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Kauf von 07er Fahrzeug

Verfasst: Fr 6. Jul 2007, 17:14
von Dr_Jekyll
Ich möchte mir ein Fahrzeug (Bj.85) kaufen, welches schon mit 07er Nummer angemeldet ist. Ich habe zur Zeit kein 07er Kennzeichen.Kann ich ein 07er Kennzeichen beantragen und dieses Fahrzeug darauf anmelden?Der Deuvet hat letztens folgendes geschrieben:Mit Niedersachsen geht auch Bayern einen Youngtimer orientierten Weg.Auch für den Fall eines Halterwechsels – unabhängig davon, ob durch Verkauf, Schenkung oder Erbfolge - bleibt dem Erwerber die Rote 07 für Fahrzeuge, die die 30-Jahresgrenze noch nicht überschritten haben, erhalten.Wo bekomme ich genauere Informationen, mit denen ich bei der Zulassungsbehörde argumentieren kann?Bei dem Deuvet bin ich kein Mitglied.GrußJekyll

Kauf von 07er Fahrzeug

Verfasst: Fr 6. Jul 2007, 19:52
von Frank X
Ab den 1.3.2007 muß ein Fahrzeug fürs 07er Kz. 30 Jahre alt sein,ohne wenn und aber!Du hättest das Auto weit vor dem 1.3.2007 noch schnell als 07er auf deinen Namen durchschleusen müssen Gruss franxBeitrag geändert:06.07.07 19:56:05

Kauf von 07er Fahrzeug

Verfasst: Fr 6. Jul 2007, 20:22
von Dr_Jekyll
Dachte ich auch, aber der Beitrag von Deuvet ist vom 21.05.07.Nochmal der Satz, der mich nachdenklich macht: Auch für den Fall eines Halterwechsels – unabhängig davon, ob durch Verkauf, Schenkung oder Erbfolge - bleibt dem Erwerber die Rote 07 für Fahrzeuge, die die 30-Jahresgrenze noch nicht überschritten haben, erhalten.Ich kann mich leider nicht bei Deuvet einloggen, da ich dort kein Mitglied bin. Bin also auf Beiträge aus "freien Foren" angewiesen.Wie muß ich diesen Deuvet-Artikel werten???

Kauf von 07er Fahrzeug

Verfasst: Fr 6. Jul 2007, 21:44
von Dieselgolfer
Hallo,argumentieren kannst Du mit kaum einer Zulassungsstelle.Einige fahren den ganz harten Kurs, ganz wenige sind liberal. Ich würde einfach mal freundlich fragen, das kostet schonmal nichts.Andernfalls hilft nur ein Saisonkennzeichen und evtl. eine Kat-Nachrüstung. Ein einzelnes Fahrzeug auf 07er ist oft kaum billiger als eines mit Saisonnummer.Dafür kannst Du das Auto dann ohne Einschränkungen nutzen.Hat auch etwas für sich.Gruß Jan S.

Kauf von 07er Fahrzeug

Verfasst: Sa 7. Jul 2007, 01:25
von Dr_Jekyll
Mit den richtigen Argumenten kann man gut argumentieren. Die Zulassungsbehörden sind meiner Meinung nach total unwissend, überfordert und unsicher. Die sind schon einige Male meinen Wünschen nachgekommen weil die Gesetzeslage schwammig war.Allerdings hast Du recht, ein einzelnes Fahrzeug ist nicht billiger, aber der nervige Tüv entfällt.Trotzdem würde ich gern mal wissen ob es möglich ist ein 07er Fahrzeug unter diesen Umständen anzumelden.Hat niemand die Möglichkeit sich bei Deuvet einzuloggen und nachzulesen??

Kauf von 07er Fahrzeug

Verfasst: Sa 7. Jul 2007, 10:45
von 1300VC
Es wird leider anscheinend von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Während einige Länder durchaus sowohl Halter- wie auch Wohnortwechsel problemlos akzeptieren, ist dies in anderen BL´s nur bei Wohnortwechsel möglich.Chris.

