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... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Commodore
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Beitrag von Commodore » Fr 11. Apr 2008, 08:47

Hallo zusammen,mein Commo war jetzt 6,5 Jahre nicht "richtig" angemeldet und steht jetzt vor dem H-kennzeichen, meine Frage, muß ich den Commo dann auch noch vor der 7-Jahres-Frist anmelden oder ist es ausreichend den Wagen nach 6,5 Jahren zum H-Kennzeichen vorzuführen und nauch 7,5 wieder richtig anzumelden ? Ich will verhindern, dass die nächstes Jahr sagen, geht nicht mach 7 Jahren braucht man ein Vollgutachten.Vielen Dank und viele Grüße aus dem SchwarzwaldDirk

ELO
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Beitrag von ELO » Fr 11. Apr 2008, 12:37

Moin,Laut dem TÜV-Prüfer meines Vertrauens ist eine Vollabnahme nur noch notwendig wenn keine alten Papiere zur Datenübernahme vorhanden sind. Mein 72er Commodore ist seit 94 abgemeldet und da würde auch eine normale HU ausreichen da die Originalpapiere noch existieren.GrußMichael

DKW HARDY
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Beitrag von DKW HARDY » Mo 14. Apr 2008, 17:46

Dazu eine Frage,bei meinem Opel Kadett Bj.1938,ist in dem originalen KFZ Brief der letzte Eintrag : Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ...ist heute 14.04.1951zum Verkehr zugelassen worden.Wann der abgemeldet wurde keine Aussage.Reicht da auch nur eine HU ?Hartmut sagt danke für AntwortenBeitrag geändert:14.04.08 17:46:23

arondeman
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Beitrag von arondeman » Mo 14. Apr 2008, 18:51

Schlaumeier. Mal abgesehen davon, dass das alleine schon nach dem "Prinzip der Wahrscheinlichkeit" keiner glauben würde, dass der Wagen seit 1951 in der gleichen Hand ist, müsstest du - wenn der Wagen nie abgemeldet war - dann auch in der Lage sein, den FahrzeugSCHEIN vorlegen zu können. Und? Wo isser?? Oder ist es gar ein DDR-Brief? Dann ist seit Ende 1993 eh Schluss damit.Und überhaupt: Das wär ja nicht das erste Mal, dass man es mit manchen Eintragungen nicht so genau nahm. Je länger her, desto eher in dieser Vor-Computer-Zeit. Ich habe bei meinen Schrott-Kfz-Briefen (und das sind gar nicht sooo viele, da ich nur die von meinen "bevorzugten" Fahrzeugen sammle) auch 1 oder 2, bei denen ist NIRGENDS ein Stilllegungsdatum eingetragen, wohl aber der Brief wegen endgültiger Verschrottung entwertet (aber nicht mit einem Stempel der Zulassungsstelle, sondern anscheinend vom Autoverwerter). Un bei meinem ersten Oldtimer (Bj. 55) hat man 1978 im braunen Originalbrief auf einer der "Notizenseiten" nach dem vorherigen Stillegungsstempel einen neuen Stempel über den Wiederzulassungstag angebracht und dann erst gemerkt, dass schon alle 6 Halterfelder vollgeschrieben waren und also ein neuer Brief ausgestellt werden musste. Was dann auch geschah - und den alten Brief bekam ich auch wieder zurück, aber es stand noch immer der Wiederzulassungsvermerk als letzter Eintrag drin. Wenn man den Brief also für sich alleine genommen betrachtet hätte, was hätte er dann über das weitere Leben des Wagens ausgesagt? Die Ecke hätte ja auch sonstwer abschneiden können. Kurz und gut: Mach dir keine Hoffnungen. (Aber ich nehme mal an, das tust du sowieso nicht)GrußS.

