der "große Beck"- StVZO mit allen Revisionen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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ford64
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der "große Beck"- StVZO mit allen Revisionen

Beitrag von ford64 » So 30. Mär 2008, 22:09

zur Zeit wird auf einem anderen Forum darüber diskutiert, ob der TÜV-Prüfer zu Recht eine Sitzlehnenverriegelung an Autos der Mittsechziger Jahre verlangen kann, wenn es diese original nie gegeben hat. Die gleiche Diskussion taucht alle Jubeljahre wieder auf, allerdings ändern sich die im Internet dargestellten Versionen des §35a Abs.2 regelmäßig. Früher galt angeblich noch, daß diese Verpflichtung zur Sitzlehnenarretierung erst ab 01.März 1976 gelten würde, davon kann man online aber nichts mehr finden.Dafür geistert jetzt ein anderes Dokument durchs Netz, nach dem eine nicht vorhandene Sitzlehnenarretierung nur bis EZ 1961 rechtmäßig wäre. Quelle ist (angeblich) der Deuvet, der sich (angeblich) auf den Übergangsvorschriften-Paragraphen 72 StVZO beziehen würde. Danach könnte man leicht ein paar tausend amerikanischen Fahrzeugen der Baujahre 61-66 die TÜV-Plakette dauerhaft verwehren, denn universelle Nachrüstsätze gibt es nicht.Nun wurde mir von einem alteingesessenen Autohaus im Münchener Raum gesagt, ich solle mir den "großen Beck" mit allen Revisionen besorgen. Woran erkenne ich, daß es sich nicht nur um irgendeine Ausgabe aus dem beck-Verlag handelt, sondern die genannte "große" Ausgabe, und ob sie wirklich alle (und nicht nur die für den Autoren wichtigsten) Revisionen beinhaltet? Der Gang in die Fachbuchhandlung ist mir übrigens zu mühselig, ich musste schon zu Studienzeiten erkennen, daß das Personal da selbst mit dem Nachschlagen in ihren Lieferlisten und später im Computer schon überfordert ist.

uwm121
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Beitrag von uwm121 » So 30. Mär 2008, 22:50

§35a Absatz 2 bis 4(Verriegelungs und Entriegelungseinrichtungen,Rückenlehnen)tritt in Kraft am 1.3.1976 für Fahrzeuge die erstmals in den Verkehr kommen(§72 zu 35a-Übergangsvorschriften die in neueren Beck Ausgaben u.U. abgedruckt sind aber natürlich weiter gelten)Im Standartwerk "Was ist Wie"(Moravia Verlag),das jedem TÜV Prüfer zur Verfügung steht ist dieses Datum aber zu finden.Jetzt steht da nur noch:Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr. 1a und Nr. 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr. 1b und Nr. 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs. 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar.Ich dachte eigentlich immer DEUVET hätte die Übergangsvorschriften erfunden?GrüßeBeitrag geändert:30.03.08 22:54:42Beitrag geändert:30.03.08 22:56:06

ford64
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Beitrag von ford64 » So 30. Mär 2008, 23:59

hallo,habe es jetzt auch bei MORAVIA nachgelesen, interessant wäre nun der Wortlaut zur Revision von 1998. Bei den vielen Neuerungen ist es kein Wunder, daß ich mich (zumal nur noch hobbymäßig) nicht mehr regelmäßig mit der neuesten Lektüre in gedruckter Form eindecke...erstmal vielen Dank!!!Simon

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Beitrag von hallo-stege » Fr 18. Apr 2008, 19:56

Jetzt ahnt Ihr, warum ich die alten Bücher im Büro nicht einfach wegwerfe, z.B. die aktuellen Kirschbaum - Texte, deren Vorgänger (Liegel-Bosselmann in den 60er Jahren) und Beck-Texte, TÜVIS, Was-ist-Wie ... Zur Not kann man aber auch alles Wesentliche in den Verkehrsblättern nachlesen (wenn man dort weiss, wo man suchen soll), die gibts ungefähr seit 1934.Gruss von Frank

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Fr 18. Apr 2008, 20:00

Mein Name sei Bosselmann....

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Fr 18. Apr 2008, 20:24

seid beruhigt, es sind nicht nur amerikanische Fahrzeuge betroffender selbsternannte "Sicherheits-Papst" Volvo hat anno '69 im 1800S auch noch keine Lehnenverriegelung verbaut.

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Sa 19. Apr 2008, 19:10

Hallo, wenn es ein gängiges Modell ist, den Prüfer mit einem ausgeliehenen entprechenden Sitz zur Abnahme veranlassen und danach wieder Rückbau. Batsa. Gruß. Rolf

uwm121
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Beitrag von uwm121 » So 20. Apr 2008, 23:31

Und warum der Aufwand?1969 brauchts doch noch keine Verriegelung.Grüße

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mi 23. Apr 2008, 00:53

Hallo, wenn der Prüfer nicht anders zu überzeugen ist und man keinen Verwaltungs-Rechtstreit anzetteln will, ist das doch die einfachere und in D die vor allem SCHNELLERE Lösung. Resignierten aber konsequenten Gruß. Rolf

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