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Zwangsstilllegung wegen falsch geklebter AU Plakette?

Verfasst: Di 8. Jul 2008, 22:48
von RaiOrz
Also, da komme ich von einer Reise zurück und finde im Briefkasten eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung und (weil die angegebene Frist in meiner Abwesenheit war) eine Zustellung mit der kostenpflichtigen Aufforderung innerhalb von drei Tagen mein Fahrzeug Stilllegen und die Kennzeichen entstempeln zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist würde das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt und es kommen weitere, mehrere hundert Euro, Kosten auf mich zu.Wie gesagt ich war weg und die Frist läuft morgen aus.Begründet wurde das ganze damit das angeblich einer Polzizeistreife aufgefallen war das die AU Plakette vor 11 Monaten abgelaufen sei. Soweit so gut (bzw. schlecht), aber: Das Fahrzeug wurde vor genau 23 Monaten, nach einer Standzeit von 20 Jahren und anschließender Komplettrestauration, erstmalig wieder angemeldet (Vollabnahme !!!).Seit mehr als 2 Jahren muß aber eine AU, genau wie HU, nur noch alle zwei Jahre durchgeführt werden. Ich habe also vor zwei Jahren Vollabnahme und AU zusammen machen lassen in dem Wissen mich erst wieder in zwei Jahren um frische Plaketten kümmern zu müssen. Wie kann dann also die AU bereist vor 11 Monaten abgelaufen sein?Zu meiner Schnade muß ich gestehen das ich damals nicht auf das Ablaufdatum der AU Plakette schaute.Auch später nicht, insbesonders deshalb nicht, weil das Fahrzeug im letzten Jahr durchgehend in der Garage stand...Bis auf einen Tag: Es war vor ca. 4 Wochen, als mein Terminkalender mich auf den nächsten HU Termin aufmerksam machte, fiel mir nämlich erstmals auf dass die AU Plakette nur für ein Jahr geklebt war. Ich war so sauer über die Werkstatt das ich sofort mit dem Auto dorthin fuhr um mich a.) zu beschweren und b.) gleich einen neunen HU / AU Termin anzumelden. Dummerweise war die Werkstatt aber geschlossen (Schild=wegen Krankheit) und ich fragte in der Nachbarschaft ob jemand die private Tel. Nr. des Inhabers hätte.Just in dieser Zeit muß eine Polizeistreife mein Auto mit abgelaufener AU Plakette gesehen haben...Die Frage ist nun, wie verhalte ich mich richtig?Neue AU irgendwo anders machen lassen (denn die Werkstatt ist immer noch geschlossen) = Ja.Aber auch Bußgeld ohne murren bezahlen? Obwohl die eine einzige Fahrt die ich mit abgelaufener Plakette unternahm, eine Fahrt zur Werkstatt und damit zum Beheben genau dieses Mangels war?Wäre die Werkstatt nicht geschlossen, dann hätten ich schließlich auch sofort eine gültige Plakette bekommen. Okay, ich hätte auf dem Rückweg zu einer anderen Werkstatt fahren können, aber dann hätte ich für eine AU bezahlen müssen die ich in meiner Werkstatt schon bezahlt hatte, die aber nur falsch geklebt war. Also, was mache ich jetzt richtig?Rainer

Zwangsstilllegung wegen falsch geklebter AU Plakette?

Verfasst: Mi 9. Jul 2008, 05:02
von UniBoris
Hallo Rainer,ausschlaggebend ist einzig und alleine die AU-Bescheinigung, dieser ellenlange Zettel, den Du nach bestandener AU bekommst.Steht da das richtige Datum drin?Wenn ja, denke ich mal, dass das Vorlegen dieses Formulars den gesamten Vorgang beenden sollte. Im schlimmsten Falle bekommt deine Werkstatt die AU-Lizenz entzogen. Aber Fehler werden ja überall gemacht. Sollte also nicht so schlimm sein.Gruß,Boris

Zwangsstilllegung wegen falsch geklebter AU Plakette?

