Gewerbliche Nutzung H- Kennzeichen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Vette58
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Gewerbliche Nutzung H- Kennzeichen

Beitrag von Vette58 » Mi 17. Dez 2008, 19:32

Leider wird dir das Gespräch mit der "Tante" nicht viel nutzen, wenn dir der Steuerbescheid nach der Betriebsprüfung in 3 Jahren zugeht.Das ist das Problem mit unseren Steuergesetzen.GrußUli

olddaddy
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Beitrag von olddaddy » Fr 19. Jun 2009, 12:09

Frage zu dem sehr schönen Text: Habe altes wohnmobil, kannn Oldtimerw erden, hat TÜV, kann ich mit ihm weiter die Kultur pflegen und ihn als wohnwagen im In- und Ausland nutzen? OlddaddyZitat:Original erstellt von RaiOrz am/um 04.04.08 10:15:16Hallo,ich bin Selbständig und nutze ausschließlich Oldtimer mit H-Kennzeichen. Sowohl privat als auch gewerblich.Aber Vorsicht: Es kommt immer auf die Art und Weise an:Wie mein Vorredner schon gesagt haben, sind die Vorschriften dreier Behörden unabhängig voneinander zu beachten.1.) TÜV. Um ein Oldtimergutachten zu erlangen (und zu behalten) muß das Fahrzeug die allseits bekannten Kriteriken erfüllen. Bei gewewerblicher Nutzung ist als Besonderheit eigentlich nur eine evtl. (Werbe-)Beschriftung zu beachen, denn tatsächlich enspricht z.B. eine email Adresse auf dem Lack NICHT der Oldtimer-Anforderung (logisch, vor 30 Jahren gab es noch kein Internet). Liegt aber ein Zettel mit einer email-Adr hinter der Windschutzscheibe, ist dies dagegen zulässig, genauso wie das (vorrübergehend) von innen an die Scheibe geklebte Pizzataxischild.2.) Zulassung. Es gibt keinen gesetzlich formulierten Grund warum die Zulassung eines H-Kennzeichen-Oldtimers auf eine Firma oder einen Gewerbetreibenden verweigert werden darf, sofern man nicht gegen die Zulassungsbestimmungen verstößt. Stichwort "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes".Falls also eine Zulassungsbehörde fragen sollte, als Nutzungsart nur zwei Dinge nennen: Pfege des Kulturgutes und Werbeeffekt.3.) Finanzamt. Solange man nicht gegen eines der beiden vorgenannten Punkte verstößt, gibt es auch keine Probleme mit dem Finanzamt. Das bedeutet aber im Umkehrschluss man muß auf jedenfall die Bestimmungen einhalten die zum Führen eines H Kennzeichens gesetzlich vorgeschrieben sind. Nochmal Stichwort "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes". Wer also seinen heruntergekommenen Oldtimer-LKW-Kipper ausschließlich zum transportieren von Bauschutt benutzt wird erhebliche Probleme bekommen diese Nutzung als Pflege des Kulturgutes darstellen zu können. Wer allerding mit einen offensichtlich gut gepflegten LKW Kipper "saubere Materialien transportiert (die auch das Fahrzeug z.B. nicht beschädigen weil eine Gummimatte darunterliegt usw.) der kann diese Fahrt durchaus als Pflege des Kulturgutes mit gleichzeitigem Interesse des gewerbetreibenden an Werbung darstellen.Noch viel einfacher ist es mit Oldtimer PKWs. Fast jede Fahrt, ob zur Arbeit oder zu Kunden usw. kann eine "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" sein. Wer diesen Grundsatz beachtet und danach handelt, wird auch keine Probleme bekommen (Hab schon 2 Steuerprüfung problemlos mit meinen Gewerbe-Oldtimern bestanden).4.) Nochmal Finanzamt: Oft führt Unwissenheit zu Problemen mit dem Finanzamt. Daher bitte immer daran denken das die Steuern für H-Kennzeichen keine(!!!) KFZ-Steuern sind. Sie können also auch nicht als solche (KFZ-KFZ-Steuern) abgesetzt werden.Rainer

