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Oldtimer-Foren •Frage zu EG-Grundrichtlinien
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Frage zu EG-Grundrichtlinien

Verfasst: Do 11. Jan 2007, 11:20
von Paul_Hindemitt
Hallo,Aktuell beschäftge ich mich im Rahmen meines Studiums mit Bau- und Betriebsvorschriften von Fahrzeugen. Nun suche ich als speziellen Lehrstoff die EG Grundrichtlinien bzw. die ECE-Regeln. Die StVZO hilft mir ja das nicht viel weiter, da die besagten Anlagen da nicht drin sind...Ich bin durch googeln jetzt auch nicht viel weiter bekommen.Kann mir jemand sagen, wo ich diese Richtlinien bekomme? Oder hat sie vielleicht jemand und kann sie mir zur Verfügung stellen?Wichtig ist für mich nur ein Teil der StVZO. Und zwar:B. Fahrzeuge --> III Bau- und Betriebsvorschriften --> und da Punkt 1,2 und 3Das sind praktisch die §§ 30 - 67Wäre schön, wenn jemand Rat weiß und mir so bei meiner Prüfungsvorbereitung helfen kann.Vielen Dank!GrußJan

Frage zu EG-Grundrichtlinien

Verfasst: Do 11. Jan 2007, 17:55
von oldsbastel
Die Richtlinien und Amtsblätter gibt es im EUR-Lex. Das ist die Datenbank der EU.http://eur-lex.europa.eu/de/...uropa.eu ... .htmÄltere Richtlinien sind mitunter aber nur als HTML (oder auch tif) hinterlegt.Es gibt noch andere Datenbanken (Prelex), die dir auch den Zugriff auf Diskussionspapiere und laufende Gesetzesvorhaben ermöglichen. Die brauchst du aber wohl eher nicht, oder? Mit den Richtlinien ist es aber nicht so einfach. Die RLs sind keine Gesetze, sondern wenden sich an die Regierungen der Mitgliedstaaten, die diese RLs in Gesetze überführen müssen. Außderm musst du prüfen, auf welchem Artikel der EU-Vertäge die Richtlinie basiert. Davon hängt es ab, ob die RL 1:1 übernommen werden muss, oder ob es eine Mindestforderung ist, auf welche die Mitgliedstaaten noch eins draufpacken dürfen. Beschaffenheitsanforderungen an Fahrzeuge müssen vermutlich (analog zu anderen Produkten) 1:1 übernommen werden. Wenn in den EG-Richtlinien für PKW in der Präambel Artikel 95 aufgeführt ist, dann gilt 1:1, weil sich Artikel 95 der Römischen Verträge mit dem Binnenmarkt befasst. Ich weiß im Moment nur nicht, ob für Fahrzeuge ebenfalls Artikel 95 gilt, oder ob es in den Verträgen einen gesonderten Artikel für KFZ gibt. Da kannst du dann selbst suchen. Die Verträge umfassen - glaube ich - ungefähr 1100 Seiten. Vermutlich ist es für deine Arbeit sinnvoll, wenn du in jeder RL auch die Erwägungsgründe (Präambel) liest. die Präambel ist zwar rechtlich nicht verbindlich, beschreibt aber die Gründe, wegen denen die Richtlinie er- oder überarbeitet wurde. Als Hintergrund info ist das nicht schlecht.Im Übrigen gibt es von der Kommission zu sehr vielen RLs eine Kommentierung, die zwar ebenfalls nicht rechtsverbindlich, aber als Hintergrundinfo und Interpretationshilfe sehr interessant ist.Beitrag geändert:11.01.07 18:47:47

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Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 07:39
von Paul_Hindemitt
Hallo Oldsbastel,Vielen Dank für Deine Hilfe...Das ist ja ziemlich unübersichtlich da. Und das, wo ich nur 10 Richtlinien brauche.. Naja.Ich werd mich da mal durchfriemeln.GrußJan

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Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 10:26
von oldsbastel
Nur 10?!? Viel Spaß!

