Schweiz Import - Zollfrage

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GP700
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Schweiz Import - Zollfrage

Beitrag von GP700 » So 18. Feb 2007, 18:47

Hallo allerseits,ich habe gestern ein Fahrzeug erhalten, welches wohl das letzte noch existierende Exemplar seiner Gattung ist. es handelt sich -wie sollte es anders sein- um einen Goliath in der Ausführung als Cabrio-Limousine. Da ich aber geizig bin, möchte ich nicht 10% Zoll und 19% Einfuhrumsastzsteuer berappen, sondern den Wagen als "erhaltenswertes Kulturgut" nach Tarifposition 9705 zum Steuersatz von 7% einführen. Vor Ort beim Zollamt Basel-Autobahn konnte man das natürlich nicht entscheiden, und in den Zollpapieren steht jetzt erst einmal die Tarifposition 8703 (Gebrauchtwagen). Ich habe jetzt 3 Monate Zeit, hier beim Zollamt Aachen eine Erklärung abzugeben und den Fall zum Abschluß zu bringen.Ich möchte dabei keine Fehler machen, die mich nachher viel Geld kosten können. Was muß ich beachten, gibt es eine Grauzone? Der Kaufpreis ist z.zt. eher symbolischer Natur. Im schweizer Fahrzeugschein ist der Wagen wg. technischer Mängel als nicht zugelassen vermerkt. Kann mir das evtl. helfen?Der Wagen wurde vom Vorbesitzer auf einem Autotransporter eingeführt, eine Fahrt über Österreich war ihm zu aufwändig.Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen oder ist noch was zu retten.Rücktransport in die Schweiz und erneuter Import ist aufgrund der Ebtfernung nicht praktikabel.hier http://www.motor-on.de/__C12...BCFD0C1256C8E00368D78und hier http://www.knoop.de/import.h...w.knoop. ... rt.htmhabe ich schon erste Informationen zu dieser Thematik gefundenWas verstehen die Juristen unter "geschichtlichem und völkerkundlichem Wert"? Muß in die Sessel schon mal ein deutscher Kaiser gepupst haben?Wieso ist ein Baujahr nach 1950 ein Problem, meiner ist von 1951 Wie gesagt, das Ganze erscheint mir recht schwammig und ich möchte teure Fehler vermeiden. Vielleicht hat schon einmal jemand von Euch Erfahrungen sammeln dürfen - oder mache ich mir völlig unberechtigte Sorgen?Herzliche Grüße aus der Eifel, René

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Beitrag von GP700 » So 18. Feb 2007, 19:57

Nachtrag (editieren geht nicht )Es wäre für mich kein Problem, den Wagen in die Niederlande einzuführen. Dort beträgt der Steuersatz bei Alter des Autos > 31 Jahr nur 6%.

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alteschätzchen
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Beitrag von alteschätzchen » Mo 19. Feb 2007, 17:13

Soweit ich mich erinnere, gilt für Fahrzeuge bis BJ. 1950 ein verminderter Steuersatz.

GP700
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Beitrag von GP700 » Mi 21. Feb 2007, 13:25

Hiiiilfe,hat denn keiner eine Idee wie ich da vorgehen kann?Herzliche Grüße aus der Eifel, René

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Mi 21. Feb 2007, 17:56

Hallo René,ich stnad vor ähnlichem Problem als ich vor 7 Jahren meinen 1912 Cadillac aus Canada holte und sich der deutsche Zoll stur stellte und von mir 10% Zoll und 16% EUST haben wollte.Ich habe ihn aber doch zu 7% Einführen können, da ich darlegen konnte, daß dies das erste Fahrzeug weltweit war, was über einen elektrischen Anlasser verfügte. Dies wurde dann als wegweisende Entwicklung der KFZ Technik befunden. Die wurde dann durch eine verbindliche Zollauskunft bestätigt nach der sich alle Zollämter zu richten hatten.Tja, nun das dürfte etwas problematisch werden bei Deinem Goli. Die offizielle Grenze ist nun mal beim Baujahr 1950 gezogen worden. Du könntest es über die Sache mit der extremen Seltenheit probieren, einzig überlebenden Fahrzeug etc. aber wie will man das beweisen ? Ich habe hier mal eine verbindliche Zollabfrage zum Thema Oldtimer bekommen, was für Fahrzeuge und ob die Anfragen angeno0mmen oder abgeleht wurden : http://ec.europa.eu/taxation...earch=Abfrage startenGrüßeTom

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Beitrag von GP700 » Mi 21. Feb 2007, 18:52