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Beitrag von DKW HARDY » Mo 14. Apr 2008, 19:46

HalloDer KFZ Brief ist der originale,ausgestellt am 30.Jan.1939!Der ist weder eingeschnitten noch irgentwie anders ungültig gemacht.Ich habe gerade mit den Nachkommen,hab mal im örtlichen nachgeschaut nach dem Namen des letzten Halters,gesprochen und ich hatte Glück hatte den richtigen gefunden.Leider war der Enkel nicht da der mehr zu wissen scheint.Bin auf dessen Rückruf gespannt!PS.Den FAHRZEUGSCHEIN hab ich nicht und ich mach mir auch keine Hoffnungen Beitrag geändert:14.04.08 20:05:00

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Beitrag von arondeman » Mo 14. Apr 2008, 20:22

OK, Hardy, das mit dem Brief war falsch formuliert von mir. Ich hatte nur irgendwie in Erinnerung, dass du im Gebiet der ex-DDR wohnst, und da hätte dann der Wagen ja im Jahr 1951 auch im dortigen Staatsgebiet zugelassen worden sein können. Ist ja aber anscheinend "Kommandantur Berlin"(-West) (KB) gewesen, was aber aufs Gleiche rausläuft. DENN (um den Fall mal theoretisch weiter durchzuspielen): Dann hätte bei einem weiterhin zugelassen gewesenen Fahrzeug um 1957 ein neues "B"-Kennzeichen zugeteilt und im Brief vermerkt worden sein müssen (und zwar, wenn es richtig gemacht wurde, nicht nur auf dem Titelblatt, sondern auch im Halterfeld). Davon sehe ich nichts, also dürfte es so sein, dass der Wagen vor der Einführung der neuen Kennzeichen stillgelegt wurde. Und spätestens hier würde es bei der Zulassungsstelle ja unglaubwürdig. (Von fehlenden Steuer- und Versicherungsnachweisen aus der nicht ganz so fernen Vergangenheit ganz zu schweigen ) Ist also ein ähnlicher Fall wie meine nicht mit Abmeldedatum versehenen Briefe, bei denen erst der Autoverwerter einen Vermerk angebracht hat. Nur dass bei dir gottseidank kein Autoverwerter die Hand im Spiel hatte.Viel Spaß und Erfolg bei der Wiederherstellung.Zeig doch mal ein Foto!GrußStephan

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Beitrag von Altopelfreak » Di 15. Apr 2008, 12:09

Hallo Commodore, ELO,ich fürchte, da irrt Ihr Euch:die 7-Jahres-Regelung gilt rückwirkend nur für FZGE, die nach ca. Mitte 2005 vorübergehend stillgelegt wurden.Genauen Termin weiß ich im Moment auch nicht. Doch in Eurem Fall werdet Ihr so oder so eine Vollabnahme brauchen, egal ob mit oder ohne H.Klaus

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Beitrag von ELO » Di 15. Apr 2008, 12:44

Moin Klaus,ob ich irre bin weiß ich nicht. Ich kann nur das sagen was mir der Prüfer gesagt hat und dieser sagt mir halt das, wenn die alten Papiere vorhanden sind keine Vollabnahme nötig wäre, egal wie lange das Fahrzeug abgemeldet ist. Nur wenn die Daten neu aufgenommen werden müßen ist eine Vollabnahme nötig.Eine Möglichkeit ds ganze auszuprobieren habe ich leider im Moment nicht da der Commodore noch einiges an Zuwendung braucht und andere Fahrzeuge vorher dran sind.GrußMichael

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Beitrag von DKW HARDY » Di 15. Apr 2008, 16:46

Hallo Stephan,ich hab den Brief noch mal unter die Lupe genommen und habe auf der ersten Seite noch einen fast verblichenen Sempel entdeckt wo nur das Datum 16.April 1955zu erkennen ist.Ich tippe da auf das Abmeldedatum.Fotos hab ich nur bis ca 2004.Seit 2005 ruht die Restaurierung wegen akutem Zeitmangel( der zwischen Daumen und Zeigefinger).Ich hab jetzt in den letzten Jahren alles was fehlte hergerichtet oder gekauft und mit der Motivierung,der Opel ist am 30.Jan.1939 erstmalig zugelassen,hab ich das Ziel Ihn zu dem Datum 70 Jahre später wieder auf die Menschheit loszulassen!Grüße vom HartmutBeitrag geändert:15.04.08 16:48:38

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Beitrag von Commodore » Do 17. Apr 2008, 13:29

Hallo zusammen,danke für die Anworten.Keine Ahnung wen ich da jetzt fragen soll, wahrscheinlich die Jungs vom Landratsamt, weil bei denen muß ich das ja zulassen und die könnten mir dann ja einen Strich durch die Rechnung machen.Ich dachte immer die 7-Jahres-Frist gilt für alle.GrußDirkBeitrag geändert:17.04.08 13:29:43Beitrag geändert:17.04.08 13:31:46

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