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Gutachten §21c noch gültig?

Verfasst: Fr 27. Jul 2007, 04:12
von DavidMB280
Hallo,ich habe einen Mercedes W108, der seit über 18 Monaten aber weniger als 7 Jahren nicht mehr angemeldet ist. Dazu habe ich ein Gutachten nach §21c. Nun möchte ich den Wagen innerhalb des nächsten Monats anmelden und frage mich, ob mein "altes" Gutachten an Stelle von §23 akzeptiert wird? Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht? Falls ihr weitere Infos braucht, fragt mich, ich bin sehr an euren Meinungen interessiert.Viele Grüße,David.

Gutachten §21c noch gültig?

Verfasst: Fr 27. Jul 2007, 20:43
von Th. Dinter
...wenn er noch gültige HU hat, kannst Du wieder auf die Straße. Wenn nicht, mußt Du die HU erneuern(und ggf. ASU).grußthomas

Gutachten §21c noch gültig?

Verfasst: Mo 30. Jul 2007, 12:52
von Altopelfreak
Soweit ich weiss bleibt ein §21 Gutachten zwei Jahre gültig (also solange wie die HU-Frist), dagegen ein §23 verfällt, wenn man nicht unverzüglich damit zur Zulassungsstelle geht und in Form von H-Zulassung einlöst.Warum weiss der Deubel!

Gutachten §21c noch gültig?

Verfasst: Mo 30. Jul 2007, 13:37
von H-R- A
Das mit dem H-Gutachten habe ich grad hinter mir.War 5 Monate alt und wurde nicht anerkannt,obwohl das Fahrzeug in dieser Zeit nachweislich keine 100 km bewegt wurde.GrussRainer

Gutachten §21c noch gültig?

Verfasst: Mo 30. Jul 2007, 13:56
von Tide
Stimmt das wirklich, woraus geht das denn hervor? Ich habe selbst ein § 23 Gutachten vom 29.03.07 und wollte diese Woche zur Zulassungsstelle. Muß ich jetzt allen Ernstes ein neues Gutachten erstellen lassen???

Gutachten §21c noch gültig?

Verfasst: Mo 30. Jul 2007, 14:08
von ventilo
ich meine da steht was drauf wie "zur unmittelbaren Vorlage bei der Zulassungsstelle" oder so ähnlichmeines wurde aber auch nach einem Jahr noch anerkannt (Fahrzeug stand wegen Motorschaden und mangels Zeit) - Versuch macht klug....

Gutachten §21c noch gültig?

Verfasst: Mo 30. Jul 2007, 14:30
von Tide
Mhm danke, werd ich also mal sehen, wie das hier in Frankfurt/Main so gehalten wird. Zumindest aus dem Gutachten des KÜS Prüfers geht keine Frist hervor (oder ich bin zu blöd zum lesen).gefrustete Grüße,Tide

Gutachten §21c noch gültig?

Verfasst: Mo 30. Jul 2007, 14:31
von Altopelfreak
Die Erklärung liegt auf der Hand:Die Prüforganisationen wollen ja mit den H-Gutachten ordentlich etwas verdienen, der TüV erst recht, nachdem §21 in Zukunft wegen der 7-Jahresfrist immer seltener gefragt sein wird.Wenn man Glück hat, weiss die Zul.Stell das nicht oder akzeptiert 'versehentlich' schon mal ein 1 Jahr altes H-Gutachten.Viel Glück

Gutachten §21c noch gültig?

Verfasst: Mo 30. Jul 2007, 14:40
von SEAT
Zitat:Original erstellt von ventilo am/um 30.07.07 14:08:16ich meine da steht was drauf wie "zur unmittelbaren Vorlage bei der Zulassungsstelle" oder so ähnlichHabe gerade mal mein §23-Gutachten von letzter Woche rausgesucht (erstellt vom TÜV Bitburg) und kann weder dort noch im §21-Gutachten einen Hinweis auf sofortige Vorlage finden.Gruß,Thomas

Gutachten §21c noch gültig?

Verfasst: Mo 30. Jul 2007, 17:21
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 30.07.07 14:31:36Die Erklärung liegt auf der Hand:Wer hat dir denn den Käse erzählt?