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Was ist ein Oldtimer, was ist ein Youngtimer? ÖSTERREICH

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 12:59
von Rainer
Hallo Leute!Folgende frage höre ich immer wieder und sehe mich immer berufen diese AUSGIEBIG zu beantworten da ich mich schon sehr intensiv damit beschäftigt habe.Bitte aber zu beachten das DIESER Beitrag rein auf Österreichischem Recht aufbaut und darauf abzieltIch denke mir aber dass es VIELLEICHT auch ein Deutschland ein ähnliches Recht gibt das es gilt für uns alle zu nutzen.Ich habe mich damit auseinander gesetzt um einige Rechtsbestimmungen zu klären UND weil ich darin vorteile für echte Oldtimer sehe. Der Begriff "echter" Oldtimer bezieht sich hier NICHT auf das alter oder eine Marke oder ähnliches sondern um den typischen Nutzungsbedarf eines solchen Fahrzeuges das NICHT dazu bestimmt sein soll jeden tag gefahren zu werden sondern das für Treffen und Veranstaltungen vorhanden ist und auch zumeist nur zu diesen Zwecken bewegt wird, so wie MEIN Daihatsu Charade von 1980.ICH konnte für mich sicher dass der im Gesetzestext verwendete Begriff "Baujahr" sich WIRKLICH auf das Jahr bezieht in dem ein Auto gebaut wurde und dass dies NICHT gleichzusetzen ist mit dem Datum der Erstmaligen in Betriebnahme/Zulassung.<b>ab wann ist ein pkw ein youngtimer?ab wann ist ein pkw ein oldtimer?wird die versicherung weniger kosten?wieviel % weniger bei old? wieviel bei young?################################################</b>Alles mal schön der Reihe nach.Sprechen wir mal von den GESETZLICH festgehaltenen UND von der FIA festgehaltenen Sachverhalte und NICHT darüber was umgangssprachlich damit gemeint ist.Der Begriff "Youngtimer" ist eine Klasse (Zeitperiode). Die verschiedenen Klassen sind:Class A, Ancestor, vom Anbeginn bis 31. Dezember 1904 Class B, Veteran, vom 1. Januar 1905 bis 31. Dezember 1918, auch Edwardians (GB) oder Kaiserzeit (D) genannt Class C, Vintage, vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1930 Class D, Post Vintage, vom 1. Januar 1931 bis 31. Dezember 1945 Class E, Post War, vom 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1960 Class F, Wirtschaftswunder, vom 1. Januar 1961 bis 31. Dezember 1970 Class G, Youngtimer, vom 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1980 Quelle: www.oldtimer-info.de</a>Somit wird auch klar warum sich in Österreich das Gesetz diesbezüglich geändert hat.Einen "Oldtimer" gibt es GESETZLICH gesehen nicht, es gibt nur "erhaltenswürdige Kraftfahrzeuge" das bedeutet das Auto ist aus irgend einem Grund entweder etwas ganz besonders oder es ist einfach nur älter als 30 Jahre.....Vom Gesetzgeber wurde festgehalten dass die Firma Eurotax in Klosterneuburg die sogenannte "Approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge" führt und gegen Gebühr von etwa 30,- Euro auch Auszugsweise bestätigt ob ein Auto jetzt in dieser Liste drinnen ist oder nicht. Ist ein Auto noch nicht in dieser Liste kann man sich an den sogenannten "Beirat für historische Kraftfahrzeuge" wenden und die bitten darüber abzustimmen ob dieses Fahrzeug eingetragen wird oder nicht. Das heißt auch dass es PRINZIPIELL möglich wäre ein Auto das jünger ist als 30 Jahre in diese Liste eintragen zu lassen, aber.... DAS wurde bislang noch NIE gemacht (auch kein Porsche GT