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Nicht bestellt und doch geliefert

Verfasst: Di 1. Apr 2008, 15:50
von er ka
Hallo erstmalund nach einigem Stress und Ärger habe ich einen Händler gefunden welcher genau das zu liefern versprach was ich gerne haben wollte, ergo bestellt und dachte es wird wohl klappen.Hat auch letztendlich geklappt, das Objekt meiner Begierde kam auch an, nur kam zusätzlich ein Paket welches ich NICHT bestellt habe, ist an niemanden adressiert, steht auch nicht auf dem Lieferschein, kurz taucht eigentlich nirgendwo auf ist aber von diesem Händler. Der geschätzte Wert ca. 200 Euro. Würde mich ja unheimlich freuen, nur weiss ich mit diesem Teil nun mal überhaupt nichts anzufangen und nun?Nach dem Stress mit dem Händler anrufen und begreiflich machen: Hey, ist zuviel angekommen? Will ich nicht? Brauche ich nicht? Ein anderes bestelltes Teil wurde nicht geliefert, steht aber auch nicht auf dem Lieferschein, auch nicht als Rückstand und darauf kann ich auch verzichten, habe es nur bestellt weil ich sowas ausprobieren wollte.Die Rechnung ist auch nicht dabei und war auch nicht in der Post, ach ja, bestellt habe ich es gewerblich und nicht privat, falls das eine Rolle spielen sollte.Einfach still halten oder wie?Momentan habe ich es einfach mal in eine Ecke gepackt.Ich fahre(?)freundlich grüssender ka

Nicht bestellt und doch geliefert

Verfasst: Di 1. Apr 2008, 16:45
von Th. Dinter
...wenn´s nix kost´ Ronald. Machen mußt Du erstmal nix.grußthomas

Nicht bestellt und doch geliefert

Verfasst: Di 1. Apr 2008, 17:03
von Gordini
So sehe ich es auch!Grüße

Nicht bestellt und doch geliefert

Verfasst: Di 1. Apr 2008, 17:52
von oldsbastel
Ronald:Zuviel gelieferte Ware hatte ich auch schon. Du musst sie wohl für den Händler bereithalten, damit er sie wieder abholen kann - aber auch nicht ewig.Gerrit kann dir bestimmt sagen, wie lange. Der Zeitraum würde mich übrigens auch mal interessieren.Ich hatte damals über die zuviel gelieferte Ware, mit der ich auch nichts anfangen konnte, ganz frech eine Rechnung bekommen. Bezahlt habe ich sie natürlich nicht. Die Ware liegt aber immer noch hier.

Nicht bestellt und doch geliefert

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 08:34
von er ka
Hallo erstmal,na dann werde ich das "Ding" mal ins Lager packen und bei OTTO mal mit Gerrit drüber reden. Meine Recherche hat ergeben dass der Preis mal eben bei ca. 300 Euro liegt.Schade, ich kann es nicht gebrauchen.Ich fahre(ins Lager)freundlich grüssender ka

Nicht bestellt und doch geliefert

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 12:45
von Privra
Hallo, ein Vertrag besteht aus Angebot und Annahme. Mit der unverlangten Übersendung macht Dir der Händler ein Angebot, dass Du annehmen kannst aber nicht mußt. Wenn Du das Teil in Dein Eigentum übernimmst (z.B. durch Einbau, Nutzung, Entsorgung oder Eingliederung in Deinen Lagerbestand) liegteine konkludente Annahmeerklärung vor. Es fehlt dann nur noch am Zugang Deiner Erklärung beim Händler. Etwas anderes gilt für Verbraucher, § 241a BGB, hier kommt nur durch ausdrückliche Erklärung ein Vertrag zustande. Aufbewahren mußt Du so lange, wie "üblicherweise" mit einer Reaktion des Händlers zu rechnen ist. Also eine unbestellte Boeing 747 musst Du länger aufheben als ein Glas Einleggurken. Das ist nicht 100% zu definieren.*moralmodus an*Mal abseits vom Recht, ich hatte immer den Eindruck, dass moralische Werte bei Dir noch Bedeutung haben. Du stehst auch im Geschäftsleben.Es scheint so, als hätte irgendjemand einen Fehler gemacht, ein Paket versehentlich falsch ausgeliefert/versendet.Irgendwo anders wartet jemand auf das Teil, der Händler auf seine Bezahlung und keiner kann den Stress nachvollziehen. Falls nicht, spätestens bei der nächsten Inventur fehlt es irgendwo.Ich fände es fair, wenn Du den Händler anklingelst und darauf kurz hinweist. *moralmodus aus*Jens