Hallo Tom,danke für Deine Antwort. Man scheint sich offensichtlich an der Baujahresgrenze 1950 zu orientieren. Alles danach hat keine reelle Chance.Meine Frage daher: Kann ich das Verfahren noch zurückrudern, ohne den Wagen wieder in die Schweiz verfrachten zu müssen und dann eine Runde durch Österreich zu drehen?Wie kann ich dem deutschen Zoll gegenübertreten, wenn das Fahrzeug direkt in die Niederlande geht (wenigstens lt. Kaufvertrag zwischen dem schweizer Besitzer und einem niederländischen Käufer). Ist der schon geschehene Import nach D damit nichtig und es erfolgt ein direkter Import in die NL? Es gibt ja definitiv keine Grenze zwischen diesen beiden Ländern und Deutschland wurde lediglich als transitland benutzt.Ich scheue z.Zt. davor zurück, mich mit meinen Fragen an den Zoll zu wenden, man will ja keine schlafenden Hunde wecken.Herzliche Grüße, RenéBeitrag geändert:21.02.07 17:57:09

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Beitrag von Sierra » Mi 21. Feb 2007, 20:07

Es gibt in D verteilt über die Länder sogenannte Zollinfocenter. Die kann man zum normalen Tarif anrufen. Aber Vorsicht, es gibt dort auch Nieten. Nur weiß man halt nicht, ob man eine am Rohr hat oder nicht. Deren Auskunft ist nicht verbindlicht, hilft aber trotzdem oft weiter. Verbindliche Auskünfte gibt's nur beim BAFA. Durfte ich mir bei der neulichen Zollprüfung wieder anhören. Die kostet zwar nix oder nicht viel, dauert aber ...GrußMichael

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Beitrag von GP700 » Mi 21. Feb 2007, 21:31

Danke Michael,die Existenz dieser Behörde war mir nicht bekannt.Aber aus allem lese ich, daß ein Fahrzeug mit Baujahr ab 1950 nur dann das Privilleg der ermässigten Einfuhrsteuer erhalten kann, wenn es von außergewöhnlichem Wert (bei einem Kleinwagen eher unwahrscheinlich) oder wegweisend für die technologische Entwicklung der Menschheit war (dto.). Die Benzineinspritzung kam erst 1953, Wagen mit Zentralrohrrahmen existierten schon 1949 in Deutschland, lediglich die Pontonkarosserie scheint mir da aussichtsreiches Argument, aber in der Literatur wird da immer der Hansa 1800 an erster Stelle genannt. Die Seltenheit -es ist wohl die einzige überlebende 700er Cabrio-Limosine- könnte ein Argument sein, aber ich habe keinen vergleichbaren Referenzfall in der Liste der Europ. Kommision gefunden.Bleibt mir denn nur der Weg über einen anderen EU-Staat und muß der Wagen dafür eine Odyssee auf sich nehmen oder geht das auch in Papierform?Herzliche Grüße, René

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Beitrag von SEAT » Mi 21. Feb 2007, 23:54

Nahezu dieselbe Frage hatte ich mir heute (zunächst mal theoretisch) auch gestellt und bin froh, passend dazu diesen Beitrag zu finden Zitat:Original erstellt von Old Cadillac am/um 21.02.07 16:56:32ich stnad vor ähnlichem Problem als ich vor 7 Jahren meinen 1912 Cadillac aus Canada holte und sich der deutsche Zoll stur stellte und von mir 10% Zoll und 16% EUST haben wollte.Ich habe ihn aber doch zu 7% Einführen können,Aber müsste ein 1912er Fahrzeug nicht eindeutig vom Zoll befreit sein, da es vor 1950 gebaut wurde? Oder war die Regelung vor 7 Jahren noch anders? Die von Dir erwähnten 7% sind dann die EUST?Ich spiele mit dem Gedanken, ein Fahrzeug eventuell aus den USA, Südafrika oder Australien (wie gesagt, derzeit alles rein theoretisch) zu importieren. Mögliche Baujahre wären 1946-1954. Import über Luxembourg... dürfte aber auch nicht sehr viel anders sein als in D? Die Marke und das Modell (Bj. 1948 ) habe ich in der Zoll-Liste jedenfalls schon gefunden.Gruß,ThomasBeitrag geändert:21.02.07 22:57:38

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Beitrag von Old Cadillac » Do 22. Feb 2007, 15:44

Hallo Thomas,es ist heute problemlos möglich ein Fahrzeug von 1912 einzuführen aber vor 7 Jahren ging das nicht so. Da stellten sich manche Zollbehörden wie Bremen und Bremerhaven extrem stur an obwohl es laut EU Recht eigentlich so war, daß die Fahrzeuge zum verminderten Satz eingeführt werden sollten. Es gab damals sehr viel Rechtsunsicherheit.Also wenn Du heute ein Auto vor 1950 einführst, sollte das kein Problem sein.@ Rene : Ich glaube nicht, daß es einfach nur reicht den wagen über den Papierweg einzuführen. In der Regel will der Zöllner ja das auch sehen was da eingeführt wird. Bei mir wurden jedenfalls immer die Fahrgestellnummern überprüft was ja nur geht, wenn der Wagen vor Ort ist. Ob man das nun in Holland nicht so macht, weiß ich nicht.GrüßeTom

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