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Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 18:48
von hallo-stege
Hallo Jan,welche Richtlinien für welche Fahrzeugart(en)brauchst Du genau ? (wobei das ziemliche Papierberge sein können) Und in welche Richtung möchtest Du "forschen" ???Ein Tip: Trenne StVZO und EG. Gruss von FrankBeitrag geändert:12.01.07 17:51:29

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Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 19:56
von kat
Hi,ein paar Richtlinien stehen auch hier (aber auf Aktualität überprüfen!):http://www.bmvbs.de/Verkehr/...sche-Vor ... GrußStefan

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Verfasst: Fr 12. Jan 2007, 21:33
von Paul_Hindemitt
Hallo Frank,Tja..so langsam verliere ich den Überblick, obwohl eigentlich genau das Gegenteil mein Ziel ist Was ich genau brauche...:EWG 93/30EWG 93/92ECE R62ECE R53Da könnte aber noch was dazu kommen...Je nachdem wie sich der Verlauf meiner Bemühungen entwickelt Wieso denn trennen?? Sind nicht die EG-Richtlinien eine Anlage zur StVZO ????GrußJanPS...einiges hab ich jetzt schon mit dem Link von Stefan gefunden.Beitrag geändert:12.01.07 20:39:47

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Verfasst: Sa 13. Jan 2007, 10:33
von hallo-stege
Hallo Jan,die STVZO ist eigentlich ein Auslaufmodell (und wird ja teilweise ab dem 1.3. durch die FZV ersetzt), die in ihr genannten Bauvorschriften gelten eigentlich nur noch für Fahrzeuge, für die es keine oder nur teilweise EG Richtlinien gibt. (Arbeitsmaschinen etc). Deutschland muss die EG Richtlinien umsetzen, also "national gültig machen", und das wird teilweise dadurch gemacht, das sie in der STVZO genannt werden ... aber sie stehen natürlich höher als die nationalen Vorschriften.Für gesamte Fahrzeuge findest Du 3 Grundrichtlinien:- die 70/156/EWG für PKW (M1), Busse (M2, M3) LKW (N), Anhänger (O) ...- die 2002/24/EG (ehemals 92/61/EWG) für Krafträder (Dreiräder und bestimmte 4-Räder)- die 74/150/EWG und neuerdings 2003/37/EG für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.In diesen Rilis steht jeweils drin, welche Bauvorschriften (andere EG Rilis oder wahlweise ECE Regelungen) die Fahrzeuge erfüllen müssen, z.B. die 93/30 für Schallzeichen Krafträder ...ECE ist dagegen ein freiwilliges Abkommen (UN), dem sich Länder anschliessen können, die EG hat sich vielen ECE Regelungen angeschlossen. Diese können dann wahlweise zu den EG Rilis nachgewiesen werden. (ECE R 53 Anbau Beleuchtung Krad). Ob diese Regelung bei uns angewendet werden kann, musst Du natürlich jeweils nachsehen, sowohl in den ECE Regelungen selbst (sind wir beigetreten ? ) als auch in der entsprechenden EG Rili (darf ECE hier ersatzweise angewendet werden).Und vergiss die STVZO Bauvorschriften für aktuelle Krafträder ...Hast Du Bekannte bei einer technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation ? Dann frag mal, ob Du in die aktuellen Kirschbaum Texte sehen darfst. Und für Kräder kann ich bestimmt auch noch einiges erzählen (Mail schreiben, dann kriegste Tel), Traktoren und PKW sind nicht so ganz mein Fachgebiet.Gruss von Frank

Frage zu EG-Grundrichtlinien

Verfasst: Mo 15. Jan 2007, 09:22
von Paul_Hindemitt
Hallo Frank,Danke für die Hilfe und das Angebot. Ich habe mir inzwischen alle nötigen Infos aus den genannten Seiten erarbeitet. Denke das sollte mir reichen...ist ja schließlich nur ein Nebenfach Aber wo wir gerade bei Rechtsfragen sind: Ich hab mich mal mit der Rechtslage zu Personensicherung in Fahrzeugen beschäftigt. Und zwar geht es mir um die Sicherung von Kindern. Wann dürfen Kinder wo und wie gesichert im Auto sitzen? Zusammengefasst ist folgendes rausgekommen:Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder 150cm Körpergröße müssen einen entsprechenden Kindersitz bzw. Sitzerhöhung haben, der auf jedem Platz im Fahrzeug befestigt werden kann (vorne natürlich Airbag beachten)Ist es dann im Umkehrschluß auch richtig, dass Kinder über 150cm egal welchen Alters ohne Kindersitz und auch vorne im Auto sitzen dürfen (und dann auch mit Airbag)?GrußJan

Frage zu EG-Grundrichtlinien

Verfasst: Di 16. Jan 2007, 21:29
von hallo-stege
Hallo Jan,sorry, das ist nicht so mein Fachgebiet, befrage mal die StVO (ohne Z) Experten ...Gruss von Frank