Kühlerfiguren und Autowaschstraße
Verfasst: Mi 21. Nov 2007, 12:59
Mal was neues aus dem ADAJUR-Newsletter:"AG GIFHORN vom 8.02.2007,13 C 473/06Mitverschulden des Geschädigten bei Schaden an der Motorhaube undder ungewöhnlichen Kühlerfigur durch eine AutowaschstrasseWird eine extravagant gestaltete und vom Geschädigten selbst ange-brachte Figur auf der Kühlerhaube bei der Benutzung einer Auto-waschstrasse beschädigt, so haftet der Geschädigte zu einem Viertelfür den eingetretenen Schaden. (Aus den Gründen: ...Die Beklagtetrifft als Waschanlagenbetreiber gegenüber ihren Kunden die Neben-pflicht, die eingebrachten Fahrzeuge vor Beschädigungen beim Wasch-vorgang zu bewahren. Dieser Pflicht ist die Bekl. nicht nachgekom-men, da das Fahrzeug des Klägers in der Waschanlage beschädigt wor-den ist. Der eingetretene Schaden war somit kausal auf die Benut-zung der Waschanlage zurückzuführen. Der Kl. muss sich allerdingsein Mitverschulden entgegenhalten lassen. Bei der von ihm ange-brachten Kühlerfigur handelte es sich um eine nicht serienmässigesehr filigrane und nach oben und nach vorne vom Kühler abstehendeSonderanfertigung. Dem Kl. hätte bewusst sein müssen, dass hierbeiSchwierigkeiten auftreten können...)."Mit serienmäßigen Kühlerfiguren gibts also keine Probleme. Aufpassen müssen aber alle Forumsmitglieder, deren Hispano-Suiza eine zeitgenössische aber nicht originale Lalique-Figur spazierenfährt!