oder sonstwas, entweder über 30/25 Jahre bei alter Regelung oder gar nicht)!! Nachfragen diesbezüglich kann ich gerne beantworten da ich das sehr intensiv besprochen haben mit einem der vorsitzenden dieses Beirates, dem Hr. Dipl.Ing. Dieter Karl vom BMVIT.Ich habe einen Daihatsu Charade G10 Erstzulassung in Wien im September 1981, dieses Fahrzeug konnte ich als "erhaltenswürdig" einstufen / typisieren lassen weil ich darauf bestand dass das Baujahr zählt weil es ja auch so drinnen steht und eben NICHT die Erstzulassung. Mein Auto lief im Dezember 1980 in Osaka/Japan vom Band dieses habe ich mir vom Importeur schriftlich bestätigen lassen und somit waren, nachdem mein Auto in diese approbierte Liste für historische Kraftfahrzeuge eingetragen wurde, alle rechtlichen Grundlagen soweit geregelt.Ab wann ist ein pkw ein oldtimer?Ganz einfach: WENN das Auto bis zum 31.12.1980 gebaut wurde wird es auf Antrag auch eingetragen, falls es schon eingetragen ist einfach um 30,- Euro einen Auszug der Eurotax besorgen.Ansonsten gilt: Alles was älter ist als 30 Jahre kommt automatisch in diese Liste und kann somit als Oldtimer typisiert werden.Gutachten: Da kommt es sehr auf dein Bundesland an in dem du Wohnhaft bist UND auf das Auto um das es geht.Gemacht wird dieses Gutachten üblicherweise von der KFZ Prüfstelle (in meinem Fall war es die Prüfstelle in Wien Simmering). Was braucht man dafür? x) Ein Anmeldegutachten oder Pickerl ganz egal. Wenn das Auto angemeldet ist muß es umgemeldet werden, das heißt ab und wieder an gemeldet werden.x) Auszug der Eurotax liste (manche Prüfstellen nennen das auch "Gutachten über die erhaltenswürdigkeit") dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Erhaltenswürdiges KFZ handeltx) Typenschein (falls kein Typenschein vorhanden ist oder das Fahrzeug vorher im Ausland angemeldet war legt man einfach das was man hat dazu)x) Kaufvertrag oder Eidesstattliche Erklärung dass man Besitzer dieses Fahrzeuges ist da man ja nicht immer einen Kaufvertrag hat (etwa weil man das Auto geerbt hat) Am besten alles mitnehmen was ihr habt und mit den Beamten VORHER absprechenx) Amtlicher Lichtbild Ausweisx) Geld *ggg* (ab 26,- Euro (wie in meinem Fall) wenn es Österreichische Papiere hatte bis knapp 250,- Euro je nach Papierkrieg und Anzahl der Papiere. JA, das bedeutet man kann auch Fahrzeuge aus dem Ausland nach Österreich bringen auch wenn sie KEINEN Kat haben und man kann sie hier zulassen, das geht NUR bei Oldtimern NICHT bei normalen Autos!!!)Manche Prüfstellen meinen das sie EVENTUELL einen Sachverständigen zur Beratung heranziehen damit dieser bestätigen kann ob das Auto im Originalzustand ist oder nicht, das hängt vom Auto und vom zuständigen Prüfer ab. Das könnte euch dann treffen wenn ihr etwa ein Amerikanisches Muscle Car als Oldtimer typisieren willst.Die berühmten Oldtimer einstufungen.....Note 1 Makelloser Zustand. Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten! Note 2 Guter Zustand. Mängelfrei, mit leichten Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. Note 3 Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfertig. Note 4 Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt. Teilrestauriert. Leicht zu reparieren (bzw. restaurieren). Note 5 Restaurationsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile. Dann gibts da noch was komisches, das sogenannte "Gutachten über die Erhaltenswürdigkeit", was ist das? Nun es ist NICHTS anderes als der Auszug der Eurotax dass das Fahrzeug in der approbierten Liste für historische KFZ eingetragen ist, nicht mehr und nicht weniger. Es ist KEIN Gutachten im eigentlichen Sinn so wie es der Name vermuten ließe. Sollte euch die Tante oder der böse Onkel von der Prüfstelle etwas anderes sagen wollen klärt sie darüber auf und verweißt sie auf die aktuelle Novelle des KFG 1967 wo das drinnen steht die findet ihr etwa hier: www.oldtimer-info.de</a>Damit ein Auto als historisch typisiert werden kann muß es übrigens dem Zustand "Note 3" oder besser entsprechen. Was im prinzip nichts anderes ist als eine normale §57a überprüfung. Also es muß nicht im neuwertigen zustand sein oder ähnliches. Wobei WENN ein Auto gut ist dann hört man das auch bei der überprüfung, die sah bei mir so aus:www.oldtimer-info.de</a>" border="0" >www.oldtimer-info.de</a>" border="0" >Hier die Liste aller Sachverständigen falls ihr eine Vollkaskoversicherung machen wollt, denn DA bestehen dann die Versicherungen auf einem Schätzgutachten damit man den Wert feststellen und versichern kann.www.oldtimer-info.de</a> Die vorgangsweise entscheidet der jeweils für dich zuständige Techniker der Prüfstelle, er KANN jemanden zur Beratung heranziehen ob das Auto Original ist oder nicht.Was bedeutet überhaupt Original? Original bedeutet das die HAUPTTEILE nicht durch andere teile ersetzt werden dürfen, also z.B. stärkere Bremsen von einem anderen Auto, oder anderer Motor, änderungen an der Lenkung und sowas. Bei Fahrzeugen die nie eine eigenversorgung mit Strom hatten ist hingegen eine Nachrüstung mit Lichtmaschiene bzw. Stromversorgung GENERELL Pflicht seit anfang diesen Jahres. Fahrzeuge die bereits jetzt eine Einzelgenehmigung haben und die KEINE Elektik an Board haben müssen dieses auch nicht Nachrüsten. Aber ALLES was unter restaurierung bzw. unter reparatur fällt darf und muß natürlich auch ausgetauscht werden, also Zündkerzen, Zündungsteile die nicht mehr verfügbar sind und AUCH Auspuffsysteme, auch wenn diese selbst gemacht sind. Das Fahrzeug darf mit so einer nicht überprüften Auspuffanlage aber maximal 89dB Laut sein, außer das Fahrzeug war immer schon lauter als diese 89dB.Gerade aber bei den Ersatzteilen hat man auch gewisse Vorteile als Oldtimer Fahrer, Lampen, reflektoren und ähnliches müssen KEIN E Prüfzeichen aufweisen!! Also selbstgemachte Rücklichter die aussehen wie das Original sind absolut erlaubt oder auch normalerweise NICHT Strassenzugelassene Gläser verwendet werden dürfen. Auflage ist nur dass sie eben aussehen wie das Original. Änderungen die der Sicherheit dienen sind ebenfalls erlaubt (änderungen am Lichtsystem und der Hupe z.B.) AUCH ist es möglich einen Katalysator nachträglich eintragen zu lassen, zumindest theoretisch....Ein weiterer Vorteil einer solchen Oldtimer Typisierung ist AUCH dass das Pickerl (§57a) nur alle 2 Jahre überpfrüft/gemacht werden muß.ABER.....Das gilt NUR wenn man den Oldtimerstatus im Typenschein eingetragen hat, das sieht in meinem Fall so aus:www.oldtimer-info.de</a>" border="0" >Denn es gibt immer noch den Status der nur allzuoft damit verwechselt wird, und das ist der Fall wenn einem eine Versicherung eine Oldtimerversicherung anbietet, hier kann man damit