Nochmal Gurte (DDR-Auto)... habe ich recht?
Verfasst: Fr 2. Mai 2008, 10:54
Hallo,ich habe mal wieder ein Gurtthema... auch wenn zu dem Thema wahrscheinlich schon so gut wie alles gesagt worden ist, hätte ich doch gerne eine sichere Auskunft für meinen speziellen Fall.Das Fahrzeug, um das es geht, ist ein Trabant 601S, EZ 1/87. Der Wagen hat vorne automatische Dreipunktgurte, hinten jedoch keine, auch keine Befestigungen dafür. Diese nachzurüsten ist auch etwas aufwendiger.In dem Kleinen werden (da es hinten auch recht eng zugeht) meistens nur die Vordersitze benutzt.Nun kam neulich die folgende Situation: Ich habe meine Tochter (20 Monate) aus der KiTa abgeholt, natürlich wie immer im vorschriftsmäßigen Kindersitz auf dem Beifahrersitz angeschnallt. Es hat an dem Tag fies geregnet, also habe ich eine befreundete Mutter mit ihrer Tochter (4 Jahre) nach Hause mitgenommen (die beiden wohnen einen guten Kilometer von der KiTa und haben kein Auto), Mutter und Tochter saßen hinten.Von meinen gesetzlichen Kenntnissen her habe ich mir nichts zuschulden kommen lassen:Bei der Beförderung kleiner Kinder in nicht mit Gurten ausgerüsteten Fahrzeugen dürfen Kinder unter drei Jahren nicht mehr befördert werden, Kinder über drei Jahren (und einer Größe bis 150 cm) nur auf der Rückbank; diese Vorschrift gilt nicht in Kraftomnibussen.Nach der StVZO besteht eine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für Oldtimer nach folgender Regelung:- Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 1.4.1970, jedoch nur, wenn sie mit Gurtbefestigungen ausgerüstet sind; ab 1.1.1975 ohne Ausnahme.- Gurte hinten: ab Erstzulassung 1.5.1979- Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 1.1.1999Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht wurden.Daß Kinder unter drei nur angeschnallt befördert werden dürfen, halte ich für eine gute Regelung, die können nunmal noch nicht stillsitzen. Auch ansonsten bin ich grundsätzlich natürlich für das Angurten! Nur damit keine Mißverständnisse entstehen.Ich habe mich aber gefragt, ob, wenn mich auf den 1000 Metern jemand angehalten hätte, meine Argumentation anerkannt worden wäre oder ob mir die Herren in Grün doch 1 Punkt und 40 Euro reingedrückt hätten. Immerhin ist mein Auto ja nach 1979 in den Verkehr gebracht worden. Andererseits sind die Kraftfahrzeuge der DDR anerkannt worden (deshalb darf ja auch eine Schwalbe mit kleinem Versicherungskennzeichen 60 km/h fahren) und dort liefen noch bis 1990 Trabis ohne hintere Gurte und Befestigungen vom Band (der 1.1 hatte dann Befestigungen). Mein Auto ist also meines Wissens auch vor dem bundesdeutschen Gesetz kein Zweisitzer mit gepolstertem Zusatzkofferraum.Es kann ja gut sein, daß es mal wieder regnet, ich die beiden mitnehme und wir dann in eine Kontrolle (kommt gerade in Sachen Kindersitzen im Umkreis von KiTas häufiger vor) kommen, dann hätte ich halt gerne das Recht auf meiner Seite. Oder ist das eine undefinierbare rechtliche Grauzone?Beitrag geändert:02.05.08 11:27:21