Kauf von 07er Fahrzeug

Verfasst: Sa 7. Jul 2007, 18:49
von spitzerer
DEVET Antworten: --------------------------------------------- Bestandsschutz Rote 07 - Baden-Württemberg Montag, 4. Juni 2007Auch aus Baden-Württemberg liegt nun eine Rückmeldung zur Ausgestaltung des Bestandsschutzes beim Roten 07-Kennzeichen vor. Leider geht Baden-Württemberg den nordrhein-westfälischen Weg.Das Innenministerium vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Frage des Bestandsschutzes um "... ein persönliches Recht handelt, welches nur Personen zustehen kann". Daher hat Baden-Württemberg bei Halterwechsel den Bestandsschutz ausgeschlossen.Wird also nun ein Fahrzeug welches in Rotes 07-Kennzeichen führt und die 30-Jahresgrenze noch nicht erreicht hat, nach Baden-Württemberg verkauft, kann es dort kein Rotes 07-Kennzeichen erhalten.Bei Umzug des Halters bleibt dem Halter sein Rotes 07-Kennzeichen aber auch in Baden-Württemberg am neuen Wohnort erhalten.Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 27. Juni 2007 )-------------------------------------------------- Bestandsschutz Rote 07 – auch Bayern zeigt sich großzügig! Montag, 21. Mai 2007Mit Niedersachsen geht auch Bayern einen Youngtimer orientierten Weg.Bei Umzug bleibt das Rote 07-Kennzeichen auf jeden Fall erhalten – auch wenn das Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt ist.Auch für den Fall eines Halterwechsels – unabhängig davon, ob durch Verkauf, Schenkung oder Erbfolge - bleibt dem Erwerber die Rote 07 für Fahrzeuge, die die 30-Jahresgrenze noch nicht überschritten haben, erhalten.Allerdings wird in diesem Fall für Fahrzeuge, die noch keine 30 Jahre alt sind, eine Untersuchung nach § 23 StVZO gefordert – das sog. H-Kennzeichen-Gutachten.Im Falle eines Umzuges bleibt es den Zulassungsstellen überlassen, ob sie ein solches Gutachten fordern.Letzte Aktualisierung ( Montag, 21. Mai 2007 )------------------------------------------------- Bestandsschutz Rote 07 - Niedersachsen ist mehr als oldtimerfreundlich Montag, 14. Mai 2007Erst vor kurzem konnten wir erreichen, dass NRW den Bestandsschutz für das Rote 07-Kennzeichen auch im Falle eines Umzuges innerhalb NRWs sicher stellt.Niedersachsen geht nun einen deutlichen Schritt weiter im Sinne der Oldtimerszene.Nich nur im Falle eines Umzuges innerhalb Niedersachsens bleibt das Rote 07-Kennzeichen erhalten. Auch bei Zuzug aus anderen Bundesländern kann der Halter eines Roten 07-Kennzeichens sein Kennzeichen in Niedersachsen erneut für die eingetragenen Fahrzeuge erhalten - auch wenn diese noch keine 30 Jahre alt sind.Aber Niedersachsen geht noch einen Schritt weiter: sogar beim Kauf eines Young- oder Oldtimers mit Rotem 07-Kennzeichen - unabhängig vom Bundesland der bisherigen Zulassung, kann das Fahrzeug hier vom Käufer wieder auf ein Rotes 07-Kennzeichen eingetragen werden. Oldtimerfreundlicher kann die Bestandsschutzregelung nun wirklich nicht ausgelegt werden.Allerdings bleibt anzumerken, dass es sich rechtlich dennoch um eine Neuzuteilung handelt. D.h, dass die seit dem 01.03.2007 erforderliche Eingangsuntersuchung - entsprechend dem H-Kennzeichen-Gutachten - erforderlich ist. Aber auch hier geht Niedersachsen einen Weg im Sinne der Oldtimerszene: im Falle eines Umzuges legt es Landesverkehrsministerium in das Ermessen der Zulassungsbehörde auf die Eingangsuntersuchung zu verzichten. Letzte Aktualisierung ( Montag, 14. Mai 2007 )-------------------------------------------------- NRW – Rote 07 bleibt bei Umzug erhalten! Dienstag, 8. Mai 2007Unsere Arbeit trägt weitere Früchte: gegenüber den Landesverkehrsministerien hatten wir argumentiert, dass bei einem Umzug kein sachlicher Grund besteht auch für Fahrzeuge unter 30 Jahren mit rotem 07-Kennzeichen dies am neuen Wohnort nicht erneut zuzuteilen.In NRW ist man nun unserer Argumentation gefolgt. Bei Umzügen innerhalb des Bundeslandes NRW wird das Rote 07-Kennzeichen erneut zugeteilt – auch, wenn das Kraftfahrzeug noch keine 30 Jahre alt ist.--------------------------------------------Von anderen Bundeslaendern gibt es keine Stellungnahmen zu dem Thema. GrussWolfgang

Kauf von 07er Fahrzeug

Verfasst: Sa 7. Jul 2007, 21:00
von Th. Dinter
Hallo,die Begründung des B-Wü- Innenministers ist m.E. nicht so ganz abwegig: ein persönliches Recht ist es nämlich insofern, als die Erteilung der 07 u.a. vom pol. Führungszeugnis etc. abhängig ist.Es ist also durchaus möglich, daß der eine oder andere in den "freundlicheren" Bundesländern ein Fahrzeug nicht auf 07 angemeldet bekommt, aber das liegt dann nicht am Fahrzeug......grußthomas

Kauf von 07er Fahrzeug

Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 19:22
von spitzerer
Zitat DEUVET: --------------------------------------- Nun liegt uns auch eine Stellungnahme des Landes Brandesburg zum Bestandsschutz beim Roten 07-Kennzeichen vor.Ueingeschränkter Bestandsschutz in Brandenburg besteht sowohl bei Umzug als auch bei Halterwechsel eines Fahrzeuges unter 30 Jahren, soweit das Fahrzeug bereits auf Roter 07 zugelassen war. Die persönliche Zuverlässigkeit des neuen Halters muss nach der Stellnahme aus Brandenburg ausdrücklich gegeben sein.Regelmäßige Untersuchungen des Fahrzeuges -sei es in Form einer HU oder eines sonstigen Verkehrssicherheitsnachweises - werden hier nach Aussage des Ministeriums grundsätzlich nicht gefordert.Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 11. Juli 2007 )Auch Hessen gewährt wie Bayern einen umfassenden Bestandsschutz für Rote 07-Kennzeichen. Nicht nur bei Umzug, sondern auch bei Halterwechsel bleibt die Rote 07 den Youngtimern erhalten.Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 21. Juni 2007 ) ------------------------GrussWolfgang Beitrag geändert:11.07.07 19:33:13

Kauf von 07er Fahrzeug

Verfasst: Fr 13. Jul 2007, 10:15
von Frank X
Na,da kann man ja froh sein,in "Niedersachsen" zu wohnen gruss franx