Wartung und Gewährleistung

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Do 24. Jul 2008, 12:34

Kann mir einer sagen, wie denn nun die aktuellen EU-Regelungen bzgl. der Gewährleistung bei Neufahrzeugen sind, wenn:a) die regelmäßigen Wartungsarbeiten NICHT in einer Vertragswerkstatt ausgeführt werden, sondern z.B. in einer freien Werkstatt (z.B. ATU, ein markenfremdes Autohaus oder der Schrauber an der Ecke)b) keine Originalersatzteile verwendet werden (Luftfilter, Ölfilter, Bremsbeläge etc.). Ich denke da z.B. an K&N-Tauschfilter oder Sintermetallbeläge, die eine deutliche Verbesserung der Bremsleistung bringen würden. Das nur Beläge mit KBA-Nr. verbaut werden, versteht sich dabei von selbst.Beitrag geändert:24.07.08 12:35:12

1300VC
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Beitrag von 1300VC » Do 24. Jul 2008, 15:17

A) Seit die GVO Gültigkeit hat, dürfen auch nicht vertragsgebundene Werkstätten Servicearbeiten/Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist durchführen; die Wartungsarbeiten sowie Reparaturen müssen jedoch exakt lt. Wartungs-/Reparaturvorschrift durchgeführt werden; nachweisbar im Falle einer Gewährleistung.B) der Hersteller kann verlangen, daß nur vom Hersteller freigegebene Ersatzteile in Originalqualität verwendet werden dürfen; wenn wiederum ein Gewährleistungsfall eintreten sollte, kann es sein, daß dieses auch nachgewiesen werden muß, falls der Tausch diese Teils gewährleistungsrelevant sein sollte.Bitte aber nicht Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers; kann somit auch die Pflicht zum Vertragspartner beinhalten) und gesetzliche Gewährleistung verwechseln. Und Kulanz (wiederum freiwillig) gibt es später auch nur sehr widerwillig bei fremden Stempeln im Heft.Fazit: Theoretisch kann man auch woanders; wo es aber Garantie statt Gewährleistung gibt, kann es Ärger bzw. Ablehnung geben. Dann greift halt die gesetzliche Gewährleistung ?? Evtl. mitnichten. Denn nicht zu vergessen: Ab dem 7. Monat nach Auslieferung muß der Kunde nachweisen, daß der Fehler bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war...Chris.Beitrag geändert:24.07.08 15:17:54

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Do 24. Jul 2008, 15:40

Ich habe die Garantie nicht mit der Gewährleistung verwechselt. Mir geht es explizit um die gesetzliche Gewährleistung, zuzüglich evtl. freiwilliger Garantien des Herstellers.Ich würde z.B. gerne die blöden Papierfilter gegen einen auswachbaren K&N-Tauschfilter ersetzen, wenn sie denn ohnehin gewechselt werden müssen. Meines Wissens wirbt K&N damit, dass die Gewährleistung nicht erlischt.Und auch mit anderen Bremsbelägen kann man einiges erreichen. Zumindest bei Motorrädern lassen sich mit Lucas-Sintermetallbelägen deutlich bessere Bremswerte erzielen, als mit den meisten ab Werk verbauten Belägen. Das Problem bzw. die Frage dabei ist aber immer, welchen Einfluss die Beläge z.B. auf die Lebensdauer der Bremsscheiben haben (Anmerkung der Red.: Wir reden hier bei den Preisen für Bremsscheiben nicht über popelige Golf I-Bremsscheiben(!). Für 3 Bremsscheiben kriege ich vielmehr einen popeligen Golf I). Wenn der Hersteller sich hinterher auf den Standpunkt zurückziehen würde, die Scheiben wären durch die Sintermetallbeläge ruiniert worden, dann geht das Theater los.Wie gesagt: die Probleme müssen nicht auftauchen, ich hätte sie aber gerne vorher mal geklärt.Beitrag geändert:24.07.2008 15:40:43

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Beitrag von 1300VC » Do 24. Jul 2008, 17:59

Ich gehe mal fest davon aus, daß Du Probleme mit dem Hersteller bekommst, wenn Du Bremsscheiben reklamierst, und vorher keine originalen Beläge gefahren hast.Da brauchst Du keine grossen Vorhersagen; da liegt die Problematik quasi auf der Hand.Beim Luftfilter höchstens, wenn es irgendwelche Beanstandungen bezüglich Motorinnenverschleiß bzw. Peripherie der Ansaugseite (Ruckeln, Verbrauch etc.)Bei Garantiebedingungen bzw. wenn es darum gilt, den schwarzen Peter abzuwälzen, sind die Hersteller genau so kreativ wie Versicherungen bei der Umgehung oder Minderung der Regulierung. Chris.

