Beantragen einer verlorenen ABE für einen 80er Vespa-Roller

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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P2
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Beantragen einer verlorenen ABE für einen 80er Vespa-Roller

Beitrag von P2 » Fr 4. Jul 2008, 11:44

Hallo Forum,nach einem Unfall wurde ein angemeldeter Roller Vespa PX 80 ersteinmal zur Seite gestellt und NICHT abgemeldet (TÜV seit 03 abgelaufen). Nun soll er wieder Repariert/Restauriert werden, aber die Papiere (ABE und Zulassung) sind verschwunden.Bin also heute zur Zulassungsstelle und fragte nach, was da zu machen sei. Da bekam ich (natürlich gegen eine Gebühr) eine Bescheinigung, dass die ABE nicht eingezogen wurde, und mir wurde gesagt, damit sollte ich zum Händler/Herteller oder zur Prüfstelle (TÜV, Dekra) und dann wird mir eine Kopie der ABE erstellt und dann kann ich damit einen neuen Fahrzeugschein bei der Zulassungstelle bekommen.Soviel zur Theorie.Bin also Flux zur Prüfstelle gefahren und habe da nachgefragt und habe dann von der Empfangsdame folgende Aussage bekommen:"Eine Kopie kann nur der Hersteller ausstellen, und das macht der nur wenn der Roller nicht älter als 5 Jahre ist ?!?Da der Roller aber deutlich älter ist, muß ich ein Vollgutachten machen lassen, damit mir die Prüfstelle eine neue ABE ausgestellt!!!"Da mir die Dame ehrlich gesagt nicht gerade vor Kompetenz zu strotzen schien, wollte ich mal hier nachfragen, ob das wirklich der einzige gangbare Weg ist. Sowas kann ich mir vielleicht beim 50er Roller mit Versicherungskennzeichen vorstellen, aber doch nicht bei einem 80er mit Leichkraftradkennzeichen und TÜV-Pflicht.Mit ratlosen GrüßenElmar

ford64
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Beitrag von ford64 » Fr 4. Jul 2008, 12:48

Sei froh wenn du wenigstens noch den Kaufvertrag hast, bei mir steht das Ding seit Jahren, weil ich die Kaufverträge bis zum Erstbesitzer nicht lückenlos nachweisen kann...

Hurvinek
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Beitrag von Hurvinek » Fr 4. Jul 2008, 13:08

Zitat:Original erstellt von ford64 am/um 04.07.08 12:48:36Sei froh wenn du wenigstens noch den Kaufvertrag hast, bei mir steht das Ding seit Jahren, weil ich die Kaufverträge bis zum Erstbesitzer nicht lückenlos nachweisen kann... Musst Du das?

ford64
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Beitrag von ford64 » Fr 4. Jul 2008, 13:21

Keine Ahnung, das einzige was ich muss ist irgendwann mal sterben.Das mit den "lückenlosen Kaufverträgen" hat mir vor etwa vier Jahren die Dame vom SVA gesagt, habe mich nicht weiter darum gekümmert und den Roller erstmal zurückgestellt. Mal sehen wie es in ein paar Jahren aussieht... jetzt ist mir die Zeit einfach zu schade, mich deswegen aufzuregen oder zu ärgern.Beitrag geändert:04.07.08 13:21:14

Hurvinek
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Beitrag von Hurvinek » Fr 4. Jul 2008, 13:35

Hey, Simon, Du sollst Dich nicht aufregen oder ärgern. Ich meine, ärgern schon, aber nicht Dich, sondern die Dame vom StVA. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die eine lückenlose Dokumentation nicht verlangen darf. Andernfalls soll sie Dir die entsprechenden Vorschriften zeigen.

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Beitrag von uwm121 » Fr 4. Jul 2008, 15:35

Das Einfachste ist eine Zweitschrift über Hersteller/Importeur.Wenn der nicht mehr will ist tatsächlich eine §21 Abnahme erforderlich(Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis)Grüße

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Di 8. Jul 2008, 12:12

Irgendwie verstehe ich diese Geschichte nicht!Wo ist das Problem, für ein angemeldetes Fahrzeug, das bei der Zulassungsstelle und in Flensburg im Computer geführt wird, bei Verlust der Papiere neue zu bekommen?Warum soll das bei einen Roller schwieriger sein als bei einem PKW?Ich konnte sogar mal ein abgemeldetes Auto, das ich ohne Papiere kaufen musste, weil der Vorbesitzer sie nicht wiederfand, auf mich ummelden!Ich brauchte dazu lediglich den Kaufvertrag und ein Datenauszugsblatt der bisherigen Zulassungsstelle, worauf mir sofort ein neuer Brief mit mir als Halter ausgestellt wurde. Dieser wurde lediglich für die Dauer der Aufbietungsfrist noch von der meiner Zulassungsstelle unter Verschluss gehalten. Fzg.-Schein etc. bekam ich jedoch sofort.Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit der neuen Zvo alles so viel komplizierter geworden ist. Wahrscheinlich hat Deine Zulassungsstelle eher Probleme mit Ausbildungsdefiziten ihres Personals.Klaus

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Di 8. Jul 2008, 17:54

Offensichtlich hat die Zulassungstelle keine Unterlagen-siehe Beitrag 1(muß Sie auch nicht im Gegensatz zu zulassugspflichtigen Fahrzeugen)Grüße

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Do 10. Jul 2008, 17:49

Hallo Zusammen,So ist das Verfahren in Bezug auf Zweitschriften von ABE Kärtchen:"Ersatzstücke für verlorene Abdrucke oder Ablichtungen dürfen durch den Inhaber der ABE nur ausgefertigt werden, wenn die für den Halter des Fahrzeugs örtlich zuständige Zulassungsstelle bescheinigt hat, dass nach ihren Unterlagen der Betrieb des Fahrzeugs weder wegen technischer Mängel verboten noch die verloren gemeldete Betriebserlaubnis eingezogen worden ist. Es genügt auch die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, dass das vorgeführte Fahrzeug noch dem genehmigten Typ entspricht. Die Ersatzausfertigungen von Abdrucken oder Ablichtungen der ABE sind durch den Inhaber der ABE als "Zweitausfertigung" zu kennzeichnen. "Eine 5 Jahres Frist dazu gibt es natürlich nicht.Ansprechpartner für die Zweitschrift:( siehe auch: http://www.de.vtl.piaggio.com/ ) :Piaggio Deutschland GmbHMarie-Curie-Straße 850170 KerpenDeutschlandTel. 02273.60460 - Fax 02273.604619Gruss von Frank

P2
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Beitrag von P2 » Di 15. Jul 2008, 12:45

Vielen Dank, werde mal mein Glück versuchen.GrußElmar

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