Was gil? Die schwedischen Papiere oder die deutschen?
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- Registriert:Fr 7. Sep 2007, 16:14 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo erst mal,ich habe in Schweden ein Auto gekauft, noch angemeldet und mit gueltigen Papieren. IN diesen Papieren sind als Anhaengelast 800 kg eingetragen.In Schweden gibt es wohl einen bestimmten Schein und mit dem durfte der Fahrer dieses Wagens mit eben diesem Wagen sogar 960 kg ziehen (grusel).Nun gibt es dieses Modell ja auch in Deutschland (Opel Olympia Rekord) und dort wird maximal 500 kg eingetragen.Noch habe ich die Zulassung in D nicht hinter mir aber ich frage mich, obn ich mich fuer die Anhaengelast auf die schwedischen Papiere beziehen kann.Eine neutrale Frage beim TUEV hat keine eindeutige Antwort ergeben ("Das muessen wir im Einzelfall sehen").Gruss, TK.
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- Registriert:Sa 7. Dez 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Was gil? Die schwedischen Papiere oder die deutschen?
Ich weiß zwar nicht, ob die schwedischen Papiere die deutschen Behörden mehr beeindrucken als die aus anderen Ländern, aber wenn ich mir bekannte vergleichbare Fälle (Frankreich) nehme, dann ist es den deutschen Behörden herzlich egal, was in ausländischen Papieren drinsteht. Die können dort eintragen was sie wollen, speziell bei den Anhängelasten, wenn aber in den deutschen ABE's was anderes drinsteht und obendrein auf der ausländischen AHK auch kein Typenschild etc. vorhanden ist, dann ist das für die deutschen Behörden schon mal hochgradig dubios.Der einzige mir bekannte Ausnahmefall, bei dem es mit nicht-bundesdeutschen Papieren ohne Weiteres klappt(e), betrifft die mit DDR-Papieren versehenen Fahrzeuge, deren Eintragungen in den 90ern, wenn die Fahrzeuge noch zugelassen waren, anstandslos und ohne Vollgutachten in die neuen west- und danach gesamtdeutschen Briefe übernommen wurden (war damals Teil der Regelungen des Einigungsvertrags). Ansonsten: Viel Überzeugungsarbeit leisten und eine beglaubigte Übersetzung aller schwedischen Dokumente vorlegen!GrußStephan
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Was gil? Die schwedischen Papiere oder die deutschen?
Hej Stephan,vielen Dank fuer die Antwort.Ich hatte gehofft, es gaebe Beispielfaelle, auf die ich mich beziehen koennte, aber Schweden ist nun mal nicht (gluecklicherweise) die DDR.Es gibt von meinem Typ Auto etwa 20 in Deutschland gemeldet, ueber die Alt-Opel IG habe ich keine Hilfstellung bekommen, dort war nichts bekannt, was man machen konnte.Leider wurde mein Schwede in D produziert und dann exportiert (zum Verlauf). Jetzt ist er wieder zu Hause (siehe Fotos in meinem Album) und ich wuerde natuerlich gerne mehr als 500 kg ziehen. 800 muessen es ja nicht sein, aber so ein netter kleine WoWa waere schon was.Achso, die AHK ist nicht mehr dran, man sieht nur die Loecher, wo geschraubt war.Was mich nur wundert ist, warum die gleichen Fahrzeuge (mit deutshcem Typenschild) in Schweden andere Lasten ziehen duerfen, die Bremsanlage und die Achsen sind die gleichen. Allerdings weisen die schwedischen papiere auch 52 PS aus, und die deutschen in der Regel 45... auch so ein Unterschied, der mir nicht klar ist, denn laut Motornummer ist es der Originalmotor, der ausgeliefert wurde.Gruss, TK.
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Was gil? Die schwedischen Papiere oder die deutschen?
Ich glaube die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Anhängerbetrieb in Schweden lag damals bei lächerlichen 40 km/h. Genau weiß ich es nicht. Ich kann mich nur aus einer Diskussion über Anhängelasten bei Enten (2CV) erinnern.In der DDR galten wohl 60 km/h.
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Was gil? Die schwedischen Papiere oder die deutschen?
