Kilometer statt Meilen angegeben - Versicherung braucht nicht zahlen
Verfasst: Di 8. Jul 2008, 10:24
Bloß nicht leichtfertig Kilometer mit Meilen verwechseln, nach Ansicht des Landgerichts Hannover wird die Versicherung in diesem Fall von ihrer Zahlungspflicht befreit. Aus dem ADAJUR-Newsletter:LG HANNOVER vom 15.08.2007, 6 O 279/06 Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei Angabe der Motorlauf- leistung in Kilometern statt in Meilen Gibt der Geschädigte in dem von der Kaskoversicherung ausgehändig- ten Schadensanzeigeformular die Laufleistung in Kilometern an, ob- wohl es sich um ein amerikanisches Fahrzeug handelt, und der Tacho- meter Meilen pro Stunde anzeigt, liegt eine objektive Falschangabe vor, die dazu führt, dass die Versicherung leistungsfrei wird. (Aus den Gründen: ...Bereits aufgrund des Umstandes, dass es sich um ein amerikanisches Fahrzeug handelt und im Hinblick auf die beschriebe- ne Gestaltung des Tachometers ist nämlich zu vermuten, dass dem Kläger bekannt war, dass die Laufleistung seines Fahrzeugs nicht in Kilometern, sondern in Meilen gemessen wurde. Hinzu kommt, dass dem Kl. bei der Benutzung des Pkw kaum entgangen sein kann, dass die Laufleistung nicht in Kilometern angezeigt wurde. Denn er hat mit dem Fahrzeug nach Abschluss des Kaufvertrages eine Strecke von ca. 13.000 Meilen, d.h. ca. 20.920 Kilometer zurückgelegt...).