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Gerichtsurteil zum Thema Oldtimereinfuhr aus Drittländern
Verfasst: Fr 23. Nov 2007, 13:49
von Old Cadillac
Hi Leute,hat mir ein Bekannter geschickt, leider kenne ich die Quelle nicht. Ist hoffentlich noch nicht gepostet worden hier, ansonsten : Sorry.Zitat:Nicht jedes alte Auto ist auch ein Oldtimer: Mercedes 190 SL kein Sammlungsstück Ein Sportwagen Mercedes Benz 190 SL, Baujahr 1960, ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Februar 2007 Az. 1 K 1170/03 B) kein Sammlungsstück von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert. Dies hatte der Kläger in einem Streit um die Höhe der Einfuhrabgaben bei der Einfuhr des Fahrzeuges aus den USA geltend gemacht. Das Gericht entschied jedoch, dass dieses Fahrzeug keine mit einem vergangenen Zeitabschnitt zusammenhängenden Besonderheiten aufweise und keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung des Automobilbaus dokumentiere oder veranschauliche. Auch die Tatsache, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Cabriolet handele, begründe nicht einen besonderen geschichtlichen Wert, denn Cabriolets seien auch schon vor dem Jahr 1960 und auch bereits von anderen Herstellern gebaut worden. Das Gericht weist in seinem Urteil zudem darauf hin, dass Fahrzeuge des Typs Mercedes Benz 190 SL nicht verhältnismäßig selten seien. Es seien 25.000 Stück produziert worden, von denen noch etwa 10 % existierten, die auch nicht lediglich in technischen Museen und im Spezialhandel zu finden seien, sondern wie andere Fahrzeuge auch gehandelt und vermietet würden. Für den Kläger verblieb es danach bei der Zahlung von Einfuhrabgaben für einen "normalen” Gebrauchtwagen.Artikel eingestellt am: 06.06.2007 GrüßeTom
Gerichtsurteil zum Thema Oldtimereinfuhr aus Drittländern
Verfasst: Fr 23. Nov 2007, 14:27
von Th. Dinter
....vor allem der letzte Absatz ist wichtig. Wobei m.E. die angenommene Stückzahl sicher zu niedrig ist, denn da wurde und wird die allerletzte Leiche reanimiert.....Die 190SL-Fahrer meinen ja alle, sie seien noch wichtiger als die Flügeltürer-Leute.Für ein absolut überbewertetes(in D) Auto in USA wenig zu bezahlen und dann hier auch noch die Steuern sparen zu wollen ist schon grandios....grußthomasBeitrag geändert:23.11.07 13:29:38
Gerichtsurteil zum Thema Oldtimereinfuhr aus Drittländern
Verfasst: Fr 23. Nov 2007, 15:28
von gnagflow
.....na wenigstens hat er noch Gerichtsgebühren bezahlen müssen........
Gerichtsurteil zum Thema Oldtimereinfuhr aus Drittländern
Verfasst: Sa 24. Nov 2007, 20:15
von peter-koch
Wenn man bei einer Oldtimerrallye die Mercedes Benz SL ausklammern würde währen nur noch halb soviele Autos dabei
Gerichtsurteil zum Thema Oldtimereinfuhr aus Drittländern
Verfasst: So 25. Nov 2007, 09:47
von gnagflow
...aber schön sind sie ja doch anzusehen!!Was war das für eine Aufregung als wir die im Neuzustand damals in der Auslage gesehen haben.........GrüßeW
Gerichtsurteil zum Thema Oldtimereinfuhr aus Drittländern
Verfasst: So 25. Nov 2007, 12:46
von Rainer
Prinzipiell muß man sich in so einem Fall für den Kläger freuen, aber mir bereiten solche Urteile immer ein paar Bauchschmerzen.Nicht das einer mal so ein Urteil gegen uns verwendet z.B. das Oldtimer nur das sind wovon das Gericht oben spricht und alle anderen bekommen nicht mal den Oldtimerstatus....Schreckliche Vorstellung!
Gerichtsurteil zum Thema Oldtimereinfuhr aus Drittländern
Verfasst: So 25. Nov 2007, 15:09
von 1300VC
Diese Handhabung durch den Zoll ist aber überhaupt nicht neu.Aus diesem Grunde importiert man ja auch über Rotterdam; und nicht über deutsche Häfen. Ein legaler Boykott der deutsch-dämlichen (oder dämlich-deutschen ??) Bestimmungen.....genauso wie die Benutzung enes Präferenzspruchs z.B. bei Einfuhr eines europäischen Fahrzeuges aus der Schweiz.Mittlerweile sehe ich das als Wettbewerb: Wie kann man halbwegs bis ganz legal den Staat austricksen, da dieser sich dieses Recht auch herausnimmt ? Chris.
Gerichtsurteil zum Thema Oldtimereinfuhr aus Drittländern
Verfasst: So 25. Nov 2007, 15:15
von Th. Dinter
....genau!!th.