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Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Verfasst: Di 21. Aug 2007, 18:38
von Kruppfan
Ich möchte mit meinem alten Kipper, 12 Tonnen ZGG, am Sonntag zu einer Oldtimerausstellung fahren. Das Fahrzeug wird mit einem 07-Kennzeichen bewegt und hat eine Abnahme nach § 23 ( Oldtimer ). Gilt hier das Sonntagsfahrverbot, auch wenn keine Ladung transportiert wird und das Fahrzeug selbst das Ausstellungsobjekt ist?

Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Verfasst: Di 21. Aug 2007, 21:57
von Rene E
Ja, das gilt leider. Mein bester Freund sammelt LKW und hat eine rote 07, daher weiß ich das. Er durfte auch schon bezahlen und Punkte kassieren.

Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Verfasst: Mi 22. Aug 2007, 09:08
von ventilo
Du kannst Dir aber eine (kostenpflichte) Ausnahme besorgen - gilt immer nur für eine Fahrtstreckebei uns machen das die Ordungsämter in Zusammerarbeit mit dem StraßenverkehrsamtDie NVG setzt sich leider schon seit Jahren vergeblich für eine generelle Ausnahme von Oldtimern beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot ein.Meiner Meinung nach ist das ganze Fahrverbot sowieso ein Fall für die Mülltonne....ventilooft mit Ausnahme unterwegs....

Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Verfasst: Mi 22. Aug 2007, 09:17
von Rene E
Wie sieht das eigentlich bei Feuerwehren aus?Ein eingetragenes So.kfz Feuerwehr ist nicht von Fahrverbot betroffen.Aber Autos auf rote Nummer haben doch offiziell gar keine Zulassung. Heißt das dann daß man auf roter 07 nicht mal mit einer Drehleiter am Sonntag fahren darf?

Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Verfasst: Mi 22. Aug 2007, 10:46
von ventilo
ein So-Kfz, ein Wohnmobil oder auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine sind keine LKW und m.W. daher nicht vom Sonntagsfahrverbot betroffenevtl. also umschlüsseln lassen (wenn möglich und sinnvoll)in meinem Fall ist es ein DoKa Pick-Up (LKW-Zulassung) unter 7,5to ZGG, aber mit Anhänger, der dann als Gespann leider auch nicht fahren darfwie ihr seht eine völlig blödsinnige Regelung, denn hinter unserem Transit Kastenwagen darf ich den gleichen Anhänger ziehen.....

Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Verfasst: Mi 22. Aug 2007, 11:07
von Rene E
Aber Thilo, wenn man eine Feuerwehr auf rote Nummer hat, ist sie doch eigentlich nicht zugelassen und der Brief eigentlich entwertet. Kann man dann über den eigentlich ungültigen Brief dennoch argumentieren daß es ein So.kfz Feuerwehr ist und am Sonntag fahren darf?Es geht konkret um ein LF8 mit AnhängeleiterBeitrag geändert:22.08.07 11:16:43

Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Verfasst: Mi 22. Aug 2007, 12:59
von ventilo
keine Ahnung - so einen Fall hatte ich noch niebin allerdings auch schon Sonntags mit großer Ford FK2000 Feuerwehr und 06er Kennzeichen unterwegs gewesen

Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Verfasst: Mi 22. Aug 2007, 14:45
von Rene E
Dann wäre das mal gut, wenn das die Profis hier klären könnten. Mein Bekannter hat keine Lust noch ein paar Punkte zu kassieren. Eher meldet er die Feuerwehr wieder normal als So. Kfz an.

Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Verfasst: Mi 22. Aug 2007, 14:59
von Altopelfreak
Hallo,in jedem Roten Heftchen wird ja die Fahrzeugart (PKW, LKW, usw)eingetragen. Das dürfte für das Fahrverbot entscheidend sein.Klaus

Sonntagsfahrverbot für Lkw mit 07-Kennzeichen

Verfasst: Di 28. Aug 2007, 15:37
von Peter Schneider
Ich habe für den DEUVET seit 2003 versucht eine Ausnahme für Oldtimer-LKW vom Sonntagsfahrverbot zu erreichen. Die letzte Begründung für eine generelle Ablehnung hieß:"Da die EU gerne das in Deutschland bestehende Fahrverbot beseitigen möchte, können wir selbst es nicht durch Ausnahmen entkräften."Dazu wurde dann seitens des BMVBS auf den angesprochenen Antrag für einzelne Fahrten verwiesen.Ich bleibe trotzdem bei jedem Gespräch an diesem Thema dran!Mit besten GrüßenPeter Schneider