Können Pressefotos immer veröffentlicht werden?
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Hallo, mal ne prinzipielle Rechtsfrage:Pressefotos geben und gaben Hersteller parallel zu gewissen textlichen Veröffentlichungen kostenlos raus; Text und Bild wurden dann in einer Zeitung oder in einem Magazin abgedruckt.Nun ist das aber so, daß man per Online-Auktionshaus auch mal solche alten und uralten Fotos kaufen kann. Dürfen die IMMER gezeigt werden? Das Urheberrecht bezieht sich ja nicht auf das Stück Fotopapier, sondern auf das künstlerisch-handwerkwerklich-ausgedachte Bild an sich.Beipiel: Eine Umweltinitiative will gegen Ölkonzerne wettern und benutzt (alte) offizielle Pressefotos eines Ölpesttankers. Können denn die Bildermacher und Urheberrechtsbesitzer dann sagen: "Das sind zwar Pressefotos, aber IHR dürft DIE nicht zeigen!"Wie ist die Rechtslage?Grüsse aus HH
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- Registriert:Mi 14. Nov 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Können Pressefotos immer veröffentlicht werden?
Eines vorweg: Eine klare Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Ärger kann es immer geben, zudem herrschen was das Urheberrecht von Fotos anbetrifft, sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen.Da ich zur Zeit an einer Internetpräsentation arbeite, mußte ich mir auch Gedanken darüber machen. Ich halte mich an folgendes: Bis 1965 galt ein Schutzrecht für Lichtbildaufnahmen von 25 Jahren. Erst dann wurde es auf 70 Jahre p.m.a. = nach dem Tode des Fotografen erweitert.Das bedeutet, daß Fotos, die vor diesem Zeitpunkt gemeinfrei wurden, beliebig reproduziert werden dürfen. In der Praxis betrifft das alle Aufnahmen, deren Aufnahmezeitpunkt vor 1940 liegt.Bei allen jüngeren Aufnahmen wäre ich vorsichtig. Hier müsste korrekterweise eine Einverständniserklärung des Fotografen bzw. seiner Hinterbliebenen eingeholt werden.Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, daß dies in der Praxis so heiß gegessen wie es gekocht wird. Bei der Vielzahl von z.B. technikgeschichtlichen z.B. Strassenbahn- und Eisenbahn- etc. - Büchern, mit unzähligen Bildern aus der 50er und 60er Jahren wird kaum ein Autor sich jedes Mal die Mühe gemacht haben, jeden einzelnen Urheber im Altersheim aufzustöbern und um Erlaubnis zu bitten. Oft läßt man es dann wohl ein wenig drauf ankommen.Was mich mal interessen würde: Wenn der Autor eine solchen Buches irgendein historisches Foto von um 1900 auf dem Flohmarkt findet und es nun kommentiert veröffentlicht, ob es dadurch erneut einem Urheberrechtsschutz unterliegt, auch wenn der Autor ja nicht der Urheber ist.Wer weiß hier näheres?Im Internet, z.B. unter www.fotorecht.de, gibt es weitere Infos. Trotzdem würde ich mal bei den einschlägigen Oldtimerbuch-Verlagen nachfragen, wie das in der Praxis gehandhabt wird.Klaus
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Hallo Matthias,alle von Herstellern offiziell als Pressefotos herausgegebenen Fotos dürfen auch ausnahmslos für Pressezwecke verwendet werden, auch wenn der Zusammenhang, in dem sie verwendet werden, nicht der ursprünglichen Absicht des Herstellers entspricht. Wie in deinem Beispiel mit dem Öltanker dürftest du also alte Crashtest-Fotos dazu benutzen um aufzuzeigen wie unsicher die Autos früher waren oder der B.U.N.D. dürfte Fotos von Rallye-Autos zeigen um auf den angerichteten Flurschaden hinzuweisen.
- FrankWo
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Ergänzend zu Klaus' Text der praktische Umgang mit diesemMöchte ich, wie auch immer (natürlich nicht illegal) erworbene Fremdbilder zum Eigennutzen vermarkten, ist ein dem Bildwert und dessen Begleitdaten (zB Agenturstempel auf der Rückseite) angemessener Aufwand zu betreiben, die gegenwärtigen Rechtehalter zu ermitteln. Kann ich dies, im Ergebnis erfolglos, nachweisen, habe ich meinen zumutbaren Teil erfüllt - somit keine Straftat gegangen. Wendet sich nach Veröffentlichung 'meiner' Bilder der tatsächliche Rechtehalter bzw dessen Rechtsnachfolger bei mir und kann einen wirtschaftlichen Schaden für Gegenwart und/oder Zukunft nachweisen (mglw. ist bereits eine von ihm authorisierte Veröffentlichung in Vorbereitung oder zumindest nachweislich geplant), bin ich ausgleichszahlungsverpflichtet und sollte mich verhandlungswillig zeigen.---Zu möglichen Flohmarktfunden im Sinne der FragestellungWenn der 'gesunde Menschenverstand' es zulässt, davon auszugehen, das die Bilder, da seit Jahr(zehnt)en ungenutzt, nun letztmalig Nutzen bringen sollen, indem sie zum Verkauf angeboten werden, kann ich zum Besitz der Fotos auch die Eigentumsrechte an ihnen erwerben. Mit dem Flohmarktangebot zum Kauf darf ich glauben, das der Rechtehalter bzw dessen Rechtenachfolger ihre Ausübungsgewalt freiwillig aufgegeben haben bzw mit dem Verkauf hierzu bereit sind. Dies gilt zumindest bis zum Beweis einer anderen Wirklichkeit, welche an der Freiwilligkeit berechtigt zweifeln lässt.Sind die Schutzrechte abgelaufen, ist bei der Nutzung durch Dritte eine ergänzende und umfassende Quellennennung zur zeitnahen Herkunft der Aufnahme erforderlich bzw ausreichend. Die Bilder selbst sind dann sogenanntes Volksgut.All dies ist für Originalaufnahmen gültig, bei Kopien derselben gelten dieser Erkenntnis angepasste Regeln/Vorgehensweisen.Mit Grüssen von FrankWo.
