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Verkauf "im Auftrag"

Verfasst: Fr 9. Nov 2007, 11:59
von bigblock
Hallo,wie sieht die Rechtsprechnung bzgl. der Verkäufe von Händlern "im (Kunden-) Auftrag" aus?Viele Oldies und Youngtimer stehen bei Händlern, kleinen wie großen, und werden als Kundenauto etc. verkauft.Kann der Händler damit legal die Gewährleistungspflicht umgehen?Michael

Verkauf "im Auftrag"

Verfasst: Fr 9. Nov 2007, 15:30
von Tripower
Hallo,manchmal ja, manchmal nein - es kommt darauf an .... Mit juristischem GrußTripower

Verkauf "im Auftrag"

Verfasst: Mo 12. Nov 2007, 11:22
von bigblock
Ok, dann frage ich anders Was sind Anzeichen dafür, dass der Händler nicht mit einem "Verkauf im Auftrag" durchkommt?Reicht es z.B., wenn das Auto auf seinem Hof steht?Michael

Verkauf "im Auftrag"

Verfasst: Mo 12. Nov 2007, 11:36
von RA-Wilke
Nein, das reicht auf keinen Fall, denn das reine feilbieten eines Fahrzeugs, das sich im Eigentum eines Dritten befindet, gehört im Vermittlungsgeschäft zu den typischen Geschäftspraktiken eines Händlers. Andernfalls dürfte er ja nur Fotos vorzeigen und dir den Besichtigungsort mitteilen.

Verkauf "im Auftrag"

Verfasst: Mo 12. Nov 2007, 13:57
von Old Cadillac
Hallo,habe mich neulich da auch mit beschäftigt und wenn ich das richtig verstanden habe ( man möge mich bitte kompetent korrigieren ) muß man unterscheiden in : Maklergeschäfte und Kommissionsgeschäfte.Der wohl grundlegende Unterschied sind die Vertragsparteien. Angenommen Du kaufst bei einem Händler ein Auto, im Vertrag steht als Vertragspartner aber nicht der Händler sondern der Eigentümer des Fahrzeuges und hat auch seine Unterschrift geleistet, dann ist der Händler lediglich Makler und bekommt ( oder auch nicht.. ) eine Maklercourtage, hat aber nichts weiter mit Gewährleistung etc. zu tun. Also so als wenn man ein Haus über einen Immobilienmakler kauft.Beim Kommissionsgeschäft aber ist der Vertragspartner Dir gegenüber der Händler der auch den Vertrag unterschreibt. Er hat in der Regel den schriftlichen Auftrag vom Eigentümer das Fahrzeug bis zum einem untersten Wert XY zu verkaufen. Demnach müsste auch der Händler haftbar sein und nicht der Eigentümer des Fahrzeuges.Richtig so ?GrüßeTom

Verkauf "im Auftrag"

Verfasst: Di 13. Nov 2007, 09:40
von Tripower
Das Thema "Haftung und Gewährleistung im Agenturgeschäft" ist immens komplex und von so vielen Einzelfragen abhängig, daß man es unmöglich pauschal und im Rahmen eines Forumsbeitrags beantworten könnte.Schon im Standardwerk des Kfz-Kaufrechts "Reinking/Eggert" nimmt dieses Thema ca. 30 Seiten ein.GrußTripower

Verkauf "im Auftrag"

Verfasst: Mi 14. Nov 2007, 18:37
von Old Cadillac
Hallo Gerrit,ein wertvolles Buch, im wahrsten Sinne des Wortes und über 1200 Seiten stark. Da kann man mal sehen wie komplex das gesamte Thema Autokauf ist.GrüßeTom