Abgemeldetes / Saisonkennzeichen Fahrzeug in öffentlicher Tiefgarage?
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- Registriert:Mo 31. Mär 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,ich hab mein Auto ausserhalb der Saison (bzw. abgemeldet) in ner oeffentlichen Tiefgarage stehen. Prinzipiell dachte ich das sollte ja kein Problem sein. Jetzt wurde aber vor Kurzem ein Schild aufgehaengt: "Hier gilt die StVO"Jetzt frag ich mich, heisst das, ich darf nichtmehr ohne gültigem Nummernschild parken. Oder betrifft diese Thematik explizit nur öffentliche Strassen und Parkhaeuser oä sind ausgenommen?Was ist eigentlich, wenn mein unangemeldetes Auto in der Parkgarage Schaden verursacht (Ölaustritt, Wagen rollt auf anderen drauf etc). Zahlt dann meine KFZ Versicherung? Gibts fuer solche Faelle extra "Stand"-Versicherungen?Das ganze hat mich ein bisschen verunsichert.Danke fuer Eure Hilfe,Michael
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- Registriert:Fr 22. Feb 2008, 22:26 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Abgemeldetes / Saisonkennzeichen Fahrzeug in öffentlicher Tiefgarage?
Jupp, Pech gehabt. Wo die STVO gilt, da gilt auch die STVZO.Mit dem Vermieter reden UND deiner Versicherung. da gibt es im allgemeine keine Probleme, da die Grundhaftpflicht auch im Stillegungszeitraum gilt (Oelaustritt).Dein Kennzeichen ist sehr wohl noch gueltig, nur darf dein KFZ nicht auf oeffentlichen Flaechen bewegt werden, oder abgestellt. Flaechen, nicht nur Strassen! Saisonkennzeichen hat eben auch Nachteile Viele Gruesse, Kay
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Was meinst Du mit "öffentliche Tiefgarage"? Wer ist der Eigentümer?ChristophBeitrag geändert:29.02.08 16:01:44
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- Registriert:Mo 31. Mär 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo,Naja öffentlich ist in meinem Fall:eine Park&Ride Anlage bzw. die Parkgarage am Flughafen.Also Garagen, wo man nicht einen Schluessel braucht, sondern einfach ein Ticket zieht.Macht das einen Unterschied?Jetzt, wo ich drueber nachdenke, wann ist ein Grundstueck eigentlich "oeffentlich"? Sobalds der Stadt / Bundesland gehoert, oder sobald es jeder betreten darf?Gruss,Michael
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Hallo, öffentlich ist etwas dann, wenn nicht nur Befugten der Zugang zu dem etwas möglich ist. Zum Beispiel: Rathaus, Flughafen, Bahnhof usw.Sieht schlecht aus!GrüßeChristoph
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- Registriert:Fr 19. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Abgemeldetes / Saisonkennzeichen Fahrzeug in öffentlicher Tiefgarage?
Hallo, es muss unterschieden werden in "allgemein (öffentlich) zugänglich" und "öffentlich betrieben". Im ersteren Fall hat allein der Eigentümer das Recht, über den Umgang mit/auf seinem Eigentum zu bestimmen. Wenn er so ein Schild aufstellt, will er nur alle evtl. Haftungsprobleme als Eigentümer weitest möglich (nicht weitmöglichst)einschränken. Er kann auch alle "öffentlichen Mitarbeiter" dort runter scheuchen und das Abstellen ohne Zulassung etc. im Einzelfall erlauben. Und welches RINDVIEH koppelt denn eine potentielle Umweltgefahr an eine Zulassung??? Also, sobald ich ein Fahrzeug abmelde, ist es unvorschriftsmäßig und wenn ich es 1 Woche später erneut anmelde, ist es wieder ungefährlich? Ein Ölverlust richtet sich doch nicht nach einem Verwaltungsakt... HAHAHA. Und für die GANZ großen technischen Deppen (ich nenne hier keine Berliner Beamten/Juristen...): ein senkrecht gelagerter Motor KANN im Prinzip kein Öl verlieren, da die Ölwanne alles Motoröl auffängt. Und die Ölablass-Schraube dichtet mindestens so ab wie UNTER DRUCK stehende verschraubte Heizungselemente. Zum zweiten Punkt: öffentlich BETRIEBENE Parkflächen (egal ob tief oder hoch) entsprechen dem gleichen Ritual wie Parkplätze am Straßenrand. Gruß. RolfBeitrag geändert:02.03.08 16:11:42
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Was ist denn "weitest"? wit weiter weitest???Grüße (ich würde schreiben "so weit wie möglich)
- Th. Dinter
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....das soll wohl die Steigerungsform sein....grußthomasaußerdem Rolf, kann ein Motor sehr wohl Öl verlieren, das wird Dir der Verwaltungsangestellte(-beamte gibt es heute nicht mehr) erklären: wenn die Ölwanne nämlich in 183,75 Jahren durchgerostet ist!!th.Beitrag geändert:02.03.08 21:08:00
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Abgemeldetes / Saisonkennzeichen Fahrzeug in öffentlicher Tiefgarage?
@stadler,ich würde dir dringend empfehlen, dich unverzüglich mit dem Betreiber deiner Tiefgarage in Verbindung zu setzen und mir die Gestattung schriftlich geben zu lassen, dass den saisonzugelassenes Auto dort stehen darf.Sonst kann es dir ganz schnell passieren, dass es eines Tages weg ist, weil der Betreiber oder das Umweltamt es zwangsentsorgt bzw. in Einzelteilen in den Osten verkauft haben.Frag mal oldierolli, wie schnell das passieren kann!Klaus
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Hallo zusammen,das Schild, hier gilt die StVO heißt nur, dass alle die in die Garage fahren sich nach diesen Regeln zu verhalten haben. Das ist ein privatrechtlicher Vertrag denn ich mit dem Einfahren in die Garage "unterschreibe". Es geht um die Schadensregulierung wenns kanllt.Die Frage Saisonkennzeichen: im öffentlichen Verkehrsraum, darf das Auto nicht abgestellt werden. Öffentlich ist ein Verkehrsraum dann, wenn er von jedermann ohne Kontrolle genutzt werden kann. Kann er nicht, da er eine Schranke hat. Der Eigentümer kontrolliert also den Zugang. Damit fällt öffentlicher Verkehrsraum flach und auch die Frage mit dem Saisonkennzeichen.Sollte ich irren, sagt Bescheid.Schöne GrüßeRagnar