Internationaler Führerschein in Frankreich nötig?

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uwm121
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Internationaler Führerschein in Frankreich nötig?

Beitrag von uwm121 » Mi 20. Feb 2008, 16:44

Ab 50 musst Du einen Kartenführerschein haben sonst ist der 2er weg.Grüße

Joey
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Internationaler Führerschein in Frankreich nötig?

Beitrag von Joey » Di 11. Mär 2008, 13:49

EINE EINMAL UNBEFRISTET ERWORBENE LIZENZ IST IMMER GÜLTIG!Das gillt nicht nur für Führerscheine, auch für Handwerksprüfungen usw....Ein Dokument, das dies bestätigt aus der entspr. Zeit (z.B. der "graue Lappen") kann damit nicht ungültig werden.Das wird vom ADAC und den Ämtern gerne so verkauft!!!!Auch über 50 kann man mit dem "grauen Lappen" mit Kl.2 z.B. einen 38ter lenken, da wird nichts ungültig.Mit dem Ausstellen des neuen Scvheins (Karte) mit den neuen Klassen wird eben nicht immer alles 1:1 übertragen!!!Und: Man ist den neuen Regeln (z.B. Sehtest usw...) unterworfen....GrüßeJoey

er ka
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Internationaler Führerschein in Frankreich nötig?

Beitrag von er ka » Di 11. Mär 2008, 15:43

Hallo Joey und wo kann man das über den grauen Lappen verbindlich nachlesen?Ich fahre(Wo?)freundlich grüssender ka

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ventilo
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Internationaler Führerschein in Frankreich nötig?

Beitrag von ventilo » Di 11. Mär 2008, 17:12

Ich habe meine Kontaktmann bei der Polizei gefragt.Ich darf zwar meinen alten, grauen Lappen behalten, muß aber ab 50 alle 5 Jahre zum Gesundheitscheck.Na ja - ein paar Jahre hab' ich ja noch bis dahin.....

uwm121
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Internationaler Führerschein in Frankreich nötig?

Beitrag von uwm121 » Di 11. Mär 2008, 17:14

Lieber Joey!Das stimmt nicht.Hier müssen sogar einige ,Klasse C /CE Fahrer,die die Umschreibung mit 50 vergessen haben den Führerschein neu machen.Die Fuhrparkleiter haben das teilweise auch vergessen und müssen u.U . mit einem Bußgeld rechnen,da sie die Gültigkeit des Führerscheins nicht überprüft haben.Klasse C wird 1:1 übertragen.Alt 2-neu C CE.Lieber Ventiloein Kontaktmann sollte mal zum Lehrgang gehen"Neue Rechtsvorschriften im Fahrerlaubnisrecht"Mit dem "Gesundheitscheck " mußt du zum Amt und bekommst natürlich einen Kartenführerschein.GrüßeHinweis des SVAWichtiger Hinweis für Inhaber der Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2:Wird die bis zum 31.12.1998 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht umgestellt, so darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klasse C oder CE mehr führen. Beitrag geändert:11.03.08 16:17:12Beitrag geändert:11.03.08 16:21:51Beitrag geändert:11.03.08 17:01:58

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ventilo
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Internationaler Führerschein in Frankreich nötig?

Beitrag von ventilo » Di 11. Mär 2008, 21:28

Danke für die Info!Gibts irgendwo ein Merkblatt mit all diesen wichtigen Infos, das ich an meine Clubkollegen verteilen könnte?Mir schwant ich bin da nicht der einzig Betroffene, der von seinem "Glück" noch nichts wußte ....

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Beitrag von uwm121 » Di 11. Mär 2008, 22:15

http://www.landkreis-verden....rtenfuehrerschein.cfmDa steht eigentlich alles drin.Grüße

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Mi 12. Mär 2008, 10:25

Danke, das hilft

850spider
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Internationaler Führerschein in Frankreich nötig?

Beitrag von 850spider » Mi 12. Mär 2008, 14:06

Zum Thema LKW-Schein noch ein Hinweis: Fest sparen - kostet alle 5 Jahre echtes Geld:Auszug aus der Webpage Landratsamt Rosenheim:Geltungsdauer Klasse 2 "alt"Inhaber von Führerscheinen der Klasse 2 dürfen bis zu ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der Klasse C (schwere Lkw) und CE (schwere Lastzüge) führen. Mit Erreichen des 50. Lebensjahres müssen sie den bisherigen Führerschein in den neuen Kartenführerschein umtauschen, wenn sie weiterhin Fahrzeuge der Klasse C, CE führen wollen.Anträge sind rechtzeitig (ca. Wochen vor Vollendung des 50. Lebensjahres) über die zuständige Wohnsitzgemeinde einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen: augenfachärztliches Gutachten Nachweis über die körperliche und geistige Eignung (Vordrucke liegen bei den Gemeindeverwaltungen auf) aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm), das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (keine Computer- oder Automatenfotos, bzw. Kopien)Gebühr € 37,50 Für das augenfachärztliche Gutachten hab ich 64 Euronen abgedrückt - ärztliche Untersuchung geht bei meinem Hausarzt als Serviceleistung gratis mit.Desweiteren gibts auch hier keinen generellen Bestandsschutz. Die letzte Verlängerung habe ich übersehen und zu spät gemacht (man kann, soweit ichs noch weiß ein Jahr 'überziehen', ohne den Schein neu machen zu müssen - hat aber in dieser Zeit auch keine Fahrerlaubnis für LKW).Nach einer Anderung im Führerscheinbereich Januar 2007 darf ich nun irgendwelche Busse nicht mehr fahren.Gottfried(der die Prozedur schon 2mal hinter sich hat)

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Beitrag von uwm121 » Mi 12. Mär 2008, 14:51

Das war preiswert!2006 bei mir:Augenarzt 80 EuroHausarzt 28 EuroSva 37,50 plus 40 für Ausnahmegenehmigung,da ich den Schein sofort brauchte und nicht 4 Wochen auf die Karte warten konnte.1999 übrigens.Hausarzt 20 DMAugenarzt 60 DMGrüße

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