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Fr 19. Jun 2009, 22:57

Hallo, sehe erst jetzt im Beitrag von RaiOrz, dass da was mit dem Begriff "Steuern" nicht sein kann: jedenfalls erhält man auch bei roten Nummern STEUER-Bescheide nach vorausgegangenem ZUTEILUNGS-Bescheid mit Erhebung einer Verwaltungsgebühr. Also zahlt man gemäß STEUER-Bescheid auch STEUERN, was denn sonst? Gruß. Rolf

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mo 22. Jun 2009, 12:20

Auch das sehe ich erst jetzt:Zitat RainerOrz: 4.) Nochmal Finanzamt: Oft führt Unwissenheit zu Problemen mit dem Finanzamt. Daher bitte immer daran denken das die Steuern für H-Kennzeichen keine(!!!) KFZ-Steuern sind. Sie können also auch nicht als solche (KFZ-KFZ-Steuern) abgesetzt werden.Wie ist denn das zu verstehen? Warum soll die Steuer für ein H-Kennzeichen -im juristisch-fachlichen Sinne- keine KFZ-Steuer sein?Wo doch jedes Jahr auf dem Bescheid steht: "Ihre KFZ-Steuer wird fällig, bitte überweisen sie fristgerecht.....?"Ich bitte jetzt mal um eine Erklärung aus höchst fachlicher sicht!KlausBeitrag geändert:22.06.09 12:18:49

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Di 23. Jun 2009, 12:19

Noch etwas:Kann es evtl sein, daß Rainer hier Rote 07 und H-Kennzeichen verwechselt hat?"Steuer für Bereithalten von Kennzeichen" trifft auf Rote Nummern zu, jedoch kaum auf einzelne Fahrzeuge mit einer bestimmten Emissionsklasse.Und bei H-Kennzeichen ist die Emissionsklasse "Oldtimer", ausgedrückt durch die an dieser Stelle eingetragene Schlüsselnummer 98.Oder wäre es am Ende möglich, daß Rainer's Theorie aus der Frühzeit der Erarbeitung der H-Richtlinien stammt, als noch geplant war, auch das H-Kennzeichen als Wechselkennzeichen zu konzipieren. Und so als Fossil in den Dienstvorschriften der Finanzbehörden zurückgeblieben ist?Wer weis hier genaueres?Klaus

RaiOrz
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Beitrag von RaiOrz » Mi 26. Aug 2009, 00:53

Sorry, ich war ewig nicht mehr hier im Forum, daher erst jetzt meine Antwort:So absurd das ganze auch klingen mag. In einem, vom Finanzamt geführten und gewonnem Rechtsstreit (der Text ist im Internet abrufbar, aber ich finde den Link derzeit nicht) wurde genau so argumentiert:Beim H-Kennzeichen (expliziert ging es in dem Prozess ums H- und nicht ums rote Kennzeichen) werden Steuern für das Kennzeichen erhoben, bei normalem Zulassungsarten werden die Steuern dagegen für das Fahrzeug erhoben. Mag sein das die Ursache dieser Formulierung aus einer Zeit stammt als das H-Kennzeichen als Wechselkennzeichen geplant war, aber offensichtlich ist diese Formulierung (Steuern für das Kennzeichen) immer noch Bestandteil der gültigen Steuer - Verordnungen bzw. Gesetze, denn, wie gesagt wurde mit genau dieser Begründung ein rechtskräftiges Urteil gefällt. RainerDummerweise ist diese Formulierung aber immer noces aber so in das gültige Steuergestz übernommen worden Das Finanzamt sieht das Ganze so wie ich es weiter oben beschrieben hatte, nähnlich umgangsdeutsch ausgedrückt: "kleinkariert".

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mi 26. Aug 2009, 14:39

Hallo, das Finanzamt hat sich aber an den von ihm erlassenen Bescheid mit seinem ganzen Wortlaut gebunden. Steht dort KFZ-Steuer, ist es eine solche; steht dort Kennzeichen-Steuer, wäre es diese. Gruß. Rolf

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