rechnen lediglich 50% der normalen Haftpflicht Versicherung zu zahlen UND man ist dem wohl der Versicherung ausgeliefert. Manche Versicherer bestehen etwa auf der Mitgliedschaft in einem Oldtimerklub (ACHTUNG: Sowohl der ÖAMTC als auch der ARBÖ SIND solche Klubs!!!!) und die Versicherer die ich kenne VERLAGEN einen zweitwagen der ebenfalls bei ihnen versichert ist.Vom Gesetz her ist KEINERLEI vergünstigung für Oldtimer vorgesehen!!!! Ihr müsst auch in JEDEM Fall die Steuer VOLL bezahlen inkl. dem Aufschlag für Autos ohne Katalysator....Prinzipiell: Lasst euch NICHT mit Sachen/Begriffen aus Deutschland verwirren, das dortige Rechtssystem ist diesbezüglich GANZ anderes.Es gibt natürlich auch einen Nachteil für Fahrzeuge die als historische KFZ typisiert sind die aber üblicherweise in der Natur der Sache liegen, und zwar schreibt der Gesetzgeber vor das man das Fahrzeug an MAXIMAL 120 tagen pro Jahr (PKW) bzw 60 tagen (Motorrad) verwenden DARF. Um das nachzuweisen gibt es mehrere Möglichkeiten.1. Fahrtenschreiber (unpraktisch und teuer)2. hinterlegung der Kennzeichen3. Führen eines Fahrtenbuches wo man bereits VOR der Abfahrt eintragen muß um bei einer allfälligen Kontrolle selbiges vorweisen zu können.Ich bin selbst schon ein paar mal (unaufgefordert) bei verschiedenen Polizeikontrollen stehen geblieben um die Beamten zu fragen worauf sie bei DIESEM Auto (dem oldtimer) achten würden. Bislang wusste KEIN einziger Beamter was der Grund dafür ist warum im Zulassungsschein steht dass das Fahrzeug nur an 120 tagen pro Jahr gefahren werden darf, geschweige denn was anderes. Außerdem gibt es derzeit noch nicht einmal den Tatbestand des "überziehens dieser 120 tage". Man muß allerdings seine Fahrtenbücher mindestens 5 Jahre lang aufheben. Wer allerdings "spass" bei einer Kontrolle haben will der sollte entweder die Kennzeichen zurückgelegt haben regelmäßig oder einen Fahrtenschreiber installiert haben, DANN kennen sich die Beamten garantiert nicht mehr aus und ein kleiner bis mittlerer Rechtsstreit könnte bevorstehen bis klar ist dass alles in Ordnung ist (das ist aber nur meine persönliche Spekulation!!!)HIER noch das e-mail für mein Fahrzeug.<i>-----Ursprüngliche Nachricht-Von: Kreyczy Christine [mailto:KRE@eurotax.at] Gesendet: Montag, 26. Juni 2006 09:35An: rainer.adam@gmx.atCc: Dieter KARLBetreff: WG: Sehr geehrter Herr Dieter Karl!Guten Morgen Herr Adam,das Modell Daihatsu Charade ist bereits in der Liste "Historische Fahrzeuge" enthalten und gilt bis zum Baujahr 1980 als erhaltungswürdig. Bei der Sitzung des Beirates für historische Fahrzeuge am 14.6.2006 wurde festgehalten, dass Fahrzeuge, die bis Ende 1980 "vom Band gelaufen sind" (produziert wurden) auch mit späterer Erstzulassung als erhaltungswürdig anerkannt werden. Der Nachweis des Produktionsdatums erfolgt über die Fahrgestellnummer (Auskunft beim jeweiligen Importeur).Für eventuell weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen Christine Kreyczy___________________________________/ Christine KreyczyRedaktion EurotaxGlass's Österreich GmbHInkustraße 16A-3403 Klosterneuburg Telephone 43 (0) 2243/308 65-28Telefax 43 (0) 2243/308 65-93 c.kreyczy@eurotax.at<brwww.oldtimer-info.de</i>Falls ich was vergessen habe oder Rückfragen da sind, bitte per e-mail an: admin@japan-oldies.atBeitrag geändert:19.07.07 13:03:10

