ABE Zweitschrift Moped

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Sierra
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Beitrag von Sierra » So 1. Jul 2007, 11:29

Hallo, hab von einem alten Puch-Händler eine ABE-Zweitschrift für mein Moped bekommen. Lt. Aussage der Frau seien sie berechtigt, diese Zweitschriften auszustellen. Sie verlangte von mir die Bescheinigung der Polizei, daß keine Stehlmeldung vorliegt und trug Motor- und Fahrgestellnr. sowie Baujahr und den Vermerk -Zweitschrift- ein.Es ist noch ein Datumsfeld vorhanden, das ließ sie jedoch frei. Meine Frage: Gilt das Ding so? Kein Stempel, keine Unterschrift etc. Dann hätt ich mir das Ding ja ebenso blanko in ibäh schießen können und alles selbst eingetragen. Hab aber irgendwo gelesen, da könnte ich heftig Ärger kriegen. Schonmal vorab danke für Eure Info. GrußMichaelBeitrag geändert:01.07.07 11:33:25

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » So 1. Jul 2007, 13:05

... nein, sind sie mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht, aber wenns ein original - Puch - Papier ist, ists natürlich besser als nix (oder als eine Raubkopie)Gruss von Frank

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Sierra
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Beitrag von Sierra » So 1. Jul 2007, 18:10

Hallo, Frank, ich hab ganz erstaunt gefragt: "Immer noch?" und sie hat das bejaht. Das Papier scheint wirklich original Puch zu sein und sie hat es aus alten Beständen. Und jetzt? Zur Zulassungsstelle und Stempel holen oder sowas?GrußMichael

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Mo 2. Jul 2007, 09:18

Ich hab die Zulassungsstelle angerufen und sie möchten mir einen Abdruck des Stempels "Betriebserlaubnis erteilt" für 10,20 EUR verkaufen. Das ganze erscheint mir als Farce, da die überhaupt gar nix prüfen, nur kassieren und stempeln. Nicht einmal die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei wollen sie sehen. Wieder ein völlig sinnloser Verwaltungsakt zur Aufrechterhaltung des Zivilversagertums. Mach ich das nicht mit, könnte ich als Urkundenfälscher gelten. Immerhin darf ich sofort reinkommen, ohne vorher 'ne Nummer zu ziehen. GrußMichael

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Beitrag von goggo » Mo 2. Jul 2007, 11:31

Was würdest Du da bitte fälschen?? Wenn da Zweitschrift draufsteht ist Doch klar das es ein Original gab oder geben muss??Die Daten sind eh nur eine Kopie des Originals vom KBA - und Dein Deckel ist original???Sollte das original bzw. ein Besitzanspruch auftauchen - kann man entweder mit Kaufvertrag nachweisen das Teil erworben zu haben oder der ehemalige Besitzer durch seine damalige Anzeige (und den Eintrag in seinem Lappen) seinen Anspruch geltend machen??Wo ist hier FÄLSCHUNG - bzw. was Strafbares den Deckel zu benützen - der ja eh nur die Daten die es im KBA gibt als Koie aufweist??Helmut

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Beitrag von goggo » Mo 2. Jul 2007, 14:49

Kopie natürlich

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Beitrag von Sierra » Mo 2. Jul 2007, 15:10

Helmut, das haben die im Verkehrsportal schon ausführlich diskutiert. Genau versteh ich das sowieso nicht. Aber, die ABE kann ja auch eingezogen worden sein, z.B. wegen Frisierens. Dann schießt man sich auf ibäh eine neue, trägt seine FG-Nr. ein (dies ist dann wohl die Fälschung) und munter geht's weiter. Der noch existierende Hersteller darf ja eine Zweitschrift auch nur gegen Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei herausgeben. Beim nicht mehr existenten Hersteller sollte das über den TÜV und dessen Datenbank gehen. Mit diesen Daten zur Zulassungsstelle und die schreiben ein neues Papier aus. Kriegste ein originales Blanko-Papier (egal woher), kommt nur der Stempel drauf. Das ganze System hat eklatante Schwächen. Andererseits ist es wieder völlig übertrieben für das bißchen Motor. Ja, mein Deckel is ziemlich sicher original. Ist ein uralter Puch-Händler, der immer noch große Bestände hat und verkauft. Sie mußte auch erst nachschauen, ob sie für die VS 50 L noch Karten hat. Könnte sie nachdrucken/kopieren hätte sie nicht erst gucken müssen. GrußMichaelP.S.: Wo krieg ich die Weißwandreifen 19 - 2 1/4 her, möglichst unter 50 EUR pro Stück?Beitrag geändert:02.07.07 15:18:18

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Beitrag von hallo-stege » Mo 2. Jul 2007, 16:06

Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 02.07.07 09:18:32 Ich hab die Zulassungsstelle angerufen und sie möchten mir einen Abdruck des Stempels "Betriebserlaubnis erteilt" für 10,20 EUR verkaufen. Das ist natürlich ziemlicher Unfug, da Dein Fahrzeug ja eine ABE hat, und Du lediglich den Abdruck der ABE nicht in den Händen hältst. Im Zweifel wäre das einzig richtige, das ein "amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer auf dem Abdruck der ABE bestätigt, das das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht" (das wäre die einzig mögliche Methode, um Raubkopien zu legalisieren).Wenn Du aber eine originale Zweitschrift hast, würde ich garnichts weiter machen und damit fahren.Gruss von Frank

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Beitrag von Sierra » Mo 2. Jul 2007, 16:29

Hallo Frank, danke, ist okay. Dann fahr ich einfach. Wenn ich die Kiste endlich fertig hab. Würde sich denn überhaupt ein aaS oder Prüfer das antun und das auf seine Kappe nehmen? Um dies gewissenhaft zu bescheinigen, hätte er doch stundenlang Arbeit, um die Düsen im Vergaser, Bohrung, Hubraum, Kettenräder etc. zu prüfen?GrußMichael

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Beitrag von goggo » Di 3. Jul 2007, 07:20

Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 02.07.07 16:29:11Würde sich denn überhaupt ein aaS oder Prüfer das antun und das auf seine Kappe nehmen? Um dies gewissenhaft zu bescheinigen, hätte er doch stundenlang Arbeit, um die Düsen im Vergaser, Bohrung, Hubraum, Kettenräder etc. zu prüfen?GrußMichaelDAs merkt er bei einer Probefahrt wohl schneller Diese WW Reifen san einfach ned herzubekommen - wennst ma Hersteller/Vertrieb nennst versuch ich da was zu machen (mit meinem Händlernachweis) .. hab auch mal bei SAVA nachgefragtdie haben keinen 19zoll ...Gruß Helmut

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