Nicht bestellt und doch geliefert

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 14:04
von er ka
Hallo Jens,den Gedanken hatte ich heute morgen nach meinem Beitrag auch schon, habe also den Händler angerufen, wie so oft auch bei der Bestellung, selber nicht erreichbar, ich solle später wieder anrufen (?).Da habe ich darauf bestanden er solle mich zurück rufen und bisher kein Anruf von ihm. Leider erweckt das den Eindruck bei mir, wie auch bei der Bestellung, dass es ihn nicht sonderlich interessiert.Nun warte ich einfach mal ab was passiert, ich habe keine Lust ihn auch noch schriftlich per Fax auf diesen Fehler aufmerksam zu machen. Für mich alles ein zusätzlicher Aufwand für eine Lieferung welche ich nicht bestellt habe. Dass irgendwo was fehlt wird ihm wahrscheinlich nicht mal auffallen bei dem chaotischen Eindruck welcher sich mir darstellt, von einem weiteren bestellten Artikel ist natürlich nichts bekannt, weiss man nichts von und wie ich inzwischen feststellen durfte entspricht der gelieferte Artikel auch nicht der Beschreibung, kann ich aber zur Not noch mit leben weil ich diesen Part nicht brauche.Übrigens, freundlich am Telefon scheint auch nicht gerade eine Tugend für ihn zu sein, klingt, wenn man ihn mal erreicht, ziemlich mürrisch, so als ob man gerade stört.Ich fahre(mal abwarten)freundlich grüssender ka

Nicht bestellt und doch geliefert

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 15:48
von Gordini
Zitat:Original erstellt von Privra am/um 02.04.08 12:45:31Hallo, ein Vertrag besteht aus Angebot und Annahme. Mit der unverlangten Übersendung macht Dir der Händler ein Angebot, dass Du annehmen kannst aber nicht mußt. Wenn Du das Teil in Dein Eigentum übernimmst (z.B. durch Einbau, Nutzung, Entsorgung oder Eingliederung in Deinen Lagerbestand) liegteine konkludente Annahmeerklärung vor. Es fehlt dann nur noch am Zugang Deiner Erklärung beim Händler.Etwas anderes gilt für Verbraucher, § 241a BGB, hier kommt nur durch ausdrückliche Erklärung ein Vertrag zustande.Aufbewahren mußt Du so lange, wie "üblicherweise" mit einer Reaktion des Händlers zu rechnen ist. Also eine unbestellte Boeing 747 musst Du länger aufheben als ein Glas Einleggurken. Das ist nicht 100% zu definieren.*moralmodus an*Mal abseits vom Recht, ich hatte immer den Eindruck, dass moralische Werte bei Dir noch Bedeutung haben. Du stehst auch im Geschäftsleben.Es scheint so, als hätte irgendjemand einen Fehler gemacht, ein Paket versehentlich falsch ausgeliefert/versendet.Irgendwo anders wartet jemand auf das Teil, der Händler auf seine Bezahlung und keiner kann den Stress nachvollziehen. Falls nicht, spätestens bei der nächsten Inventur fehlt es irgendwo.Ich fände es fair, wenn Du den Händler anklingelst und darauf kurz hinweist. *moralmodus aus*JensHallo, das Angebot muss natürlich alle wesentlichen Merkmale eines Angebots enthalten. Wurde ein Preis genannt?Ohne Preis kein Angebot!GrüßeChristoph

Nicht bestellt und doch geliefert

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 16:10
von Privra
Zitat:Original erstellt von er ka am/um 02.04.08 14:04:44Hallo Jens,den Gedanken hatte ich heute morgen nach meinem Beitrag auch schon, habe also den Händler angerufen, wie so oft auch bei der Bestellung, selber nicht erreichbar, ich solle später wieder anrufen (?).Da habe ich darauf bestanden er solle mich zurück rufen und bisher kein Anruf von ihm. Leider erweckt das den Eindruck bei mir, wie auch bei der Bestellung, dass es ihn nicht sonderlich interessiert....Dass irgendwo was fehlt wird ihm wahrscheinlich nicht mal auffallen bei dem chaotischen Eindruck welcher sich mir darstellt, Hallo erka, ok, sorry, der Informationsteil fehlte mir. Dann ist meine Welt wieder in Ordnung Jens

Nicht bestellt und doch geliefert

Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 16:18
von Privra
Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 02.04.08 15:48:05Hallo, das Angebot muss natürlich alle wesentlichen Merkmale eines Angebots enthalten. Wurde ein Preis genannt?Ohne Preis kein Angebot!GrüßeChristophFalsch. Schon mal ein Bier bestellt, ohne genau zu wissen, was es kostet? Trinken und hinterher sagen, kein Preis vereinbart, kein Vertrag, kein Geld? § 157 BGB gibt an, dass Verträge auszulegen sind. Im Ergebnis ist damit ein Preis "anzunehmen", den die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen der Fehler aufgefallen wäre. Man wird dann wohl die Regelungen im Dienst- und Werkvertragsrecht zur Bestimmung heranziehen, wonach in Ermanglung einer Preisvereinbarung der Taxpreis gilt, gibt es einen solchen nicht, gilt die "übliche Vergütung", die notfalls über Gutachten festzustellen ist.Jens