Was ist ein Oldtimer, was ist ein Youngtimer? ÖSTERREICH

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 13:17
von Karl Eder
Hallo,und Du glaubst jetzt mit Deinem (im übrigen schlecht recherchierten und teilweise fehlerhaften) Artikel für Klarheit gesorgt zu haben? Oder war Dir bei der Hitze langweilig?Viele GrüßeKarl

Was ist ein Oldtimer, was ist ein Youngtimer? ÖSTERREICH

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 14:39
von Rainer
Zitat:Original erstellt von Karl Eder am/um 19.07.07 13:17:02Hallo,und Du glaubst jetzt mit Deinem (im übrigen schlecht recherchierten und teilweise fehlerhaften) Artikel für Klarheit gesorgt zu haben? Oder war Dir bei der Hitze langweilig?Viele GrüßeKarlDAS finde ich an der Stelle jetzt unpassend!Denn von euch fehlt jegliche BREITE information diesbezüglich, denn ausser auf euerer Homepage kann man das nirgends nachlesen!Oder besser man KÖNNTE es vielleicht nachlesen....DENN das einzige was ihr da hingeschrieben habt zum Thema "Definition des historischen Fahrzeuges" ist:§ 2 Abs. 1, Ziff. 43 Definition des historischen Fahrzeuges *Raussuchen kann man das bei euch nicht!DAS ist sogut wie KEINE information.....Hier nochmals meine Antwort wie schon per e-mail:<b>-Original Message -From: admin To: ÖMVV-Sekretariat Sent: Thursday, July 19, 2007 2:30 PMSubject: Re: Beitrag im Oldtimer-Info ForumHalloDanke erstmal für die wirklich AUSFÜHRLICHE Antwort. Ich wollte bei leibe keine Verwirrspiel betreiben, das Gegenteil ist der Fall. Es gibt scheinbar in 99% aller Internet Foren und Seiten kaum eine echte Aufklärung was ein Oldtimer ist und was ein Youngtimer und was was wirklich ist. Deswegen auch mein breit gestreuter Beitrag zu diesem Thema, nun auch im Oldtimer-Info Forum, angefangen habe ich das auf meinem Internet Forum, demwww.oldtimer-info.de Der Beitrag ist absichtlich so verfasst das diejenigen die nichts mit dem Begriff "historisches Kraftfahrzeug" anfangen können geschrieben worden, denn nach wie vor herrscht die Meinung vor dass beides (Oldtimer UND historisches KFZ) ein und dasselbe ist.Hier möchte ich etwas Licht ins Dunkel bringen mit meinem Beitrag welcher in den meisten und in den größten Internetforen Deutschlands und vor allem Österreichs gepostet wurde.Hier einige Links zu diesem Thema (wurden alle von mir gepostet wenn auch unter verschiedenen Nicknamen in den verschiedenen Foren).hatzer.atkulturgut Mobilität ForumRenault Forumjapan-oldies forumZum Thema Versicherungen kann ich auf unseren Beitrag zu diesem Thema verweisen wo wir auch einen Mitarbeiter einer Versicherung haben der uns entsprechende Antworten geliefert hat. Siehe unser Forum www .japan- oldies. atGenerell ist es aber auch so dass es KOMPLETT nach dem gutdünken einer Versicherung geht ob und wieviel rabatt man auf einen Oldtimer bekommt oder auch nicht, ich wollte nur anmerken da es von den Versicherungen eben NICHT eindeutig deklariert wurde und so bleibt das "schlupfloch" dass sowohl der ÖAMTC als auch der ARBÖ Oldtimerclubs sind, und diese so eigentlich von den Versicherungen angenommen werden müssen (unter der vorraussetzung dass sie ihre Bedingungen vorher schriftlich bekanntgeben haben). Zumindest in der Theorie....Ist leider ein sehr schwieriges Unterfangen mit den Versicherungen...Das mit der 20% erhöhten Versicherungssteuer habe ich in diesem Beitrag weggelassen, das stimmt, bei uns im Forum und bei Hatzer.at und anderen habe ich diese information ebenfalls nachgetragen....Dieser mein Bericht ist an das Zielpublikum der mehr oder weniger "unwissenden" gerichtet die sich DARÜBER informieren wollen und die dann auch entsprechend nachfragen (siehe Beiträge in den Internetforen).MFGRainer ADAM</b>Beitrag geändert:19.07.07 14:45:56Beitrag geändert:19.07.07 14:49:51

