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totale Verwirrung Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Do 31. Aug 2006, 18:02
von Box156
Hi Leute,ich beabsichtige morgen meinen Neuerwerb (Peugeot 205 GTI) aus der Schweiz nach Deutschland zu fahren. Dazu habe ich mir Kurzzeitkennzeichen besorgt. Nun behaupten die Amtsschimmel das darf man nicht, weil die Kennzeichen nur in deutschland gültig sind. Von Abkommen mit den Nachbarländern weiß natürlich keiner etwas. Ich hab nun recherchiert das es auch in der Schweiz akzeptiert wird.Hier wurd ja auch schon reichlich dazu geschrieben.Nun sagt meine versicherung aber es bestünde kein Versicherungsschutz im Ausland. Der ADAC hat das bestätigt.Welch krasser Widerspruch ! Die ausländischen Behörden würden ergo ein Kennzeichen akzeptieren, obwohl kein Versicherungsschutz besteht.Bei den schweizer Behörden hab ich heute niemand mehr erreicht und mein Zug geht um 6.52 Uhr.Wer weiß Bescheid ?VGFrank

totale Verwirrung Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Do 31. Aug 2006, 20:04
von citroeni
Es ist richtig, dass die 5-Tageszulassung NUR in Deutschland gültig ist.Dass die Schwizer sagen sie würden sie akzeptieren heisst ja nur, dass sie dich dafür nicht anhalten.Gelten tun sie da trotzdem nicht.Für die Aktion Schweiz hättest du Zollkennzeichen kaufen müssen.

totale Verwirrung Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Sa 2. Sep 2006, 23:28
von ID19
Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht ein bilaterales Abkommen zur Anerkennung der Kurzzeit- (Überführungs-) Kenzeichen.Du kannst ganz legal in der Schweiz fahren, allerdings muss deine Versicherung bestätigen, dass der Versicherungsschutz auch in der Schweiz gilt. Manche Versicherungen haben da kein Problem mit, andere wohl schon.GrüßeMartin

totale Verwirrung Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mo 4. Sep 2006, 12:56
von fliermann
Hallo,Zitat:Original erstellt von citroeni am/um 31.08.2006 20:04:39Für die Aktion Schweiz hättest du Zollkennzeichen kaufen müssen.Falsch, die Ausfuhrkennzeichen (früher Zollkennzeichen) bekommst Du, um ein Fahrzeug AUSzuführen. Zur Einfuhr gehen sie nicht, schon allein weil Du mit Brief und Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorfahren mußt, um diese zu bekommen.GrußFrank

totale Verwirrung Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: Mo 4. Sep 2006, 18:49
von citroeni
stimmt, mein Fehlerer hätte schweizer Zollkenzeichen holen müssen!falls es sowas gibt, aber ich denk mal sowas wird zu bekommen sein.Das mit dem Abkommen mag sein, mir persönlich jetzt nicht bekannt.Allgemein gilt aber, dass die 04er-Kennzeichen NUR innerhalb Deutschlands gültig sind.