Die Schweden haben wohl in SAE-PS gerechnet ...Was den Rest angeht: Jede Behörde und Bürokratie hält SICH SELBST für diejenige, die alleine im Besitz der allseligmachenden Weisheit ist. Wenn Land A die Sache so sieht, heißt das noch lange nicht, dass Land B das anerkennt. Denn man weiß es ja besser, dafür ist man schließlich selbst Behörde und nur die eigenen Maßstäbe sind die richtigen ... Und all das, worum es sich hier geht, hat sich LANGE VOR der EU in ihrer heutigen Form abgespielt; das Argument des "was im einen EU-Mitgliedstaat zugelassen wird, muss also auch im anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen werden" sticht hier also auch nicht. Auf dieser Ebene würde ich gar nicht erst eine Diskussion führen. Besser sähe es aus, wenn an deinem Wagen z.B. Rahmenversteifungen in handwerklich sauberster Ausführung ausgeführt wurden, an denen eine erkennbar für höhere Lasten ausgelegte AHK in ebenfalls erkennbar handwerklich sauberer Ausführung montiert wurde. Mit einem verständigen TÜV-Prüfer wäre vielleicht was zu machen. Aber so? Ohne ursprüngliche AHK, die erklären könnte, warum der Wagen auf einmal mehr ziehen sollen dürfte? Geh lieber schon mal auf der Suche nach einer typgerechten und zeitgenössisch passenden Westfalia- oder Orix-AHK nebst zugehöriger Einbauanleitung. GrußS.
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Was gil? Die schwedischen Papiere oder die deutschen?
@Rene: in den Papieren steht nichts von eine Hioechtsgeschwindigkeit, was natuerlich nicht heisst, dass es eine gesetzlich verordnete nicht doch gab.@Stephan: Hoert sich gut an, Suche hat schon angefangen Das Auto ist im Originalzustand (bis auf AHK Loecher) und daher moechte ich es auch lieber so lassen.Beitrag geändert:21.11.07 13:10:17
- Th. Dinter
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Was gil? Die schwedischen Papiere oder die deutschen?
Hallo,hier in D ist das relativ einfach, denke ich: es gibt eine max. Anhängelast vom Hersteller. Danach erfolgt eine normale Eintragung hier in D.Normalerweise wirst Du hier auch keine andere Ahk bekommen, soweit ich weiß gab es die Unterscheidungen verschiedener Anhängelasten in D erst in den 60iger Jahren.(Damit meine ich, daß man z.B. bei DB oder BMW verschiedene Ahk anbauen konnte, je nach notwendiger Anhängelast. Z.B. konnte man für einen 280SE eine Ahk für 1,2to, für 1,5to und für 1,9to bekommen).Wenn Du also für Deinen Rekord eine höhere als die werksmäßige Anhängelast haben willst, mußt Du Dir einen Betrieb suchen, der Dir das mittels Einzelabnahme macht.Sowas gibt es. Kostet aber auch: z.B. Ford Mustang von 1,5to auf 2,5to ca. 4000€.....grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
- Th. Dinter
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Hallo,hier in D ist das relativ einfach, denke ich: es gibt eine max. Anhängelast vom Hersteller. Danach erfolgt eine normale Eintragung hier in D.Normalerweise wirst Du hier auch keine andere Ahk bekommen, soweit ich weiß gab es die Unterscheidungen verschiedener Anhängelasten in D erst in den 60iger Jahren.(Damit meine ich, daß man z.B. bei DB oder BMW verschiedene Ahk anbauen konnte, je nach notwendiger Anhängelast. Z.B. konnte man für einen 280SE eine Ahk für 1,2to, für 1,5to und für 1,9to bekommen).Wenn Du also für Deinen Rekord eine höhere als die werksmäßige Anhängelast haben willst, mußt Du Dir einen Betrieb suchen, der Dir das mittels Einzelabnahme macht.Sowas gibt es. Kostet aber auch: z.B. Ford Mustang von 1,5to auf 2,5to ca. 4000€.....grußthomas
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- Sierra
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Was gil? Die schwedischen Papiere oder die deutschen?
Ich hab bei den Volvoniacs fleißig mitgelesen, die haben ähnliche Probleme, da es fast nur schwedische AHK für Buckel und Amazon gibt. Wenn Du das Auto für die dt. Zulassung abnehmen lassen willst und die AHK ist nicht dran, dann wird sie auch nicht eingetragen. Es ist nur im Ausnahmefall gelungen, einen Prüfer zu finden, der (sozusagen auf sein Risiko) schwedische AHK eingetragen hat. GrußMichael
- Th. Dinter
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....der Sachverständige kann eine Einzelprüfung machen....wenn er will. Was dazu notwendig ist, entscheidet er.grußthomas
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