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Standlicht und Blinker in gleicher Farbe
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 12:19
von Spiderman
Schönen guten Tag an alle hier im Forum,meine neueste automobile Errungenschaft wirft eine kleine Frage auf, vielleicht kann mir hier jemand einen Hinweis geben.Es handelt sich um einen Alfa Romeo Giulia Sprint Speciale, Baujahr 1963, Erstauslieferung Italien.Das Fahrzeug soll jetzt in Deutschland zugelassen werden, soweit kein Problem, bis auf die Kleinigkeit, daß vorne am Fahrzeug Standlicht und Blinker in einer Lampe zusammengefaßt sind. Also weißes Standlicht und weißer Blinker mit klarer Glaßkappe. Gleich daneben ist seitlich am Kotflügel noch mal ein orangefarbener Blinker.Bei einem meiner anderen Fahrzeuge mußte ich bei gleicher Thematik das Standlicht in den Scheinwerfer umbauen (andere Scheinwerfer mit Standlicht) und eine orangefarbene Blinkerkappe anbauen.Doch bei der Giulia bin ich zum Umbau nicht 'gewillt' Daher meine Fragen:In Italien war es ja damals durchaus üblich vorne weiß zu blinken. Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage, aus der sich herleiten läßt, daß die zugelassenen weißen Blinker aus Italien auch hier zulassungsfähig sind (was dem einem EU-Land recht ist...)?Nach aktueller Rechtslage müßten Blinker immer orange und Standlicht immer weiß sein, so hat es mir der TÜV kürzlich noch mal versichert.Doch meine ich bei ganz neuen BMW und Volvo auch schon orangefarbenes Standlicht gesehen zu haben, gibt es hier vielleicht eine neue Rechtslage, die orangefarbenes Standlicht erlaubt?Kurzum, wie bringe ich weiße Blinker durch den TÜV, oder bekomme ich so etwas evtl. extra eingetragen?Es dankt und grüßtElmar
Standlicht und Blinker in gleicher Farbe
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 12:32
von citroeni
gehe ich richtig in der Annahme, dass da auch nur ein einzelne Birnchen drin ist?Bei meiner Kantenhaube ist das Positions- oder Standlich auch nicht im Hauptscheinwerfer sondern mit dem Blinker zusammen im Gehäuse.Da hat allerdings der Blinker eine eigenes Birnchen. Mein Auto ist mal umgerüstet worden auf das deutsche Glas mit weiss und gelb. Es ist aber auch zulässig weiss und weiss zufahren solange der Blinker ein gelbes Birnchen hat.
Standlicht und Blinker in gleicher Farbe
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 12:44
von oldsbastel
Wollte ich auch sagen. Es gibt doch orange Blinkerbirnen.
Standlicht und Blinker in gleicher Farbe
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 12:53
von arondeman
Orangefarbene, mit Dauerlicht mitleuchtende vordere (Stand-?)Leuchten sind mir an neueren Fahrzeugen letzthin auch schon aufgefallen, aber a) meine ich eher, das waren US-Soldatenfahrzeuge (die verschanzen sich ja seit einiger Zeit hinter den deutschen Kennzeichen ähnlichen Nummernschildern), undb) glaube ich nicht, dass evtl. Erlaubnisse auch pauschal rückwirkend für alle älteren Fahrzeuge gelten.Die Sache mit der Übertragbarkeit der DAMALS in anderen EU-Ländern gültigen Lichtanlagen auf Deutschland greift nicht, da dies alles vor dem Erlass der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften passierte und diese Rechtsvorschriften m.W. nicht rückwirkend für ältere Fahrzeuge gelten, für die es nie eine EU-Betriebserlaubnis gab. Also orangerotes Blinklicht, weißes Standlicht. Der in Italien eh immer vorgeschriebene Seitenblinker reißt die Sache nicht aus, genügt für Deutschland also als orangeroter Blinker nicht.Kurz und gut: STELL DICH NICHT SO AN! Verlege das Standlicht in den Scheinwerfer und mach einen orangefarbenen Blinker draus, entweder mit weißem Glas und in Tauchlack eingefärbter Glühlampe (wird