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... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Fr 18. Apr 2008, 19:50

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 15.04.08 12:09:21die 7-Jahres-Regelung gilt rückwirkend nur für FZGE, die nach ca. Mitte 2005 vorübergehend stillgelegt wurden. Hallo Klaus, das ist sachlich falsch. Mit Einführung der FZV zum 01.03.2007 gilt folgende Regelung:Eine "Einzelabnahme" ist nur noch dann nötig, wenn ein Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet ist UND kein Datensatz in Form z.B. des alten Fahrzeugbriefes (auch Ex-DDR) mehr vorgelegt werden kann UND am Fahrzeug keine technischen Änderungen durchgeführt wurden, die eine Einzelabnahme bedingen würden. An sonsten genügt eine normale Hauptuntersuchung. Die Einzelabnahme dient ja lediglich dazu, einen Datensatz zu erzeugen. Da diese Regelung ohne Übergangsfrist in Kraft trat, gilt sie natürlich auch für Fahrzeuge, die seit Urzeiten abgemeldet sind.Quelle: FZV § 14 Abs. 2Gruss von Frank

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mo 21. Apr 2008, 12:28

Um so besser, das war mit neu!Klaus

arondeman
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Beitrag von arondeman » Mo 21. Apr 2008, 12:56

Zitat:Original erstellt von hallo-stege am/um 18.04.08 19:50:28[quote]Eine "Einzelabnahme" ist nur noch dann nötig, wenn ... am Fahrzeug keine technischen Änderungen durchgeführt wurden, die eine Einzelabnahme bedingen würden. Also irgendwas kann an DIESER Aussage ja nicht ganz hinhauen...

Commodore
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Beitrag von Commodore » Mo 21. Apr 2008, 14:11

Hallo,aber jetzt die Frage, 7-Jahres-Frist zum Tüv vorfahren oder zum anmelden ? Das ist mein Knackpunkt...Grüße Dirk

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