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Rotlichtsünde

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 09:30
von Altopelfreak
Hallo Oldie-Freunde,vor sechs Wochen wurde meine Frau an einer roten Ampel geblitzt und hat jetzt den Anhörungsbogen bekommen. Dort ist von mehr als 1 Sec. Rotlichtphase die Rede.Soweit ich weiss droht damit 1 Monat Fahrverbot.Wie verhält man sich am geschicktesten, um dem zu entgehen?Mir ist schon oft aufgefallen, dass die Gelbphasen vor Umschalten auf Rot unterschiedlich andauern. Jede Stadt stellt dies nach eigenem Gutdünken ein. Auf wieviel Sekunden "Gelb" hat der Autofahrer Anspruch?Lohnt sich ein Einspruch mit dem Argument, die Gelbphase sei zu kurz gewesen?TschüssKlaus

Rotlichtsünde

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 09:35
von Rene E
Laß deine Frau einen Monat zu Fuß gehen, damit sie es lernt!Es wird ja immer gern über Radfahrer gemeckert die bei Rot fahren, aber ich habe schon oft mit dem Rad an der Ampel vor meiner Firma gestanden und in dem Moment wo ich grün bekam, sind noch welche durchgerauscht. Das waren zum Glück immer die ganz Schnellen und Wichtigen die dann auch die linke Spur dieser 4-spurigen Straße benutzen und somit hätte ich es bis auf ihre Spur schaffen müssen um totgefahren zu werden.Ist schon richtig so: 1 sec. -> 1 Monat zu FußBeitrag geändert:19.07.07 09:58:28

Rotlichtsünde

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 10:03
von RA-Wilke
Hallo Klaus,das Thema "Fehler beim blitzen an roten Ampeln" ist gerade ganz aktuell. In NRW hat ein betroffener Autofahrer die Meßgenauigkeit eines Geräts angezweifelt, ein gerichtliches Sachverständigengutachten ergab dann, daß tatsächlich erhebliche Meßungenauigkeiten bestehen, die nicht zu Lasten des Betroffenen gehen dürfen. Im WDR kam vor einigen Tagen ein Bericht hierüber, vielleicht findest du auf deren Internetseite mehr.Ansonsten sind die meisten Behörden sehr flexibel, wenn es darum geht gegen eine "geringe" Erhöhung des Bußgeldes von einem Fahrverbot abzusehen. Faustregel: Bußgeld wird verdreifacht, Fahrverbot wird gestrichen. Als offizieller Grund reicht meistens ein Schreiben des Arbeitgebers, daß der Mitarbeiter aufgrund seines Berufs auf einen Pkw angewiesen und im Falle eines Fahrverbots sein Arbeitsplatz akut gefährdet ist. Das ist natürlich an den Haaren herbeigezogen aber es ist ja auch nur eine offizielle Begründung für die Akten.Frank

Rotlichtsünde

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 10:19
von Josef Eckert
Das von Frank gesagte kann ich voll bestätigen. Auch wenn die Sache vor Gericht kommt neigen die Gerichte dazu das Fahrverbot in mehrfaches Bußgeld umzuwandeln.Vor 2 Jahren war mein damaliger Chef ein solcher Rotlichtsünder, da er gerade vor der Ampel sein klingelndes Mobiltelefon abnehmen mußte und er dadurch abgelenkt war. Das hat er natürlich nicht angegeben. Er hatte Widerspruch eingelegt und vor Gericht wurde das Fahrverbot wie gesagt umgewandelt. Das fand ich damals sehr ungerecht, da ihn die Mehrkosten kaum belastet haben.GrußJosefBeitrag geändert:19.07.07 11:11:30

Rotlichtsünde

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 10:38
von Rene E
Genau sowas ist der Grund, warum ich als Radfahrer und Fußgänger gerne und mit voller Absicht bei Rot die Straße überquere, wenn ich mich vergewissert habe, daß kein Querverkehr kommt. Wenn keiner kommt, kann mich auch keiner totfahren, egal was das lustige bunte Licht gerade sagt.

Rotlichtsünde

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 11:28
von RA-Wilke
Mache ich sogar, wenn ich Auto fahre! Aber nur wenn der Querverkehr aus Fußgängern oder Radfahrern besteht und mir deshalb nichts passieren kann...

Rotlichtsünde

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 11:34
von Rene E

Rotlichtsünde

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 11:44
von 850spider
Wo ist das Problem - wenn Deine Frau bei rot geblitzt wurde und m e h r als 1 sec (wieviel mehr ?) in der Rotlichtphase war, ist doch alles ok: 1 Monat Fahrverbot.Meine Tochter hatte als Fahranfängerin nach 3 Monaten Führerschein einen Unfall mit Totalschaden (Gottseidank nur leichte Verletzungen). Die Unfallgegnerin fuhr 1,9 sec nach Rot in die Kreuzung - meine Tochter als Linksabbiegering (mit grünem Pfeil) hatte keine Chance.Ich habe also absolut kein Verständnis dafür, nach solchen Delikten nach Auswegen zu suchen. Auch im Fall meiner Tochter kam bei bei der Gerichtsverhandlung die Frage auf, ob meine Tochter als Linksabbiegerung auch noch Teilschuld hatte. Der Richter verhängte 3 Monate Fahrverbot und 30 Tagessätze(Unfallgegnerin war Hotelbesitzerin - war also nicht billig)Gottfried

Rotlichtsünde

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 12:02
von Hurvinek
Tja, Gottfried, Du betrachtest die Medaille in diesem Fall von der anderen Seite, nicht wahr? Das merkt man schon an Deiner Wortwahl: "Delikt"! Worauf ich hinaus will:Ich selbst bin auch schon bei rot über eine Kreuzung gefahren. Und zwar unabsichtlich, weil ich ganz einfach unkonzentriert war. Zum Glück ist nichts passiert, nur ein bisschen wildes Gehupe und den Zuruf "Da ist rot, Du Arsch!" Ok. - der Mann hatte ja nicht unrecht.Ich behaupte allerdings, dass das jedem von uns früher oder später 'mal passieren kann, die Wahrscheinlichkeit steigt mit der Jahresfahrleistung. So ehrlich sollte man sein. Und "Delikt" bedeutet meines Wissens das Vorhandensein eines Vorsatzes, der aber nicht immer vorliegt, wenn jemand bei rot 'rüber fährt.

Rotlichtsünde

Verfasst: Do 19. Jul 2007, 12:09
von Altopelfreak
Hallo,ich wollte eigentlich nur eine ernsthafte Antwort auf die Frage, wie lange die Gelbphase andauern muss. Dies ist das entscheidende Kriterium, inwieweit überhaupt der Vorwurf der Rotlichtverstosses gerechtfertigt ist.Auf irgendwelche verkehrslehrmeisterhaften Bemerkungen von denjenigen, die bei Gelb immer gleich eine Vollbremsung hinlegen, kann ich gern verzichten!Vielen Dank an Frank und Josef für den Tip, werde mal bei WDR schauen!Klaus