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Zulassung eines ausländischen KFZ ohne Papiere
Verfasst: So 4. Mär 2007, 23:03
von Philipp1986
Hallo! Habe mir vorletztes Jahr von einem Bekannten einen Oldtimer von 1930 gekauft. Dieser hat das Auto in den siebziger Jahren in Frankreich ohne Papiere gekauft. Weiss nur dass das Auto aus der Champagne stammt. Bald bin ich fertig mit dem Restaurieren. Welche Bescheinigungen, Gutachten usw werde ich für einen neuen KFZ Brief, Zulassung und H- Kennzeichen brauchen? Gruß und vielen Dank im Vorraus! Philipp
Zulassung eines ausländischen KFZ ohne Papiere
Verfasst: Mo 5. Mär 2007, 11:29
von Th. Dinter
Hallo,für die Erstellung des Kfz.-Briefs und die Zulassung brauchst Du eine Unbedenklichkeitserklärung des KBA(nicht zu früh besorgen, die gilt nur 4 Wochen). Schlecht wäre auch nicht, wenn Du einen Kaufvertrag hättest.Technische Unterlagen brauchst Du beim TÜ, was halt so alles in den Brief reingehört, vielleicht eine Briefkopie von einem Markenkollegen, sieht immer gut aus, muß aber ein identisches Fahrzeug sein.grußthomas
Zulassung eines ausländischen KFZ ohne Papiere
Verfasst: Mo 5. Mär 2007, 11:42
von ventilo
Achtung - kleine Erleichterung:Die KBA Unbedenklichkeitsbescheinigung ist NICHT mehr erforderlich! Das Straßenverkehrsamt klärt nun on-line beim KBA ab ob das Fzg. als gestohlen gemeldet wurde.Wichtig ist ein Eigentumsnachweis - z.B. ein Kaufvertrag.Liegen die orig. Fahrzeugpapiere nicht vor, muß bei der Zulassung eine eidesstattliche Erklärung über deren Verbleib abgegeben werden.Datenblätter stellen oft die Markenclubs preiswerter als der TÜV aus. Um welchen Fahrzeugtyp handelt es sich denn?