Verfasst: Mi 9. Jul 2008, 09:22
von RaiOrz
Und wenn es auch da falsch stehen sollte?

Zwangsstilllegung wegen falsch geklebter AU Plakette?

Verfasst: Mi 9. Jul 2008, 10:11
von RA-Wilke
Schau nach ob die AU-Bescheinigung korrekt ausgefüllt wurde, wenn ja, ruf beim zuständigen Sachbearbeiter an, gib dich völlig aufgelöst, erkläre ihm den Sachverhalt (vor allem deine nachweisbare Abwesenheit), biete ihm an die AU-Bescheinigung noch heute vorzulegen und bitte ihn nach dem Opportunitätsprinzip in diesem Fall die Verhängung des Bußgeldes zurückzunehmen oder es ersatzweise zu reduzieren.Wenn du die AU-Bescheinigung nicht findest, sieht es eher finster aus.Davon abgesehen soll unsere Polizei gefälligst Spitzbuben fangen oder sonstwas Sinnvolles tun und die Überwachung des ruhenden Verkehrs dem Ordnungsamt überlassen.

Zwangsstilllegung wegen falsch geklebter AU Plakette?

Verfasst: Mi 9. Jul 2008, 14:46
von Altopelfreak
Tolle unglaubliche Geschichte!Aber sowas ähnliches habe ich auch erlebt: Die falsch klebende Werkstatt versteifte sich beharrlich darauf, dass die AU nur für ein Jahr erteilt würde und der Meister beschimpfte mich, ich würde wohl Bildzeitung lesen und Stammtischparolen glauben. Erst meine Beschwerde bei der zuständigen IHK (die ebenfalls Null Ahnung hatte)und der Zulassungsstelle lösten das Problem.Auch ich würde zunächst versuchen, mit der Zulassungsstelle ein klärendes Wort zu reden und aus dem Fall lernen.Viel glückKlaus

Zwangsstilllegung wegen falsch geklebter AU Plakette?

Verfasst: Mi 9. Jul 2008, 18:50
von uwm121
Also wenn ich mich recht erinnere ist für die "Überprüfung des ordnungsgemäßen Anbringens " der Plaketten der Fahrzeughalter zuständig.Grüße

Zwangsstilllegung wegen falsch geklebter AU Plakette?

Verfasst: Mi 9. Jul 2008, 19:43
von 1300VC
....eben deshalb fahren auch so viele mit AU-Plakette hinten und TÜV vorne herum.....so gehen nicht wenige Autos selbst aus Autohäusern auf die Strasse.

Zwangsstilllegung wegen falsch geklebter AU Plakette?

Verfasst: Do 10. Jul 2008, 22:42
von oldierolli
Hallo, für die Richtigkeit der Personendaten ist doch auch nur das Melderegister/Geburtsurkunde maßgeblich und nicht ein fehlerhafter Personalausweis. Also VOR GERICHT dürfte die AU-Bescheinigung maßgeblich sein und nicht die dazugehörige Beweisurkunde(Plakette). Gruß. RolfBeitrag geändert:10.07.08 22:42:47

Zwangsstilllegung wegen falsch geklebter AU Plakette?

Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 13:31
von Th. Dinter
....wenn zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung vorgeschrieben war, daß AU zeitgleich für 2 Jahre zu machen ist, dann ist es für jeden offensichtlich, daß dort ein Fehler gemacht worden ist. Ohne 2-Jahres AU hätte auch keine TÜV-Plakette geklebt werden dürfen!!....also auch, wenn der AU-Zettel weg sein sollte...Das ist dann auch für die Bußgeldstelle offensichtlich.grußthomasder an seinem Hakenzeichen auch keine AU-Plakette hat. Bin mal gespannt, wann da was kommt? Komisch geschaut hat der eine oder andere Bulle schon...., wollte sich aber wohl dann nicht blamieren....th.

Zwangsstilllegung wegen falsch geklebter AU Plakette?

Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 13:51
von RA-Wilke
Trotzdem würde mich jetzt mal interessieren wie die Geschichte ausgegangen ist.