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@FrankWoDas klingt ja nun alles ein wenig verwirrend.Konkreter Fall: Ich kopiere ein uralt-Bild mit abgelaufenen Schutzrechten aus einem aktuellen Buch und stelle es ohme Quellenangabe ins Internet. Darf ich das?Wenn nicht, wen muß ich noch fragen, wenn der Verlag des Buches sich telefonisch für nicht zuständig erklärt?Klaus
- FrankWo
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Können Pressefotos immer veröffentlicht werden?
Hallo, Klaus,wenn Dir mit angemessenem Aufwand zumutbar ist, die offenen Fragen zu klären, bist Du in der Pflicht.Mit Deiner Buchquelle hast Du alle erforderlichen Angaben (Titel, x. Auflage/Druckdatum, VerfasserIn, Verlag) für die Veröffentlichung.Wenn Du mit Deiner Veröffentlichung keine finanziellen oder auch nur geld-wertigen Ziele anstrebst ..., (und nicht davon ausgehen musst, Andere damit zu schaden - zB über die Qualität Deines Geleittextes zum Foto) ... darfst Du es ...Beispiele:Geld-Ziel: Verkauf(sangebot) von Bildkopiengeld-wertiges Ziel: Verkauf eines dem Bild gleichen KfzDie Suche nach einem dem Bildmotiv artverwandtem Wagen ist jedoch statthaft, nicht nur bei ideeller Bedeutung (= zB Suche nach Grossvaters Wagen)Das Abmahngebaren mancher VertreterInnen der Rechtspflege betrifft zwar überwiegend aktuelle Aufnahmen, kann jedoch ohne Quellennennung auch auf zum Volksgut zählende Fotoarbeiten einschliessen.Nebenbei und zur Erinnerung, ich bin kein Gelehrter der Rechtswissenschaft. Daher kenne ich als Privatier durch meine Papiersammlung (und die Bereitschaft, seit Jahrzehnten Andere auf Anfrage dran teilhaben lassen zu wollen,) die Praxis besser als die §§ ...,... mit Grüssen an Dich von FrankWo.Beitrag geändert:22.07.08 11:34:08
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Alles sehr interessant, doch sehe ich mich bestätigt, daß aufrund unklarer Rechtsauffassungen hier möglicher Ärger vorprogrammiert ist, auch wenn die Veröffentlichung rein idealistischen und nicht kommerziellen Zwecken dient.Vor allem stelle ich immer wieder fest, daß viele Leute, die im Besitz eines Fotos als Abzug sind, z.B. Flohmarktfund, sich damit auch im Besitz der Reproduktionsrechte wähnen und sagen "das ist jetzt mein Bild...".Traurig, daß durch diesen völlig übertriebenen Rechtsschutz viele Internetpräsentationen ins Stocken geraten, weil sich niemand aufs Glatteis begeben will und eine positiv gemeinte Veröffentlichung durch einen möglichen Rechtsstreit in Mißkredit gerät, auch wenn sich hinterher herausstellt, daß der Kläger im Unrecht war.Klaus
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Ok, obige Aussagen und Ausführungen nehme ich dankend zur Kenntnis!:)Grüsse MP
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Ich verstehe vor allem nicht, weshalb ich mich noch um eine Quellenangabe bemühen soll, wenn die Schutzrechte für das Bild längst abgelaufen sind!Was interessiert es dann, wer es außer mir noch veröffentlicht hat, denn der war ja in der gleichen Situation.Ferner würde mich interessieren, wie die Sache aussieht, wenn auf irgendeinem Bild erkennbate Gesichter von Personen zu sehen sind. Z.B. auf Pressefotos oft irgendwelche Models.Ich hatte deshalb mal Probleme mit einem Foto aus den 20er Jahren(!) bekommen, auf dem zwei Damen zu erkennen waren.Wie ist das mit den "Rechten am eigenen Bild"?Klaus