zumindest toleriert) oder orangefarbener Glühlampe (hat aber einen anderen, mit alten Fassungen nicht kompatiblen Sockel, da einer der Raststifte asymmetrisch versetzt ist - wird also eine Pfriemelei) oder - besser noch - such die Blinkergläser, die damals für den deutschen Exportmarkt geliefert wurden! (Vielleicht sind sie ja - wie Citroenis neuerer Alfa - ebenfalls zweifarbig für eine Zweikammerleuchte?)Denn: Denke dran - in der Version des Herkunftslandes zu fahren kann jeder. Das ist zwangsläufig die häufigste Ausführung unter den überlebenden Exemplaren. Die EXPORTVERSION der DAMALS neu in D verkauften Exemplare originalgetreu hinzubekommen - DAS ist Exkusivität! Und last but not least: Ist dir eine mögliche 'Italien-Originalität' im Zweifelsfall einen futschen Kotflügel nebst Unfall(mit)schuld wert, weil der Entgegenkommende deine WEISSEN Blinksignale nicht erkannt hat?? (Denn heutige Durchschnittsautofahrer sind als Herdentiere mit Gewohnheitsreflexen nun mal auf orangefarbene Blinksignale gepolt - denk nur mal an die Probleme, die andere mit ROTEN Heckblinkern haben ).Viel Spaß!S.Beitrag geändert:17.09.07 13:00:18
Standlicht und Blinker in gleicher Farbe
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 12:55
von Josef Eckert
Im Blinkergehäuse ist soweit mir bekannt eine Zweifaden-Birne. Das Problem kann man so nicht lösen.Ich würde auch nicht das Standlicht nach "oben" in den Hauptscheinwerfer setzen. Dann noch eher einen Zusatzblinker unter die Stoßstange. bei meinem Wagen war der weiße Blinker auch für den Export nach Deutschland (1954) original.Ich hatte vor Jahren das gleiche Problem, hatte jedoch Glück bei der Abnahme. Da ist nicht aufgefallen, dass der Blinker vorne weiß blinkt. Bis heute hat es keinen mehr gestört.GrußJosefBeitrag geändert:17.09.07 13:04:02Beitrag geändert:17.09.07 13:05:30
Standlicht und Blinker in gleicher Farbe
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 13:01
von arondeman
Doch. Indem man das Standlicht in den Hauptscheinwerfer verlegt. Dann braucht man nur noch den 15/18/21W-Faden für den Blinker. Der andere Faden bzw. Kontakt ist dann eben ohne Funktion. Einen Tod musste sterben, wenn du nicht ewig auf das Wohlwollen des TÜV-Menschen und etwaiger Polizeikontrolleure angewiesen sein willst. Probieren kann man's, aber ist es das wirklich wert? Eine andere Möglichkeit zur Verlegung des Standlichts in den Hauptscheinwerfer OHNE Anbohren des Scheinwerfers gibt es aber auch:Französische Autos hatten oft Bilux-Lampenfassungen, die unterhalb der 3 Flachstecker für die asymmetrischen Bilduxbirnen eine Zusatzkontaktfassung für eine Standlichtbirne tragen. Die zugehörigen Biluxbirnen haben dann am Sockel ein längliches Sichtfenster, durch das die Standlichtbirne durchstrahlt. War auf jeden Fall in den 70ern noch üblich. Wo und wie leicht die Biluxbirnen mit diesem Sichtfenster zu finden sind, muss der Suchende eben selbst herausfinden. Und wem auch das ein gar zu arger Eingriff in die 100%-Originalität ist, der dupliziere eben exakt die DAMALIGE Deutschland-Exportausführung. Denn originalgetreu UND StVZO-konform gegangen sein muss es damals ja irgendwie.Viel Spaß!GrußS.P.S. Josef:Das mit dem 1954 für Deutschland originalen WEISSEN Blinker kannst du auf ein Bj. 63 nicht übertragen. So um 1960 hat sich da was geändert und weiße Vorderblinker wurden definitiv unzulässig. Schon vorher haben aber so manche Importeure durchaus serienmäßig orangefarbene Blinker (statt weißer) für Deutschland montiert.Beitrag geändert:17.09.07 13:14:16
Standlicht und Blinker in gleicher Farbe
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 13:18
von er ka
