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H-Kennzeichen, was gilt nun eigentlich?

Verfasst: Di 9. Okt 2007, 21:48
von buggy-peter
Hallo Oldtimerfreunde,ich konnte heute nicht widerstehen und hab mir einen VW T2b zugelegtIch denke, dass es hier genügend Leute gibt, die schon Ihre Erfahrungen mit Oldtimerzulassungen in München gemacht haben.Mein neuer Oldi ist laut KFZ-Brief Baujahr 12/1976 wurde aber erst 12/1978 zugelassen. Kann ich den nun schon auf H-Kenzeichen zulassen, oder muss ich damit bis zum nächsten Jahr warten, kurz, was gilt, Baujahr oder Tag der ersten Zulassung?Wer weiß, wie es in München gehandhabt wird?luftgekühlte Grüße

H-Kennzeichen, was gilt nun eigentlich?

Verfasst: Mi 10. Okt 2007, 07:51
von Box156
Willkommen im Forum ! Fuers H-Kennzeichen gilt in ganz D grundsaetzlich 30 Jahre vom Tag der EZ an gerechnet. Zumindest wird man so vorgehen wenn es ueber einen vorliegenden KFZ-Brief eindeutig nachvollziehbar ist. Wenn kein Brief vorliegt und die KBA-Daten geloescht sind sieht die Sache sicher etwas anders aus. Ich glaub da brauchste noch ein wenig Geduld.Frank

H-Kennzeichen, was gilt nun eigentlich?

Verfasst: Mi 10. Okt 2007, 07:55
von uwm121
Hallo!Maßgeblich ist der Tag der ersten Zulassung.Einige Ämter akzeptieren auch das Jahr der Erstzulassung.Woher weisst Du denn das Baujahr?Im Fahrzeugbrief steht das nicht.Über Fahrgestellnummer?Grüße

H-Kennzeichen, was gilt nun eigentlich?

Verfasst: Mi 10. Okt 2007, 11:24
von buggy-peter
Hier, bei diesem Auto ist das Baujahr auf Seite 4 bei der Erteilung der Betriebserlaubnis notiert. Das geht anscheinend nur bei sogenannten "Haldenfahrzeugen". Meins ist ein Ex-Zivilschutzfahrzeug, das 1976 gebaut wurde aber erst 1978 zugelassen.Habe gerade von der Zulassungsstelle München erfahren, dass hier keine Ausnahmen für "Haldenfahrzeuge" gemacht werden, es gilt definitiv der Tag der Erstzulassung.Mich kotzt diese Beamtenbürokratie in Deutschland immer wieder an !!!

H-Kennzeichen, was gilt nun eigentlich?

Verfasst: Mi 10. Okt 2007, 11:41
von citroeni
Brief verlieren, neuen beantragen, fertig

H-Kennzeichen, was gilt nun eigentlich?

Verfasst: Mi 10. Okt 2007, 12:24
von buggy-peter
...wie soll das dann funktionieren, und die Kosten?

H-Kennzeichen, was gilt nun eigentlich?

Verfasst: Mi 10. Okt 2007, 13:31
von uwm121
Wer spricht denn von Kosten wenns ein Schlag gegen die Beamtenbürokratie werden soll!Grüße

H-Kennzeichen, was gilt nun eigentlich?

Verfasst: Do 11. Okt 2007, 11:25
von Joey
Dann beantragst du einen neuen Brief, bringst alle anderen vorhandenen Unterlagen und als EZ wird dann fiktiv imm er der 1.7. des Folgejahres eingetragen, in deinem Fall 1.7.1977 und klapüpt das mit dem H!In Berlin hat das in etwa ein Clubfreund praktiziert.GrußJoey

H-Kennzeichen, was gilt nun eigentlich?

Verfasst: Do 11. Okt 2007, 12:24
von uwm121
Erst mal musst Du den Verlust des Briefes beim Amt melden und eine Erklärung abgeben und unterschreiben,daß der weg ist.Unter Umständen wird der dann noch im Bundesanzeiger aufgeboten.Und dann zaubert das Amt aus eigenen oder Kraftfahrtbundesamtdateien den wirklichen Tag der Erstzulassung.Dann bist Du genauso weit wie vorher.Grüße

H-Kennzeichen, was gilt nun eigentlich?

Verfasst: Do 11. Okt 2007, 12:43
von arondeman
Stimmt.Wurde in meinem Bekanntenkreis so um 1992 schon mal nur so theoretisch mit einem 62er VW Käfer durchexerziert, der noch nicht ganz 7 Jahre abgemeldet war, aber einen schönen braunen Pappbrief mit nur 1 Haltereintrag besaß.KBA-Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Angabe, dass nichts über Diebstahl o.ä. vorliegt, kam prompt, allerdings - was den Verlust des Briefes anbelangt - mit genauer Angabe des letzten Halters und dem Vermerk, dass ggf. dort über den Verbleib des Briefes nachzuforschen wäre. Damit geht's dann bei Wiederzulassung schon mal nicht so reibungslos. Und wenn die diese Daten schon haben, dann natürlich auch die EZ ...Funktioniert also nur bei SEHR, SEHR lange abgemeldeten Fahrzeugen.Beitrag geändert:11.10.07 12:50:31