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Probleme mit dem Gutachten nach §23 STVO für Einstufung als Oldtimer für die 07e

Verfasst: Di 3. Apr 2007, 19:15
von zwotakt
Hallo Hoffe jemand hat eine Idee zur Zulassung als Oldtimer und damit Eintragung in meine bestehende 07er Nummer.Habe heute in Berlin versucht meinen völlig originalen aber patinierten Motorroller von 1969 (seitdem vom Erstbesitzer gepflegt aber auch genutzt) beim TÜV, FSP und Dekra begutachten zu lassen. Alle lehnten ab, da der Roller mindestens im Zustand 2 sein muß. Dies ist fast immer nur mit einer Neulackierung zu erreichen und wurde auch von den Sachverständigen (ohne Zugang zum Hobby) vorgeschrieben. Das damit alles wirklich originale verloren geht war genauso uninteressant, wie die Aussage meiner Zulassungsstelle sie bräuchten keine technische Überprüfung, zumal ja TÜV vorliegt.Neu lackieren und wiederkonmmen.....Suche seit ca. 20 Jahren ganz speziell nach schönen Originalen mit Patina. Siehe hierzuwww.oldtimer-info.de Muß ich jetzt alle Neu lackieren um sie dann einmal im Jahr zu Veranstaltungen zu bewegen????Hier mal ein Auszug vom KÜS:Es muss technisch weitgehend mängelfrei sein, unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik sein. Es darf, anders als bei „normalen“ anderen Fahrzeugen, nur leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Natürlich dürfen keine wesentlichen Teile fehlen. Voraussetzung ist auch ein sichtbar guter Pflege- und Erhaltungszustand, beispielsweise eine weitgehend fehlerfreie Lackierung und ggf. nachgewiesener Instandhaltungs-Aufwand.Völlig Ratlos

Probleme mit dem Gutachten nach §23 STVO für Einstufung als Oldtimer für die 07e

Verfasst: Di 3. Apr 2007, 22:45
von oldierolli
Hallo, die sollten sich mal bei "Bonni' s Ranch" (Dietrich-Bonhoeffer-Nervenklinik) anmelden. Selbst bei Classic Data spielt die LACKIERUNG kaum eine Rolle zur Einstufung. Gruß. Rolf

Probleme mit dem Gutachten nach §23 STVO für Einstufung als Oldtimer für die 07e

Verfasst: Mi 4. Apr 2007, 16:10
von Sir Spencer
Hallo,braucht man in Berlin ein H-Gutachten für die Eintragung in das 07-Fahrzeugscheinheft? Hier in Duisburg ist es nicht notwendig. Frag doch mal nach:Bitte erfragen Sie unter der Rufnummer (030) 90269 3065, die Voraussetzungen für die Beantragung von roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.Herzliche GrüßeRosi

Probleme mit dem Gutachten nach §23 STVO für Einstufung als Oldtimer für die 07e

Verfasst: Mi 4. Apr 2007, 17:58
von BJ43
Zitat:Original erstellt von Sir Spencer am/um 04.04.07 16:10:36Hallo,braucht man in Berlin ein H-Gutachten für die Eintragung in das 07-Fahrzeugscheinheft? Herzliche GrüßeRosiNÖ

Probleme mit dem Gutachten nach §23 STVO für Einstufung als Oldtimer für die 07e

Verfasst: Mi 4. Apr 2007, 18:42
von ELO
Oder doch?http://www.deuvet.de/de/inde...=view&id ... Änderungen seit 1.3.2007: (Ausschnitt)Künftig ist auch vor der Zuteilung eines roten 07-Kennzeichens ein Oldtimer-Gutachten erforderlich. Während die Gutachten nur vom TÜV in den alten und Dekra in den neuen Bundesländern durchgeführt werden durften, darf nun jeder amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieur die Fahrzeuge abnehmen.

Probleme mit dem Gutachten nach §23 STVO für Einstufung als Oldtimer für die 07e

Verfasst: Mi 4. Apr 2007, 20:35
von BJ43
Zitat:Original erstellt von ELO am/um 04.04.07 18:42:59Oder doch?http://www.deuvet.de/de/inde...=view&id ... Änderungen seit 1.3.2007: (Ausschnitt)Künftig ist auch vor der Zuteilung eines roten 07-Kennzeichens ein Oldtimer-Gutachten erforderlich. Während die Gutachten nur vom TÜV in den alten und Dekra in den neuen Bundesländern durchgeführt werden durften, darf nun jeder amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieur die Fahrzeuge abnehmen.Scheinbar wurden die Anforderungen zum 1.3.07 verschärft !Sorry für meine Antwort, wusste dies nicht.Wäre dann natürlich falsch.Auskunft kann man bei der KFZ-Zulassungstelle einholen.GrußBJ43