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Beitrag von 850spider » Do 24. Jul 2008, 21:36

Bin mal provokativ: Wer außer dem Hersteller kann Dir hier eine Antwort geben ?Die 'richtige' Antwort bekommst Du wahrscheinlich erst, wenn Du Ansprüche stellst.Wenn das Fahrzeug bzw. seine Bremsscheiben so teuer sind, ist die Bremswirkung wahrscheinlich nicht soo schlecht, daß durch andere Beläge evtl. Probleme heraufbeschwört werden müssen, außer ich beweg das Fahrzeug am Limit, dann bin ich aber auf der Rennstrecke und nicht auf der Straße.Daselbe mit Filter.Gibt meines Erachtens nur eine Lösung - entweder oder

ford64
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Beitrag von ford64 » Do 24. Jul 2008, 23:56

Was soll schon mit einem K&N passieren?Die haben nur eine geringfügig schlechtere Filterleistung als die Papierfilter. Wenn du nicht ständig in einer trockenen, staubigen Wüste oder einem Gebiet mit aktiven Vulkanen herumfährst, passiert da auch nichts. Allenfalls wird der Luftmengenmesser verölt, denn wegen den heftigen US-Produkthaftungsgesetzen sind die Dinger immer überölt, wenn man sie das erste Mal aus der Packung nimmt.Ein vorzeitiger Schaden ist definitiv nicht zu erwarten, und ich denke daß niemand ernsthaft nach 120.000km den Hersteller wegen verschlissener Kolbenringe zur Verantwortung ziehen wird. An meinem Golf II hat der Motor jedenfalls so lange gehalten, mit K&N. Danach ist er verkauft worden, und fährt meines Wissens nach heute immer noch mit dem gleichen Motor.

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Beitrag von oldsbastel » Fr 25. Jul 2008, 09:11

Simon:Es geht nicht darum, dass der Motor mit K&N verreckt. Ich habe die Papierfilter früher und gegenwärtig bei allen Fahrzeugen gegen K&Ns getauscht.Allerdings habe ich die Dinger noch nie in Neufahrzeugen verbaut. Daher die Frage.Die Lucas-Beläge besitzen eine Zulassung für den Straßenverkehr und gehören - sicher je nach Fahrzeug - mit zum besten, was derzeit angeboten wird ("Wer später bremst, ist länger schnell" ). Da der Satz Bremsscheiben aber locker die 1000 € - Marke überschreiten dürfte, ist die Gewährleistungsfrage in meinen Augen durchaus von Interesse.Kann mir jemand sagen, wie die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) richtig heißt oder wann das Ding im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist? Ich konnte sie im Internet nicht finden. Selbst in der Juris-Datenbank wird unter GVO nur die Grundstücksverordnung gelistet.Beitrag geändert:25.07.08 09:51:40

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Beitrag von der Braun » Mo 28. Jul 2008, 12:05

Hmm, oldsbastel, so einfach und klar ist das nicht.Allein mir sind reichlich Fälle bekannt, wo jemand nach Veränderungen an seinem ziemlich neuen Auto (oder auch nach Wartung bei Nicht-Vertragswerkstätte) einen Defekt hatte, diesen zunächst im Rahmen der Garantie (über den Hersteller/deutschen Generalimporteur) regulieren lassen wollte und dann - weil dies naturgemäß wegen der Garantiebedingungen nicht funktionierte - hilfsweise im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung abwickeln wollte (über den verkaufenden Händler).Die Erfahrung zeigt dabei, dass dies in bislang sämtlichen mir bekannten oder mir zur Kenntnis gebrachten Fällen erfolglos war.Überhaupt: Gerade Fernost-Hersteller haben besonders wenig Verständnis für individuelle Änderungen an ihren Fahrzeugen. Erfahrungsgemäß sind dann auch deutsche Generalimporteure von Fernost-Marken da eher unkooperativ, speziell dann, wenn es sich beim Generalimporteur um eine 100%-Tochter des Fernost-Mutterhauses handelt. Somit ist die Garantie praktisch weg.Bleibt Gewährleistung über den Händler: Wie ja 1300VC richtig schreibt, wird ja immer gern vergessen, dass ab dem 7. Monat die Beweislast den Käufer trifft, er also bei Uneinsichtigkeit des Verkäufers nachweisen muss, dass der Fehler/Defekt bereits in den ersten sechs Monaten im Auto quasi mitfuhr und lediglich erst später offen in Erscheinung trat. Ein bekanntlich oft schwer und aufwendig zu führender Beweis. Auf diese Position ziehen sich aber die Händler erfahrungsgemäß zurück. Und ich kenne keinen Fall, wo jemand nach relevanter Veränderung am Fahrzeug einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler erfolgreich durchgesetzt hat. In der Regel wird es gar nicht versucht, weil - wie mir dann fast immer berichtet wird - rechtsberatende Stellen die Erfolgschancen offenbar als niedrig einstufen.Martin

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Beitrag von StevieP2 » Mi 30. Jul 2008, 06:50

Meines Erachtens wird auch die Gewährleistung bei Verschleißteilen wie der Bremse eh nicht greifen.Solche Bauteile werden in der Regel sowieso nicht bezahlt.Steffen

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Beitrag von 1300VC » Mi 30. Jul 2008, 07:58

Sie greift sehr wohl, wenn Mängel auftreten, die keine direkte Verbindung mit den Verschließeigenschaften haben.Selbst Reifen, als prominentes Beispiel, können auf Gewährleistung/Garantie kostenlos ersetzt werden. Chris.

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