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Freie Fahrt für Oldtimer-Lkw an Sonn- und Feiertagen in NRW
Verfasst: Sa 12. Apr 2008, 13:08
von ventilo
na das nenne ich doch mal eine gute Nachricht:
http://www.oldiecarcover.de/...x/artike ... dtimer-Lkw - Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen in NRW Das Land NRW zeigt sich gegenüber den besonderen Bedürfnissen historischer Nutzfahrzeuge offen.Ein Erlass regelt nun, dass eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot zu erteilen ist. Ausnahmegenehmigungen auf Antrag werden grundsätzlich nur für die Beförderung von Waren erteilt, wenn eine entsprechende Dringlichkeit vorliegt.Diese Dringlichkeit sieht das Minsterium für Bauen und Verkehr auch dann, wenn Oldtimer-Lkw mit H-Kennzeichen oder Roter 07 an Sonn- und Feiertagen zu Messen, Ausstellungen, Märkten, Volksfesten, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen unterwegs sind.Wir werden dieses Modell den übrigen Bundesländern vorstellen, um eine ähnliche Regelung in den übrigen Bundesländern zu erreichen.
Freie Fahrt für Oldtimer-Lkw an Sonn- und Feiertagen in NRW
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 09:55
von Sapo-Peter
Thilo: Das soll eine gute Nachricht sein? Was soll denn daran gut sein? Das heißt doch nichts anderes, als das ich Sonntags mit meinem Saporoshez auf der Autobahn nicht mehr mit 100 km/h auf der rechten Spur rasen kann, weil sie von einem Büssing blockiert wird
http://de.wikipedia.org/wiki.../Bild:Buessing002.jpg
Freie Fahrt für Oldtimer-Lkw an Sonn- und Feiertagen in NRW
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 10:31
von Rene E
Peter: Wenn der Büssing BS 16 von meinem Kumpel aus der Halle in Rommerskirchen wieder läuft, schiebt der deinen Sapo Sonntags beiseite. Der macht gut 120 km/h und hat keine Sperre
Freie Fahrt für Oldtimer-Lkw an Sonn- und Feiertagen in NRW
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 11:30
von uwm121
Ausnahme für jeden Einzelfall?Oder?Also rechtzeitig zum Amt und natürlich löhnen.Grüße
Freie Fahrt für Oldtimer-Lkw an Sonn- und Feiertagen in NRW
Verfasst: Mo 14. Apr 2008, 11:43
von ventilo
Leider ja - aber so bietet sich wenigstens die Möglichkeit Veranstaltungen am Sonntag mit dem LKW ohne Übernachtung besuchen zu können.Beitrag geändert:14.04.08 11:43:20