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Oldtimer-Foren •Steuerbefreiung
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Steuerbefreiung

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 09:41
von Traktor
Wer kann mir sagen, ob es in NRW-Straßenverkehrsämter gibt,die Oltimer-Traktoren von der KFZ-Steuer befreien.(Brauchtumserhalt). Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

Steuerbefreiung

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 10:37
von Rene E
Brauchtumserhalt ist wohl kein Grund. Habe ich jedenfalls noch nie gehört. Was ich kenne: Du mußt mindestens 1 Ha von Dir beackerte Landwirtschaftliche Nutzfläche nachweisen. Die Nutzfläche kann auch gepachtet sein. Die Pachthöhe ist wohl egal. So kenne ich das bei 2 Oldtimertraktoren aus "EU" = Euskirchen, bzw. "BM" = Bergheim = "Bauernmetropole"Nach dem Alter Deines Traktor fragt da niemand. In einigen Gegenden Deutschlands, z.B. Eifel oder Oberfranken fahren die Bauern noch täglich mit Klamotten aufs Feld, die in der reichen Börde oder im Vorgebirge als uralte Museumsstücke betrachtet werden

Steuerbefreiung

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 13:51
von Altopelfreak
Das verstehe ich nicht!Alle Traktoren gelten doch als "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" und sind dadurch automatisch von der Steuer befreit, wie am grünen Kennzeichen erkennbar.Klaus

Steuerbefreiung

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 14:01
von Manuel
hier in Schleswig Holstein sind mindestens 2,5 Ha Fläche notwendig, zusätzlich der Nachweis da man in die Landwirschaftskasse einzahlt. (bei mir 13,68 €)

Steuerbefreiung

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 14:04
von Rene E
http://www.vfd-rheinland-pfa...d-pfalz.de/200.0.html

Steuerbefreiung

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 16:30
von Th. Dinter
....nein Klaus, es sind "Landwirtschaftliche Zugmaschinen", haben deswegen Grüne Kennzeichen und sind von der Steuer befreit.Man kann einen Trecker als Zugmaschine zulassen, dann wird nach Gewicht besteuert. Allerdings, dann einfach einen Anhänger dran, dasselbe Kennzeichen etc.: ist nicht!!Alles was hinter der Zugmaschine ist, muß ebenfalls zugelassen, getüvt, versteuert, versichert usw. sein!!Steuerbefreiung ist da nicht vorgesehen.Hier in Nds. reicht es auch nicht, einen Hektar Land zu haben, Du mußt eine Landwirtschaft angemeldet haben!!Wenn´s ganz quer läuft, mußt Du dafür eine Ausbildung nachweisen....Also: kleiner Garten, alter Schuppen, alter Trecker und 3 Hühner = Landwirtschaft: is nich!!grußthomas

Steuerbefreiung

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 18:21
von 850spider
In Bayern ist's 'einfach' geregelthttp://www.steuer.bayern.de/...e/23_kfz/Antrag ... uF.pdfWenn man noch ein wenig im WWW rumschaut, ist das 'unerlaubte' Fahren mit einem steuerbefreiten Bulldogein größeres Vergehen/Verbrechen (bis kein Jurist), als mit der roten 07 zum Bäcker zu fahrenGottfriedBeitrag geändert:17.07.08 18:21:43Beitrag geändert:17.07.08 18:22:09Beitrag geändert:17.07.08 18:23:09

Steuerbefreiung

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 18:26
von 850spider
Zitat:Original erstellt von 850spider am/um 17.07.08 18:21:17In Bayern ist's 'einfach' geregeltwww.steuer.bayern.de/Vordrucke/23_kfz/Antrag-nach-§3-Nr-7-KraftSt-LuF.pdfWenn man noch ein wenig im WWW rumschaut, ist das 'unerlaubte' Fahren mit einem steuerbefreiten Bulldogein größeres Vergehen/Verbrechen (bis kein Jurist), als mit der roten 07 zum Bäcker zu fahrenGottfriedBeitrag geändert:17.07.08 18:21:43Beitrag geändert:17.07.08 18:22:09Beitrag geändert:17.07.08 18:23:09irgendwie war der links zu lang

Steuerbefreiung

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 18:39
von uwm121
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 17.07.08 13:51:20Das verstehe ich nicht!Alle Traktoren gelten doch als "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" und sind dadurch automatisch von der Steuer befreit, wie am grünen Kennzeichen erkennbar.KlausBitte nix durcheinanderschmeißen!Zugmaschine ist natürlich keine selbstfahrende Arbeitsmaschine-die darf nämlich normalerweise nichts ziehen.(Es gibt genau definierte Ausnahmen).Gruß U.