Was ist ein Oldtimer, was ist ein Youngtimer? ÖSTERREICH

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 15:00
von Rainer
Zusatz:Die um 20 Prozent erhöhte KFZ-Steuer für nicht abgasarme Fahrzeuge gilt nur für Kraftwagen, die vor dem 01.01.1987 in Österreich zugelassen wurden! Wurde der Oldtimer erst nach diesem Datum ERSTMALS in Österreich zugelassen (unabhängig von seinem tatsächlichen Alter), weil er erst aus dem Ausland importiert wurde, ENTFÄLLT DER ZUSCHLAG !!

Was ist ein Oldtimer, was ist ein Youngtimer? ÖSTERREICH

Verfasst: So 4. Nov 2007, 21:22
von Rainer
@KarlIch hatte auch beim ÖMVC angefragt wegen der FIVA-ID-CARD.Neben den informationen dafür habe ich auch im Anhang ein pdf Dokument bekommen bezüglich Oldtimertypisierung.DAS ist einer der Gründe warum ich damals in den verschiedenen Foren versucht habe "Aufklärungsunterricht" bezüglich der Historischen Zulassung zu betreiben.Denn das was DIE da abliefern ist eines Oldtimerverein's echt unwürdig....http://www.japan-oldies.at/o...hes_Kraf ... g.pdfSchau dir das bitte an und sag mir deine Meinung.Auf Wunsch kann ich dir auch gerne das gesamte e-mail weiterleiten....Beitrag geändert:04.11.07 20:27:30

Was ist ein Oldtimer, was ist ein Youngtimer? ÖSTERREICH

Verfasst: So 4. Nov 2007, 22:21
von Gordini
Was willst Du eigentlich? Erfindest Du jetzt das Rad neu, ich verstehe es nicht? Grüße

Was ist ein Oldtimer, was ist ein Youngtimer? ÖSTERREICH

Verfasst: Mo 5. Nov 2007, 13:43
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 04.11.07 21:21:34Was willst Du eigentlich? Erfindest Du jetzt das Rad neu, ich verstehe es nicht? Das geht mir ehrlich gesagt genauso. Was will man uns sagen?

Was ist ein Oldtimer, was ist ein Youngtimer? ÖSTERREICH

Verfasst: Di 6. Nov 2007, 08:00
von mkiii
Ich glaube er will uns mitteilen das er auf einer vorchristlichen Steintafel (die bei den Utensilien vom Ötzi gefunden wurde) einen Hinweis darauf gefunden hat das ein 1981 japaner ein Oldtimer ist, sein muss, sein soll,........allerdings nur nach österreichichem Recht? oder??GrußNorbert

Was ist ein Oldtimer, was ist ein Youngtimer? ÖSTERREICH

Verfasst: Di 6. Nov 2007, 09:17
von er ka
Hallo Norbert,nicht einmal das.Selbst hat er schon mehrfach festgestellt sein Japaner ist auch nach österreichischem Recht ein Youngtimer, er weisst selbst darauf hin in seinen Veröffentlichungen.Deshalb verstehe auch ich nicht was das jetzt wieder soll .Ich fahre(???)freundlich grüssender ka

Was ist ein Oldtimer, was ist ein Youngtimer? ÖSTERREICH

Verfasst: Di 6. Nov 2007, 10:31
von Hurvinek
Zitat:Original erstellt von er ka am/um 06.11.07 08:17:17(...)Deshalb verstehe auch ich nicht was das jetzt wieder soll.(...)Ist das denn nicht völlig egal? Sorry.....