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Verlängerung Löschungsfrist auf 7 Jahre
Verfasst: Di 21. Nov 2006, 16:11
von Tassilo
Hallo,ab wann gilt diese Regelung? Ist das rückwirkend fürbisher schon stillgelegte Fahrzeuge gültig ?Danke,T.L.
Verlängerung Löschungsfrist auf 7 Jahre
Verfasst: Mo 27. Nov 2006, 13:28
von Altopelfreak
Hallo Tassilo,wie Du siehst, kann derzeit niemand diese Frage beantworten!Die Zulassungsstellen und das KBA übrigens auch nicht!Nein, sowieso nicht, armes Deutschland!TschüßKlaus
Verlängerung Löschungsfrist auf 7 Jahre
Verfasst: Di 28. Nov 2006, 00:30
von oldierolli
Hallo, bald ist "Jaguar" und dann "Feburah". Ich glaube, da erfahren wir wohl mehr. Leicht geduldigen Gruß. Rolf
Verlängerung Löschungsfrist auf 7 Jahre
Verfasst: Di 28. Nov 2006, 10:59
von Frankie
Ich hatte die Frage auch schon gestellt @look und da kamen einige Anworten. Dass die Regelung rückwirkend gilt für in 06 oder 05 oder noch früher stillgelegte Fahrzeuge, bezweifelten die meisten Antworter, aber nix genaues weiß man nicht ....Gruß Frank