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E-Prüfzeichen und K-Schlangenlinie

Verfasst: Do 31. Aug 2006, 11:23
von ID19
Ein Frage, speziell für Hallo-Stege:Ist es erlaubt, an ein neues Fahrzeug Fahrzeugteile mit der alten K-Prüfnummer (Schlangenlinie) anzubauen. Im Klartext: Darf an ein aktuelles, neues Motorrad ein Rücklicht angebaut werden, dass ein altes deutsches Prüfzeichen hat?Und sicherheitshalber auch umgekehrt: darf an ein altes Motorrad ein Rücklicht angebaut werden, dass ein aktuelles E-Prüfzeichen hat?Ich hab da nix eindeutiges drüber gefunden.Grüße und danke schon malMartin

E-Prüfzeichen und K-Schlangenlinie

Verfasst: Do 31. Aug 2006, 19:00
von hallo-stege
Hallo Martin,Rücklicht mit nationalem Prüfzeichen an aktuellem Fahrzeug mit EG Gesamttypgenehmigung: nein, da hier die Beleuchtung der EG Rili 93/92/EG (Anbau der Beleuchtung) und 97/24/EG bzw Kapitel 2 (Beleuchtungseinrichtungen) bzw. der ECE entsprechen muss, und die "Wellenlinie" lediglich eine nationale Bauartgenehmigung ist, (eventuell könnte im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wird aber nicht gerne gemacht)Rücklicht mit EG/ECE Prüfzeichen an altem Fahrzeug mit nationaler ABE: ja, denn es darf die Beleuchtungsanlage insgesamt und die Leuchten im Einzelnen den EG/ECE Richtlinien entsprechen, Voraussetzung ist aber, das die Leuchten wirklich für den entspechenden Einsatzzweck geprüft sind und die Anbaulage gleich bleibt, sonst ist eine Abnahme erforderlich.Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter.Gruss von Frank

E-Prüfzeichen und K-Schlangenlinie

Verfasst: Do 31. Aug 2006, 21:28
von ID19
Danke Frank, das wollte ich wissen!GrüßeMartin