bin. Ich habe damit eigentlich nichts anderes getan, als mich nach meinem "Umzug" auch frist- und ordnungsgemäß behördlich umzumelden. Und wo ich meinen (Haupt-)Wohnsitz unterhalte (=Lebensmittelpunkt) wird mir niemand vorschreiben wollen. Und wer Spaß dran hat, mich zu beschatten und Buch zu führen, wann ich mich wo wielange aufgehalten habe ... dem kann ich nur wünschen, dass er sich die Zeit nicht lang werden lässt. MfG, Michael
Hauptwohnsitz und 07
Verfasst: Do 31. Jul 2008, 12:01
von Altopelfreak
Ich glaube kaum, dass das etwas mit der KFZ-Steuer zu tun hat, die kassiert doch das Land!Allenfalls die Hauptwohnsitze sind von den Kommunen begehrt.Klaus
Hauptwohnsitz und 07
Verfasst: Do 31. Jul 2008, 12:29
von RA-Wilke
Ich würde den Nachforschungstrieb der Meldebehörden nicht unterschätzen. Häufige Wohnungswechsel lassen nämlich auf einen, vorsichtig ausgedrückt, unsteten Lebenswandel, schlimmstenfalls sogar auf eine terroristische Tätigkeit schließen. Außerdem möchte natürlich keine Kommune, daß ihnen übermäßig viele Steuerzahler nach kurzer Zeit wieder "abhanden kommen".Die Meldegeetze der meisten Bundesländer enthalten daher eine Vorschrift zur Auskunftspflicht des Meldepflichtigen (zum Beispiel §19 Meldegestz NW), auf Verlangen kann daher die Behörde von dir die Vorlage von Unterlagen fordern, die beweisen, daß dein Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) tatsächlich am von dir genannten Ort liegt. Wenn zum Beispiel Arbeitsstätte und Hauptwohnsitz 200km auseinanderliegen, ist das schon erklärungsbedürftig.Wie auch immer, kein Auto ist so wichtig, daß ich so ein Heckmeck mache.
Hauptwohnsitz und 07
Verfasst: Do 31. Jul 2008, 12:58
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 31.07.08 12:01:31Allenfalls die Hauptwohnsitze sind von den Kommunen begehrt.Genau deswegen wurde die Möglichkeit des Anmeldens auf den 2.Wohnsitz ja auch abgeschafft.....
Hauptwohnsitz und 07
Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 14:23
von oldierolli
Hallo, ääh, die KFZ-Steuer soll doch jetzt der BUND bekommen?? Gruß. Rolf
Hauptwohnsitz und 07
Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 21:14
von bdv_MC
Hallo,die Kommune kann da ganz schön penetrant werden: wegen fehlender Beschriftung von Briefkasten und Klingel (beides gesetzlich nicht vorgeschriebenen, oder etwa doch ) wurde ich mal zwangsweise "ausgebürgert" und mußte eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen, um wieder ins Einwohnermelderegister eingetragen zu werden. Alleine meine diesbezüglichen Versicherungen waren nicht ausreichend. Hurra DeutschlandThomas
Hauptwohnsitz und 07
Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 12:33
von oldierolli
Hallo, und was machen diese SAUDUMMEN Typen, wenn es eine Eigentumswohnung ist??? Wütenden Gruß. Rolf