Probleme mit dem Gutachten nach §23 STVO für Einstufung als Oldtimer für die 07e

Verfasst: Mi 4. Apr 2007, 20:40
von zwotakt
Zitat:Original erstellt von Sir Spencer am/um 04.04.07 16:10:36Hallo,braucht man in Berlin ein H-Gutachten für die Eintragung in das 07-Fahrzeugscheinheft? Hier in Duisburg ist es nicht notwendig. Frag doch mal nach:Bitte erfragen Sie unter der Rufnummer (030) 90269 3065, die Voraussetzungen für die Beantragung von roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.Herzliche GrüßeRosiJa seit 1.03. ist Bundesweit auch für die Eintragung in die 07 er Oldtimersammelnummer ein Gutachten §23 Stvo nötig welches das KFZ als Oldtimer anerkennt .. Ist ja soweit o.k., auch wenn es da mal wieder ums Geld geht. Was das unlogische unverständliche bzw. bestimmt nicht Sinn der Sache ist, ist dass alles was sich unter Zustand 2 befindet, dürften die Mehrzahl der Oldtimer sein und natürlich die überwiegenden unrestaurierten, zum Schrott/ zur alten Altagsmühle erklärt werden und einem ganz nebenbei von den Prüfern unterstellt wird man will nur günstig mit dem Schrott rumfahren. Wie gesagt ich bin nur auf Prüfer gestoßen die keinen Bezug zum Oldtimer hatten und alle hatten die Auflage das Gutachten nur bei Oldtimern im Mindestzustand 2 auszugeben. Die Zulassungstelle wiederum trägt nur ein wenn das Gutachten vorliegt.Somit ist mein seltener "Achilles Sport 150" von 1953 in tollem O- Zustand technisch fit nun kein Oldtimer mehr. siehe zwotakt.de Wäre mal interessant ob es in anderen Städten nicht so eng gesehen wird wie in Berlin.In den Vorgaben steht das der Oldtimer in gutem weitestgehenden Originalzustand sein muß, in Berlin als Zustand 2 gedeutet...?????zwotakt

Probleme mit dem Gutachten nach §23 STVO für Einstufung als Oldtimer für die 07e

Verfasst: Mi 4. Apr 2007, 22:00
von oldierolli
Hallo, ich hatte mit Frau Herrmann 90269-3075 gute Erfahrungen ; dort wurde bisher nicht Krümelkackerei betrieben. Da das Verkehrsministerium eine Verschärfung der Kriterien zurückwies (siehe hier im Forum), dürfte sich VON DER SEITE nix geändert haben. Gruß. Rolf

Probleme mit dem Gutachten nach §23 STVO für Einstufung als Oldtimer für die 07e

Verfasst: Mi 4. Apr 2007, 23:39
von zwotakt
Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 04.04.07 22:00:35Hallo, ich hatte mit Frau Herrmann 90269-3075 gute Erfahrungen ; dort wurde bisher nicht Krümelkackerei betrieben. Da das Verkehrsministerium eine Verschärfung der Kriterien zurückwies (siehe hier im Forum), dürfte sich VON DER SEITE nix geändert haben. Gruß. RolfJa genau, überall wird geschrieben es soll nun sogar einfacher aber auch einheitlich vorgegangen werden. Somit ist das 07 auch festgeschrieben, was ja wiederum gut ist. Wo steht was von "Kriterien werden nicht verschärft".. habe im Forum nichts konkretes gefunden. Kannst Du mir sagen wo es steht? Das könnte helfen. Die Nummer rufe ich mal an, aber mit der Zulassungstelle gibt es ja keine Probleme die wissen garnicht was Gutachten nach §23 Stvo bedeutet, z.B. wir brauchen hier nur den 1. Teil des Gutachten über den dokumentierten O- Zustand- Technik ist uns egal- geht garnicht weil das Gtuachten auch die Techniküberprüfung wie beim Tüv beinhaltet. Die Prüfstellen haben die Auflagen!Karsten

Probleme mit dem Gutachten nach §23 STVO für Einstufung als Oldtimer für die 07e

Verfasst: Do 5. Apr 2007, 07:10
von ELO
Mehr zum Thema Verschärfung:http://forum.oldtimer-info.d...ssages.afp?xid=880962Soll ja laut Oldtimer-Info vom Tisch sein, da ist die ausführende Gewalt wohl nicht von informiert worden?Oldtimer mit Patina sollen Oldtimer bleiben (aber wohl doch nur welche mit normaler Zulassung )GrüßeMichael