Womo-Frage
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- Th. Dinter
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- Wohnort:Raum Bremen [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,das passierte einem Bekannten kürzlich: er fuhr mit seinem Womo zum TÜV für die normale Hauptuntersuchung. Der TÜV-Mensch hat die Untersuchung gemacht, aber die Plakette verweigert, da die Gasabnahme abgelaufen sei??Ich halte das für unzulässig. Er hat jedenfalls ein Womo, in dem der Betrieb jeglicher Gasgeräte während der Fahrt nicht gestattet ist, gemäß Betriebsanleitungen der Geräte. Wie ist es nun richtig?grußthomasBeitrag geändert:20.02.07 19:53:28
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Womo-Frage
Nabend!Da ich mir vor kurzem einen "Oldie"-Wohnwagen zugelegt habe und mich jetzt auch mit sowas wie der Gasprüfung auseinandersetzen muss, hier mein Wissensstand:Es differiert wohl je nach Bundesland. (Woher kommt er?)Nicht vorhandene Gasprüfung=erheblicher Mangel oder geringer Mangel.Zumindest der Vermerk des "Mangels" auf dem HU-Bericht sollte obligatorisch sein, scheint aber bisweilen auch "vergessen" zu werden...Bin grad dabei, ne Gasprüfung für den Wohni anzuleiern.Beim WoMo kommen wohl noch "heftigere" Gesetzmässigkeiten zum Tragen, als beim Wohnwagen.Ob Betrieb während der Fahrt erlaubt/egal ist für den Tatbestand eines "Mangels" wohl eher irrelevant.Gruss,ChrisEDIT:Sicherheit mit Brief und Siegel:Die regelmäßige Betriebsprüfung * Nichts hält ewig: Deshalb muss Ihre Flüssiggas-Anlage alle zwei Jahre kontrolliert werden. Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie als verantwortlicher Betreiber des Fahrzeugs die Prüfung veranlassen müssen. * Wenn Sie mit Ihrem Wohnanhänger oder Wohnmobil zur Hauptuntersuchung kommen, bringen Sie bitte eine gültige Prüfbescheinigung für die Flüssiggasanlage mit. Ohne diese können wir die Hauptuntersuchung nicht mängelfrei abschließen. Wir dürften Ihnen dann für Ihr Wohnmobil keine Plakette geben. Die Gefahren, die von einer möglicherweise undichten Gasanlage ausgehen, sind zu groß. * Bei Wohnanhängern müssen wir diesen Mangel auf dem Untersuchungsbericht vermerken. Trotzdem darf der Prüfer oder Sachverständige dem Anhänger eine Plakette aufkleben.Von hier: http://www.tuev-nord.de/2358...uev-nord ... aspBeitrag geändert:20.02.07 20:51:28
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Womo-Frage
Im Gegensatz zu Wohnanhängern muss bei Wohnmobilen ein Prüfungsnachweis bei der HU vorgelegt werden wenn die Komponenten fest eingebaut sind.Wird hier (NRW)seit ca 4 Jahren auch verlangt.Grüße
- Sierra
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Womo-Frage
War bei uns in Bayern schon vor 15-20 Jahren so.Ohne Gasabnahme keine HU. Allerdings durfte die damals noch jeder Gas-Wasser-Scheiße-Laden durchführen und hat nichtmal 10 Mark gekostet. GrußMichael
- Th. Dinter
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Womo-Frage
Hallo,da das hier in Norddeutschland war, ist die Antwort von commocruiser erhellend.Die Gasabnahme darf auch heute noch von anderen als den TÜVs gemacht werden. Ich habe hier z.B. einen Nachbarn, der ist Wasser- Heizungs- Klimatechniker, der macht das bei meinem Womo. Und ich habe das so gemacht, daß der Gastermin immer einen Monat hinter dem TÜV-Termin liegt....Außerdem habe ich schon miterlebt, daß die Herren(ja, die haben sich mit mehreren damit beschäftigt) beim TÜV zu blöd waren, die Gasanlage in meinem Womo in Gang zu setzen.Nein, nein, keine Tricks, das kann sogar meine Frau....grußthomas
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