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Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
Verfasst: Mi 9. Aug 2006, 17:03
von Lemmi
Hallo zusammen,zusammen mit einem Freund habe ich einen 65 Morris Cooper, welcher noch nie irgendwo zugelassen war, weil er seit dieser Zeit entweder im Rennbetrieb war oder in Hallen auf bessere Tage gewartet hat. Daher gibt's für den Kleinen auch keinen Brief, sondern nur ONS-Papiere.Das wollen wir ihm für die Zukunft ersparen und dem Kleinen eine ordentliche H-zulassung verpassen, so dass er wenigstens zum Spielen bei Oldtimer-Rallyes raus darf.Irgendwie habe ich aber im Hinterkopf, dass es bis vor einiger Zeit hierzu aussreichte, beim KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern, ein Datenblatt zu besorgen und dann TÜV, usw. zu machen. Irgendwo in meinem Hinterkopf sagt mir jetzt aber etwas, dass sich das geändert hat, und ein Fahrzeug, welches noch nie zugelassen war, nun wie ein Neufahrzeug zuzulassen wäre. Die Konsequenz wäre, dass das nicht ginge, weil der Kleine natürlich bei weitem nicht die Anforderungen erfüllt, die man an einen Neuwagen stellt. Zum Beispiel wäre dann ein Kat erforderlich, usw.Stimmt das?Viele Grüße und vielen Dank!Lemmi
Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
Verfasst: Mi 9. Aug 2006, 17:39
von citroeni
vielleicht war er ja doch mal zugelassen, nur ist leider leider der brief von damals verloren gegangen und nun weis keiner wann genau das war und auf wen und leider ist das auch schon so lange her, dass die daten beim amt alle verloren gegangen sind...
Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
Verfasst: Mi 9. Aug 2006, 19:45
von hallo-stege
... Erzähle es niemandem, dann fragt auch niemand danach ...An sonsten gelten für Dein Fahrzeug die Bestimmungen von 2006, und die beziehen sich nicht nur auf Abgas und Geräusch, sondern auch auf Crashverhalten (Gurte, Airbags), Bremse, Beleuchtung, und was weiss ich nicht alles (die genaue Liste findest Du in der EG Richtlinie 70/156/EWG in der aktuellen Fassung)Gruss von Frank
Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
Verfasst: Mi 9. Aug 2006, 21:50
von TILUX
hallo, das beste ist, den verlorenen brief aufbieten und den normalen weg zu gehen, ein auto nach langer zeit wieder zuzulassen.( alles was älter als 5 jahre ( abgemeldet)ist, ist weg beim verkehrsamt!tag der ez wird dann meist geschätzt, soweit sich keiner mehr daran erinnert.gruß
Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
Verfasst: Do 10. Aug 2006, 17:34
von Lemmi
Okay, ich versuche mal zwischen den Zeilen zu lesen.Das heißt, dass ich einfach so tun soll, wie wenn der Brief vor ewiger Zeit verloren gegangen wäre und die sollen dann einfach einen Brief nach geschätztem oder glaubhaft gemachtem Datum anfertigen? Das wäre ja einfach!!!Das Auto hat und hatte noch nie einen Brief. Es war wirklich seit 1965 im Renneinsatz.Irgendwie kann ich nicht so recht glauben, dass das mit dem "verlorenen" Brief funktioniert. Dazu war ich schon zu oft auf unseren lokalen Zulassungsstellen und habe einschlägige Erfahrungen gemacht.Gruß!Lemmi
Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
Verfasst: Do 10. Aug 2006, 17:54
von Vette58
Du missverstehst das. Niemand würde dich auffordern etwas zu tun, was nicht erlaubt ist. Es ist aber so, dass es ein gewisses Standardprozedere bei verloren gegangenem Brief gibt, welches eine Wiederzulassung auch ohne Dokumente und ohne Nachweis der Erstzulassung ermöglicht. Dabei wird in der Regel der 1.7. des Baujahrs (Nachweis z.B. durch VIN) als Erstzulassung in den neuen Brief übernommen.GrußUliBeitrag geändert:10.08.2006 17:56:04
Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
Verfasst: Do 10. Aug 2006, 21:32
von Th. Dinter
Hallo,normalerweise hatten die Fahrzeuge damals alle einen Brief, es sei denn der ist aus England direkt eingeführt worden(also nicht vom Händler).Daß das Fahrzeug nie zugelassen war, ist was ganz anderes....Also ist der Brief doch irgendwie verloren gegangen, oder....grußthomas
Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
Verfasst: Fr 11. Aug 2006, 16:09
von citroeni
Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 10.08.2006 21:32:36Also ist der Brief doch irgendwie verloren gegangen, oder....würd ich auch sagendenk doch nochmal ganz ganz scharf nach!da bestimmt mal was
Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
Verfasst: Mo 14. Aug 2006, 17:51
von Lemmi
Okay, ich erinnere mich! Ich war gerade 1 Jahr alt und da legte mein Vater den Brief auf meinem Kinderwagen ab. Natürlich habe ich nach allem gegriffen, was neu war. Und so fiel auch dieser offiziell aussehend Fetzen Papier in meine Hände. Mangels Zähnen könnte ich nur daran nuckeln, aber nachdem sich das Papier in eine breiige Masse verwandelt hatte, schmeckte es hervorragend. Komischerweise war mein Vater von meiner eigenständigen Nahrungsbeschaffung nicht so angetan! Viele Grüße und vielen Dank! So werde ich es probieren! Oder so ähnlich! Ich schreibe Euch dann, ob's geklappt hat!Lemmi Beitrag geändert:14.08.2006 17:53:27
Erstzulassung nach 41 Jahren möglich?
Verfasst: Mi 16. Aug 2006, 15:36
von Gordini
Hallo, eine KBA Auskunft stellt schon mal die "erste amtliche Urkunde" über das Fahrzeug inklusive Fahrgestellnummer, Modellbezeichnung und Baujahr dar. Gültig 1 Monat. Damit habe ich "immer" angefangen.GrüßeChristoph