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OT: Gutschrift statt Rückerstattung im Online-Shop
Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 17:00
von Zoe
Sorry wenn das keinen direkten Oldtimerbezug hat (oder sollte ich das in "Dies und Das" gestellt haben?)Ich habe in einem Online-Shop zwei Artikel bestellt. Auf der Titelseite steht "Bestellen ohne Risiko: 14-tägiges Rückgaberecht"; einen Artikel davon habe ich wieder zurückgesandt da er nicht gefiel.Auf der Rechnung stand dann "Keine Rückbuchungen mehr, nur noch Umtausch oder Gutschrift". Der Laden ist auch entsprechend konsequent (und kundenunfreundlich) und verweigert die Rücküberweisung für den rückgeschickten Artikel.Ich denke, das ist nicht korrekt, liege ich da richtig? Nachdem das "Fernabsatzgesetz" ja nun abgelöst wurde, wo finde ich am besten einen entsprechenden Passus?Danke für alle Tips und Hinweise (und ich will ja auch keine Rechtsberatung).Zoe
OT: Gutschrift statt Rückerstattung im Online-Shop
Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 18:09
von alteschätzchen
Du hast das Recht, dir den Kaufpreis auf dein Konto überweisen zu lassen .. oder Scheck. Nenne doch bitte den Namen des Shops ..... ist ja nicht verboten.
OT: Gutschrift statt Rückerstattung im Online-Shop
Verfasst: Mo 8. Okt 2007, 09:46
von Privra
Das allgemeine Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ist in § 312d BGB i.V.m. § 355 BGB geregelt. Eine abweichende Regelung, z.B. in AGBs ist durch § 312f BGB unwirksam. Jens
OT: Gutschrift statt Rückerstattung im Online-Shop
Verfasst: Di 9. Okt 2007, 10:02
von Zoe
Danke an alle für die Feedbacks!Ich habe dem Mensch erstmal eine Frist gesetzt, danach werde ich weitersehen.@Altschätzchen; ich möchte im Moment noch keine Namen nennen; wenn die Sache abgeschlossen ist schreibe ich gern eine sachliche Zusammenfassung.Zoe
OT: Gutschrift statt Rückerstattung im Online-Shop
Verfasst: Sa 17. Nov 2007, 16:30
von Zoe
Hallo Freunde, hier nun die Auflösung der Geschichte: Bestellt hatte ich im online-shop
www.trekkers-point.de, der mit guten Preisen, einem günstigen Versand und auf der Titelseite seines Shops mit dem Passus wirbt: "Kauf ohne Risiko".Merkwürdig war nur, daß auf der Rechnung plötzlich der Passus stand "Keine Rückbuchungen mehr, Rücksendungen nur gegen Gutschrift".Nun, einen Artikel (im Wert von >40 Euro) wollte ich nicht behalten und habe ihn fristgerecht per versichertem Postpaket zurückgeschickt. Nachdem mir mein laienhaftes Rechtsverständnis sagte, daß ich sehr wohl Anspruch auf eine Erstattung und nicht nur eine Gutschrift hätte, bat ich den Shop um Überweisung des Artikelpreises plus Rücksendeporto auf mein Konto.Leider wurde ich ausgesprochen unfreundlich abgefertigt, so daß ich mich hier im Forum nochmals vergewissern wollte, ob ich die Rechtslage nun recht im Kopf habe oder nicht.Nun hat sich ein hier im Forum bekannter, Corvette-fahrender Anwalt (wer mag das sein? ) angeboten, mir bei der Sache zu helfen, was er auch prompt sehr souverän und ausgesprochen erfolgreich erledigt hat.An dieser Stelle einen großen und herzlichen Dank nach Hofheim!Zoe
OT: Gutschrift statt Rückerstattung im Online-Shop
Verfasst: Mo 19. Nov 2007, 17:47
von Old Cadillac
Hi Zoe,hast Du ja Glück gehabt einen kompetenten Helfer gehabt zu haben. Dieser Corvette-Fahrer-Anwalt ist echt spitze. GrüßeTom
OT: Gutschrift statt Rückerstattung im Online-Shop
Verfasst: Fr 23. Nov 2007, 23:51
von cafe.in
Zitat:Original erstellt von Old Cadillac am/um 19.11.07 16:47:58Hi Zoe, Dieser Corvette-Fahrer-Anwalt ist echt spitze. GrüßeTom...spitze oder Spitze ??
OT: Gutschrift statt Rückerstattung im Online-Shop
Verfasst: Do 10. Jan 2008, 11:15
von bigblock
Hallo,gleiches Problem, daher in diesem Thread ...Habe eine Autoschutzhülle aus Süddeutschland bestellt, für knappe €300,-. Da es sich um eine dünne Folie handelt, die meinen Ansprüchen nicht genügt, habe ich das Teil innerhalb von 14 Tagen versichert retour geschickt. Die Rücksendekosten von €9,90 habe ich jedoch erstmal nicht erstattet bekommen. Dabei ist die Sache doch klar?!Wie gehe ich am besten vor?Michael
OT: Gutschrift statt Rückerstattung im Online-Shop
Verfasst: Do 10. Jan 2008, 13:41
von Zoe
Was sagt denn der Verkäufer? Den Kaufpreis hat er Dir erstattet nehme ich an? Vielleicht hat er es einfach übersehen und es steckt keine Absicht dahinter (hatte ich auch mal).Ich würde ihn freundlich erinnern, ein eindeutiges Zahlungsziel setzen (weder innert 3 Tagen noch nach 3 Monaten) und dann weitersehen.Zoe
OT: Gutschrift statt Rückerstattung im Online-Shop
Verfasst: Do 10. Jan 2008, 22:27
von oldierolli
Hallo, Rücksendungen macht man doch immer UNFREI!... Gruß. Rolf