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Brief abhandengekommen, wie weiter?

Verfasst: Fr 1. Feb 2008, 00:39
von vwoldie
Hallo, vor Jahren kaufte ich für kleines einen seit meiner kindheit bekannten alten Käfer. Die Besitzerin ist aber damals umgezogen und hat der Brief verloren, der Käfer stand jahrelang vergessen in der Garage. Trotz Nachfragen tauchte der Brief nicht auf. Kaufvertrag vorhanden. KBA geht nicht mehr. Damalige Unterlagen beim StVA nicht vorhanden, da mind. 10 Jahre abgemeldet.Welche EZ wird bei Neuerteilung genommen? Reicht der Eintrag vom Serviceheft/Garantiekarte? Gilt die EZ?Wird der Brief neu rausgegeben, wenn ich eine Erklärung von der ex-Besitzerin über den Verlußt abgebe?LG Jörg

Brief abhandengekommen, wie weiter?

Verfasst: Fr 1. Feb 2008, 10:25
von uwm121
Hallo!Der Erstzulassungstag wird in solchen Fällen üblicherweise auf den 1.7.des Baujahres geschätzt.In Verbindung mit der Verlusterklärung des Vorbesitzers dürfte es eigentlich keine Probleme bei der erneuten Zulassung geben.Grüße

Brief abhandengekommen, wie weiter?

Verfasst: Fr 1. Feb 2008, 10:49
von vwoldie
Hallo, ja, 01.07. ich weis. Aber: Kann man sich auf den ersteintrag des Autohauses im Serviceheft berufen?Genaugenommen : Kundendienstheft und Wartungskarte sowie Garantiekarte mit Ez- Eintrag.LG Jörg

Brief abhandengekommen, wie weiter?

Verfasst: Di 19. Feb 2008, 09:07
von Rs-Pit
In diesem Fall, keine Ahnung! aber:zur Vorbeugung eine Kopie des Briefes machen,denn ich habe einen 74er Buggy, nur mit der Kopie angemeldet bekommen!!!Gruß Peter