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Ab welchem Zulassungszeitpunkt ist die achtere Nummernschildbeleuchtung Pflicht?
Verfasst: Do 28. Feb 2008, 14:09
von Hurvinek
.... und wo finde ich die entsprechende Vorschrift? Weiss das jemand?Herzlichen Dank.
Ab welchem Zulassungszeitpunkt ist die achtere Nummernschildbeleuchtung Pflicht?
Verfasst: Do 28. Feb 2008, 15:12
von ventilo
ab 1.1.1954 §22a StVZONachzulesen u.a. unter:
http://www.caar-ev.de/RG9.htmventiloauch noch ohne Kennzeichenbeleuchtung unterwegs ...Beitrag geändert:28.02.08 14:12:43
Ab welchem Zulassungszeitpunkt ist die achtere Nummernschildbeleuchtung Pflicht?
Verfasst: Do 28. Feb 2008, 15:55
von uwm121
Das ist- mit Verlaub -ziemlicher Quatsch.Im Link ist korrekt von BAG die Rede,also einer Bauartgenehmigung,die ab 1.1.54 erforderlich ist.Kennzeichenbeleuchtung ist in § 60(4) generell vorgeschrieben.Grüße
Ab welchem Zulassungszeitpunkt ist die achtere Nummernschildbeleuchtung Pflicht?
Verfasst: Do 28. Feb 2008, 17:49
von Th. Dinter
.....und ich denke, bei der deutschen Gründlichkeit schon mindestens so lange, wie auf Deutschlands Straßen mehr als ein Auto unterwegs ist......grußthomas
Ab welchem Zulassungszeitpunkt ist die achtere Nummernschildbeleuchtung Pflicht?
Verfasst: Do 28. Feb 2008, 19:52
von de Auge
Salut, die französischen Modelle hatten bereits in den 20ern beleuchtete Schilder. Wenn auch sehr eigenwillig.Rolf
Ab welchem Zulassungszeitpunkt ist die achtere Nummernschildbeleuchtung Pflicht?
Verfasst: Do 28. Feb 2008, 20:43
von ventilo
englische dafür Ende der 40er zum Teil noch nicht ....
Ab welchem Zulassungszeitpunkt ist die achtere Nummernschildbeleuchtung Pflicht?
Verfasst: Fr 29. Feb 2008, 11:45
von Hurvinek
Ja, watdenn nu'.....?
Ab welchem Zulassungszeitpunkt ist die achtere Nummernschildbeleuchtung Pflicht?
Verfasst: Fr 29. Feb 2008, 11:54
von uwm121
Ich versteh die Frage jetzt nicht-sind wir in England?Wäre interessant zu wissen warum Du meinst "ohne" rumfahren zu dürfen.Sehr altes Fahrzeug?Grüße
Ab welchem Zulassungszeitpunkt ist die achtere Nummernschildbeleuchtung Pflicht?
Verfasst: Fr 29. Feb 2008, 18:06
von Maxe
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen.(4) (4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.Quelle: http://www.kfzkennzeichen.in...stvzo_2001121160.htmlBleibt nur noch die Frage, was Fahrzeugen der Gattung a der Anlage VHab noch etwas gefunden: http://www.gesetze-im-intern...echt/stvzo/gesamt.pdfBeitrag geändert:29.02.08 17:20:37
Ab welchem Zulassungszeitpunkt ist die achtere Nummernschildbeleuchtung Pflicht?
Verfasst: Mi 2. Apr 2008, 17:56
von Ragnars-Frosch
Hallo zusammen,ich kann leider auch nicht erhellen, seit wann eine Kennzeichenbeleuchtung Pflicht ist, aber der zitierte § 60 ist in der letzten Änderung gestrichen (aufgehoben) worden.Wo es jetz steht weiß ich auch noch nicht, aber irgendwo wirds schon stehen.Schöne GrüßeRagnar (auf der Suche)