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Parkticket nach 6 Monaten?
Verfasst: Mo 4. Dez 2006, 20:17
von Frank the Judge
Tag zusammen,heute habe ich zwei Schreiben mit normaler Post zugestellt bekommen. Es handelt sich um zwei Parkverstöße, ein mal am 08.04.06, ein mal am 19.04.06.Mich wundert, dass das Amt nach 6 Monaten eine schriftliche Verwarnung / Anhörung versendet, obwohl solche "Vergehen" doch nach drei Monaten verjährt sind.Hat sich an der Lage was geändert - ist da was an mir vorbei gegangen? Hat sich die Dreimonatsfrist verlängert?Danke fürs Lesen.
Parkticket nach 6 Monaten?
Verfasst: Di 5. Dez 2006, 07:49
von Paul_Hindemitt
Tach...Also soweit ich weiß, gibt es diese Dreimonatsfrist nicht mehr...Aber mehr kann ich dazu auch nicht sagen..sorryGruß Jan
Parkticket nach 6 Monaten?
Verfasst: Di 5. Dez 2006, 08:19
von Sierra
Denk mal scharf nach, da war doch Dein kasachischer Cousin bei Euch und ist damit gefahren. Seine Adresse liegt noch in der Küchenschublade. Die Halterhaftung oder wie das heißt kommt nur zum tragen, wenn Du die Angabe des Fahrers verweigerst oder es zu aufwändig ist, den wahren Fahrer zu ermitteln. Aber Du bist doch kooperativ gegenüber den Behörden, oder?Lies mal in verkehrsportal.de, dort wissen viele nicht viel, aber manche haben doch richtig Ahnung.
Parkticket nach 6 Monaten?
Verfasst: Di 5. Dez 2006, 11:01
von Privra
Die 3-Monatsfrist gibt es noch. Es handelt sich aber um eine Verjährungsfrist hinsichtlich der Feststellung des "Täters". Da bei Parkverstößen neben dem Fahrer immer der Halter mit in Anspruch genommen werden kann (nützt Dir der Kasache auch nichts), ist ein "Täter" ja bekannt, die 3-Monatsfrist greift nicht (funktioniert also im allg. nur bei rollendem Verkehr). Sodann greift die 6-monatige Verfolgungsvrejährung mit einer Besonderheit - es reicht grob gesagt eine interne Feststellung des Halters und ein kurzfristig erstelltes Schreiben an den Betroffenen. Wenn er dieses zietnah erhält, können die sechs Monate auch schon mal abgelaufen sein. Also Daten checken, eventuell von RA Akteneinsicht in Bußgeldakte vornehmen lassen. Erst dann kann die Verjährung mit Sicherheit festgestellt werden.Jens
Parkticket nach 6 Monaten?
Verfasst: Di 5. Dez 2006, 11:08
von Sierra
Jens, soweit ich mich eingelesen haben, darf der Halter ausschließlich dann in Regreß genommen werden, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist. Der kasachische Fahrer ist aber ermittelt. Es obliegt der Behörde, gegen ihn vorzugehen. Tut sie das aus Bequemlichkeit nicht, darf dafür nicht stattdessen der Halter ausgepeitscht werden. M., der so blöd war und seinen letzten Parkverstoß zugegeben hat. Der war unbeabsichtigt und nicht nur in meinen Augen eine regelmäßig aufgestellte Abzockfalle. Daraufhin hab ich mich kundig gemacht.
Parkticket nach 6 Monaten?
Verfasst: Di 5. Dez 2006, 13:58
von Frank the Judge
Danke für die ersten Antworten. Werde es dann erst Mal so handhaben, dass ich die beiden Briefe (waren ja nicht eingeschrieben oder per Zustellungsurkunde) gar nicht erhalten habe. Da die Verstöße im April begangen wurden, ist die 6 Monatsfrsit ja auch schon um knapp 2 Monate überschritten.
Parkticket nach 6 Monaten?
Verfasst: Di 12. Dez 2006, 23:49
von jawolf30
Zitat:Original erstellt von Frank the Judge am/um 05.12.06 12:58:46...Werde es dann erst Mal so handhaben, dass ich die beiden Briefe (waren ja nicht eingeschrieben oder per Zustellungsurkunde) gar nicht erhalten habe. ...Hallo Frank,halte ich für keine gute Idee: findest Du es glaubhaft, dass zwei "normale" Briefe nicht angekommen sind...???
Parkticket nach 6 Monaten?
Verfasst: Mi 13. Dez 2006, 14:23
von Frank the Judge
Ich weiß, was Du meinst. Aber bei mir wäre das durch den momentanen Hausumbau inkl. fehlender Briefkästen durchaus möglich.Jetzt mal unter Auslassung jedweder Spitzfindigkeiten - ich werde mal mit denen telefonieren.
Parkticket nach 6 Monaten?
Verfasst: Mi 13. Dez 2006, 15:59
von Sierra
Das würd ich lieber nicht. Die drehen Dir ein Ei draus!