Hallo erstmal,die Volvo haben eine gelbe Birne im weissen Blinker und eine klare Birne für das Standlicht im weissen Gehäuse, anders wird es wohl nicht klappen.Andersrum habe ich das Spielchen mit Segen des TüV.Gelbes Standlicht mit Zweifadenbirne im Blinkergehäuse. Bedingung des TüV war jedoch die Hauptscheinwerfer mit Standlicht nachzurüsten. War es mir wert da die alten Reflektoren eh blind waren .Ich fahre(vorne gelb)freundlich grüssender ka
Standlicht und Blinker in gleicher Farbe
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 13:29
von Josef Eckert
Ja, richtig, ab ca. 1962/63 muß es eine Änderung gegeben haben. Denn ab dem Zeitpunkt wurden englische Fahrzeuge mit einem Zusatzblinker vorne für den deutschen Markt ausgerüstet.Ich kann gut mit dem EU-Kennzeichen leben, aber ich mag einfach nicht das Standlicht im Hauptscheinwerfer. Das stört mich persönlich gewaltig. Ich denke mir gerade eine orange Birne mit weißem Glas-Lösung, die ich aber gedankenspielmäßig erst nach dem TÜV-Termin umsetzen würde.Der TÜV liebt bestimmt einen kleinen Zusatzblinker unter der Stoßstange. GrußJosef
Standlicht und Blinker in gleicher Farbe
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 14:08
von Spiderman
Vielen Dank erst mal für die vielen, schnellen Antworten!Mir ist klar, daß ich das Standlicht in den Scheinwerfer umbauen kann. Ich will aber nicht.Scheinwerfer mit Standlichtsockel kann ich kaufen, das wäre nicht das Problem.Also es ist in der Tat so, daß in der Standlicht-/Blinkerlampe nur eine Zweifadenbirne ist, deren Fassund unten drin zwei Kontakte hat.Also hat eine etwaige Einfadenbirne mit nur einem Pol unten wahrscheinlich keinen Kontakt. Ich müßte also erst mal die Kontakte im Sockel ändern und dann eine orange tauchlackierte oder eine moderne orangefarbene Blinkerbirne (einen Nippel abfeilen) ein zu bauen.Das will ich nicht, ich möchte die Anordnung gerne so lassen wie sie jetzt ist.Denkbar wäre eine orange tauchlackierte Zweifadenbirne, oder ein (in diesem Fall nicht originales) orangefarbenes Blinkerglas.In beiden Fällen wäre aber das Standlicht fortan orange.Für mich wäre das ein denkbarer Kompromiss.Das Fahrzeug wurde auch in Deutschland mit dieser Standlicht-/Blinkerlampe ausgeliefert!Das geht aus den original Werkhandbüchern hervor.Also muß es doch damals auch zulässig gewesen sein.Und wie arondeman so richtig schreibt:'Und wem auch das ein gar zu arger Eingriff in die 100%-Originalität ist, der dupliziere eben exakt die DAMALIGE Deutschland-Exportausführung. Denn originalgetreu UND StVZO-konform gegangen sein muss es damals ja irgendwie.'Anfragen bei Alfa Romeo waren diesbezüglich (wie immer eigentlich) erfolglos...Es dankt und grüßtElmarBeitrag geändert:17.09.07 14:15:15
Standlicht und Blinker in gleicher Farbe
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 14:20
von P2Welt
Mahlzeit Leute,ich zitiere mal kurz aus "OPEL Ersatzteile- und Zubehör-Nachrichten, Heft 2/1961" (darin gehts um die Nachrüstung älterer Opel-Fahrzeuge, die bis dahin noch vordere weiße Blinker hatten):Zitat:"Änderung im Straßenverkehrsrecht§ 54 Als Fahrtrichtungsanzeiger sind zulässig:1. an der Vorderseite Blinkleuchten für gelbes LichtEinsatz: 1.7.19632. an der Rückseite Blinkleuchten für gelbes oder rotes Licht.3. an den beiden Längsseiten Blinkleuchten für gelbes Licht oder Winker für gelbes Blinklicht oder Pendelwinker für gelbes Dauerlicht."Zitatende. Wobei meines Wissens mittlerweile die roten Blinker (hinten) auch nicht mehr erlaubt sind (nur noch Bestandsschutz für ältere Fahrzeuge, die es serienmässig rot hatten und wo eine Änderung auf gelb entweder nicht möglich oder der Aufwand dafür unzumutbar ist). Aber das nur als Bemerkung am Rande, denn das führt sonst vom eigentlichen Thema nur weg.MfG, Michael