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Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

Verfasst: Do 20. Sep 2007, 08:52
von stadler262
Hallo,Ich hab mir gestern einen Wagen angesehen, der seit 10 Jahren in Privathand ist, jedoch der Besitzer seit kurzem hobbymäßig nebenher einen Autohandel betreibt (keine Ahnung warum dieses).Seiner Aussage nach darf er dadurch das Auto vom Gesetz her nicht-ohne Gewährleistung-ohne TÜV verkaufen.Da er sich da aber nicht ganz sicher ist, wuerde ich Euren Rat einholen. Ist das wirklich so? Kann man das irgendwie umgehen (z.B.: Auf den Kaufvertrag die Maengel aufschreiben).Hintergrund: Am Wagen muessen 1-2 Dinge gemacht werden, damit er den TÜV besteht / fahrtauglich ist. Ich moechte aber verhindern, dass der Verkaeufer husch-pfusch selber macht, und wuerde die Reparatur lieber meinem (einige 100km entfernten) Stammmechaniker geben. Dann weiss ich definitiv, dass die Reparatur seine Qualitaet hat.Vielen Dank fuer die Hilfe,Michael

Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

Verfasst: Do 20. Sep 2007, 09:26
von er ka
Hallo Michael,wenn dieser "Hobbyhändler" ein Gewerbe betreibt muss er Garantie geben. Wenn er ein Gewerbe hat und einen Firmenwagen verkauft, egal ob er Frisör oder Metzger ist, muss er Garantie geben.Wenn er privat Autos wie ein Händler verkauft steht eh bald das Finanzamt und/oder die Gewerbeaufsicht vor der Türe.Selbstverständlich darf ein Händler Autos ohne gültige HU verkaufen, dürfte er nur schwerer verkauft bekommen. Aber da drängt sich der Verdacht auf bei seiner Aussage dieses Auto nicht durch die HU zu bekommen oder die Kosten zu scheuen, oder schlicht nicht in der Lage zu sein eine fachgerechte Instandsetzung durchführen zu können.Alles mein Wissensstand ohne Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung .Ich fahre(richtig?)freundlich grüssender ka

Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

Verfasst: Do 20. Sep 2007, 09:44
von stadler262
Hallo er ka,Dass er, wenn er einen Wagen als Haendler verkauft, diesen mit Gewährleistung verkaufen muss, ist mir somit bewusst. Danke.Hier ist die Lage aber leider etwas komplizierter:-Er ist zwar Autohaendler und verkauft somit Autos, die im Besitz seiner Firma sind.-das Auto, das ich kaufen wuerde, ist aber eigentlich sein privates Auto (seit 10 Jahren in seinem Privatbesitz, nicht auf die Firma angemeldet und auch nicht im Firmeneigentum).Verkauft er dieses Auto vom Gesetz her als Privatmann oder hat er quasi "Pech", dass er auch ein Gewerbe hat und muss somit sein Privatauto so behandeln, wie als waere es ein Verkaufsfahrzeug seines Gewerbes? Oder haengt das gar mit der Rechtsform des Gewerbes ab (in Oesterreich gibts ja sowas wie eine Personengesellschaft(?), wo Privat & Firmeneigentum identisch ist, oder so = Halbwissen meinerseits. Ist das in Deutschland auch so?)?Bei diesem Wagentyp bin ich in der gluecklichen Lage, dass ich mehr Ahnung habe als er, somit hat er mehr Bedenken mir mit Gewährleistung zu verkaufen, als ich...Dass er den Wagen auch ohne TUV verkaufen kann ist (in diesem Fall) schonmal gut. Dadurch kann er durch mich hoffentlich vor dem Verschrotten/Export gerettet werden.Gruesse, Michael

Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

Verfasst: Do 20. Sep 2007, 09:44
von citroeni
Kann er das Ding nicht als Konvolut gebrauchter Ersatzteile verkaufen?!

Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

Verfasst: Do 20. Sep 2007, 09:49
von RA-Wilke
Hallo Michael,er ka hat völlig recht, der "Händler" könnte dir das Auto durchaus unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkaufen, er will es nur nicht! Wenn der Wagen seit 10 Jahren auf eine Privatperson zugelassen ist, spricht alles dafür, daß er auch privat genutzt wurde, selbst wenn der im Brief eingetragene Halter auch einen Gewerbebetrieb betreibt.Daß man einen Kfz-Handel nicht hobbymäßig betreiben darf, wird ihm bei Gelegenheit schon das Finanzamt erklären.Frank

Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

Verfasst: Do 20. Sep 2007, 12:08
von daggi5
Hallo,ich klinke mich hier mit meinem Halbwissen mal ein.Auch ein Gewerbetreibender hat ein Privatleben und daher auch Privatbesitz, in diesem Fall ist es wohl unstrittig, dass besagtes Fahrzeug vor 10 Jahren nicht zum Weiterveräußern angeschafft wurde und die ganzen Jahre in seinem Privatbesitz war.Ich meine zu wissen, dass er den Wagen von privat unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung verkaufen darf (egal ob er noch einen Autohandel angemeldet hat)Was anderes ist das natürlich, wenn ein Gewerbetreibender Metzger seinen auf die Firma zugelassenen "Metzger" Wagen, Geschäftsfahrzeug etc verkaufen will, der kann gegenüber Privatleuten die GW nicht ausschließen.Viele Autohändler (oder andere gewerbliche verkäufer)verkaufen daher "Grotten" nur an andere Autohändler und lassen sich dies im Kaufvertrag ausdrücklich bestätigen, dass das Gegenüber tatsächlich gewerbtreibender Autohändler ist. (egal ob das stimmt oder nicht)GrüßeGerdAch ja, und selbstverständlich darf man ein Auto ohne Tüv verkaufen...

Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

Verfasst: Do 20. Sep 2007, 18:59
von Karl Eder
Hallo,von der steuerrechtlichen Seite her kann er dir das Auto privat verkaufen.Bei der Gewährleistung könnte er schon belangt werden, da er als Autohändler als Fachmann gilt (im Gegensatz dazu wenn dir ein selbstständiger Tischlermeister sein Privatauto verkauft), das wäre auch so wenn ein angestellter Kfz-Mechaniker sein privates Auto verkauft.Er kann aber - um sich abzusichern - in den Kaufvertrag einen entsprechenden Passus aufnehmen wie z.B. "nicht verkehrs- und betriebssicher", "reparaturbedürftig", "ohne TÜV weil....".Viele GrüßeKarlBeitrag geändert:20.09.07 19:05:25

Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 09:47
von Privra
Also, der Ausschluß der Gewährleistung ist nur dann nicht möglich, wenn als Unternehmer an einen Verbraucher verkauft.1. Unternehmer: Ist er definitiv nicht, wenn es sich um seinen Privatwagen handelt. Wenn er selbst angst hat, kann er das Auto an seine Frau verschenken, die ihn Dir dann verkauft.2. Bist Du Verbraucher? Hast Du nicht ein kleines Unternehmen, und erwirbst für dieses das Fahrzeug? Anschließend wird es als Privatentnahme entnommen. Der Kaufvertrag geht dann von Unternehmer an Unternehmer ... Gewährleistung ist ausschließbar.3. Wenn die Mängel genau im Kaufvertrag beschrieben werden, kann der Käufer für diese keine gewährleistung geltend machen (§ 442 BGB - "Die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt")Je genauer die Probleme dargestellt werden, um so sicherer kann der Verkäufer sein. Im schlimmsten Fall laßt das Fahrzeug "begutachten" und legt dieses Gutachten dem Vertrag zu Grunde.Jens

Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 10:56
von oldsbastel
In diesem Zusammenhang: Gibt es eingetlich inzwischen Urteile darüber, wie der Verkauf des Firmenwagens eines Metzgers an eine Privatperson hinsichtlich Gewährleistung zu bewerten ist? Schließlich ist der Metzger ja in der Regel genauso Autolaie wie Lieschen Müller an der Ecke. Ich kann mich daran erinnern, dass einige Leute/Firmen, die mit Autos sonst nichts am Hut haben, gegen die Regelung mit der Gewährleistung vor Gericht ziehen wollten.Im Prinzip betrifft mich das hier auch. Ich habe gewerblich rein gar nichts mit Autos zu tun, außer dass es sich um Firmenwagen handelt.

Darf ein Händler ein Auto privat verkaufen?

Verfasst: Di 2. Okt 2007, 12:07
von Privra
Auch der Metzger hat die Gewährleistung zu übernehmen, wenn er an Privat verkauft. Ansonsten würde die eigentliche Schutzregelung (es geht ja nicht nur um KFZ) völlig aufgeweicht, weil jedesmal nur das Kerngeschäft betroffen wäre.Der Metzger verkauft sein Fahrzeug deshalb besser an einen Händler.Im Übrigen sollte man sich den Mangelbegriff mal näher ansehen.http://dejure.org/gesetze/BGB/434.htmlÜberwiegend kommt es in der Praxis auf Abs. 1 Ziff 2 an. Sehr selten wird eine Beschaffenheit konkret vereinbart, oder eine konkrete Verwendung im Vertrag festgeschrieben.Ein Fahrzeug mit 300tkm hat halt eine andere "gewöhnliche Verwendung" und "übliche" Beschaffenheit, die der Käufer erwarten kann. Jens