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Nutzung 06er Kennzeichen von betriebsfremden Personen doch möglich ?

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 12:29
von Old Cadillac
Hi Leute,ein Bekannter von mir hat sich ein Auto gekauft, was nicht mehr zugelassen ist und festgestellt, daß ein Kurzzeitkennzeichen ziemlich teuer wird zwecks Überführung. Nun hat er einen Bekannter der ein 06er Kennzeichen hat. Nun ist es doch eigentlich so, daß dieses Kennzeichen nur im Inhaber bzw. einem Mitarbeiter genutzt werden darf und nicht an fremde Leute ausgeliehen werden darf. Dachte ich zumindest.Mein Bekannter hat bei der Zulassungsstelle angefragt und mit zwei Leuten gesprochen. Er hat denen die Lage geschildert, daß er einen Bekannten hat, der eine 06er Nummer hat und in keiner weiteren Beziehung zu ihm steht, da auch nicht arbeitet, ob er das Kennzeichen nutzen dürfe, alleine. Ja, das wäre kein Problem, er müsse lediglich als Fahrer eingetragen sein. Was ist das denn jetzt ? Oder liegen die bei der Zulassungsstelle total daneben ? Oder hat sich da was geändert ? Weiß das jemand ?GrüßeTom

Nutzung 06er Kennzeichen von betriebsfremden Personen doch möglich ?

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 12:52
von Th. Dinter
....ich kenne das nicht anders. Die Nutzung des Kennzeichens ist an keine Person gebunden. Lediglich der Zweck ist festgelegt.Wenn der Bekannte also soviel Vertrauen hat.....Geht was schief(z.B. Unfall mit einem fahruntüchtigen Fahrzeug, etc) könnte das allerdings Konsequenzen haben.grußthomas

Nutzung 06er Kennzeichen von betriebsfremden Personen doch möglich ?

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 13:35
von alteschätzchen
Zitat:..Nun ist es doch eigentlich so, daß dieses Kennzeichen nur im Inhaber bzw. einem Mitarbeiter genutzt werden darf und nicht an fremde Leute ausgeliehen werden darf. ....Genau, seit neuestem ist das so.

Nutzung 06er Kennzeichen von betriebsfremden Personen doch möglich ?

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 13:54
von Old Cadillac
Meine ich doch..., seit 1. März 2007. Der Inhaber der 06er Nummer hatte sogar eine entsprechende Mitteilung erhalten aber wie kann die Zulassungsstelle denn nun völlig das Gegenteil sagen ?GrüßeTom

Nutzung 06er Kennzeichen von betriebsfremden Personen doch möglich ?

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 14:09
von ventilo
Soll das heißen, das ich seit März als Kunde keine Probefahrt mehr mit 06er Händlerkennzeichen machen darf?Zumindest mir ist eine solche Regelung neu - und ich nutze ja auch regelmäßig "unser" 06er Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten.

Nutzung 06er Kennzeichen von betriebsfremden Personen doch möglich ?

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 14:11
von 1300VC
....na dann macht er halt eine "offizielle Probefahrt" oder Überführung im Auftrag des Kennzeichenhalters !Wie sonst sollen Gebrauchte probegefahren werden, wenn nicht mit Händlerkennzechen 06 ??Chris.

Nutzung 06er Kennzeichen von betriebsfremden Personen doch möglich ?

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 14:58
von Old Cadillac
Hallo,klar sind Probefahrten möglich solange entweder der Kennzeichenhalter oder ein Angehöriger des Betriebes mit dabei ist im Auto oder eben selbst fährt. Siehe hier : http://www.autoservicepraxis.../detail. ... 39GrüßeTom

Nutzung 06er Kennzeichen von betriebsfremden Personen doch möglich ?

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 18:29
von 1300VC
Zitat:Original erstellt von Old Cadillac am/um 26.11.07 13:58:53Hallo,klar sind Probefahrten möglich solange entweder der Kennzeichenhalter oder ein Angehöriger des Betriebes mit dabei ist im Auto oder eben selbst fährt.Siehe hier : http://www.autoservicepraxis.../detail. ... rüßeTomTom, nicht ganz richtig, denn:"....An anderer Stelle lässt das Bayerische Innenministerium jedoch zu, dass die roten Kennzeichen an Privatpersonen mit konkreter Kaufabsicht ausgeliehen werden dürfen."Sowie der Passus: "....wie das Verleihen an eine andere Firma ohne Kaufabsicht."Somit ist die Probefahrt einer Privatperson durchaus gestattet; der Verleih an Firmen untersagt. Das lässt wiederum den Verleih an Privatpersonen unter dem Mantel einer Probefahrt/Überführung etc. durchaus zu.... Denn "eine Fahrt zur Anregung der Kauflust" ist etwas anderes als eine Probefahrt.....Eigentlich ist es wie schon immer: Wird man von grünen Männchen angehalten, muß man halt wissen, was man sagt, nachdem man gefragt wird.... Chris.

Nutzung 06er Kennzeichen von betriebsfremden Personen doch möglich ?

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 19:09
von ELO
Zitat:Original erstellt von Old Cadillac am/um 26.11.07 13:58:53Hallo,klar sind Probefahrten möglich solange entweder der Kennzeichenhalter oder ein Angehöriger des Betriebes mit dabei ist im Auto oder eben selbst fährt.Siehe hier : http://www.autoservicepraxis.../detail. ... rüßeTomDie Nummernschilder in die Windschutzscheibe zu legen wurde schon immer ungern gesehen, besser sind Kennzeichenhalter in jedem Fall

Nutzung 06er Kennzeichen von betriebsfremden Personen doch möglich ?

Verfasst: Mo 26. Nov 2007, 20:37
von Old Cadillac
Hi Leute,ah ja... also eindeutig zweideutig... Eine Überführungsfahrt z.B. darf nur vom Kennzeicheninhaber bzw. einem Mitarbeiter getätigt werden während ein Kaufinteressent bei echtem Interesse auch ohne Begleitung von oben fahren darf ? Ist das nun wieder eine Länderregelung oder wohl generell ? GrüßeTom