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Gewährleistungspflicht einfordern. Wie am besten vorgehen?

Verfasst: Di 25. Jul 2006, 22:27
von Rene E
Wir haben im Februar eine Ente Bj. 85 für 3000 EUR bei einem offiziellen Gebrauchtwagenhändler gekauft. Leider hatte sie in der letzten Zeit einige sehr unangenehme Defekte. Bereits zwei Wochen nach dem Kauf war der Anlasser defekt. Na gut, ein besserer fand sich für 50 EUR. Vor 4 Wochen flog eine Zündkerze aus dem Kopf. Leider war das Gewinde nicht mehr reparabel, da es bereits einmal repariert wurde. Ich mußte einen neuen Zylinderkopf besorgen und tauschen.Letzes Wochenende hatte die Ente dann einen totalen Bremsausfall. Eine lebensgefährliche Situation die nur durch Glück zu keinem Unfall geführt hat. Zunächst gingen ein oder mehrere Bremskolben nicht mehr zurück der Wagen wurde langsamer. Nach einer Pause, wir gingen zunächst von einem erneuten Motorschaden aus, fuhren wir wieder los und das Premspedal ließ sich widerstandsfrei durchtreten.Nach Meinung aller dazu befragten Entenspezialisten ist das das typische Verhalten, wenn die Bremsanlage einer Ente mit Scheibenbremsen einmal mit normaler Bremsflüssigkeit (DOT) statt mit mineralischem LHM befüllt wurde.Beim Kauf war scheinbar LHM drin, zumindest ist es grün. Danach wurde an der Bremsanlage nichts mehr getan. Die falsche Bremsflüssigkeit muß also vor dem Kauf in der Bremsanlage, zumindest für kurze Zeit, drin gewesen sein.Jetzt müssen alle Bremszylinder und der HBZ getauscht werden. Ich habe im Moment dafür keine Zeit, also wird es eine Entenwerkstatt in Franken machen, gegen Rechnung.Da jetzt fast ein halbes Jahr rum ist, liegt die Beweispflicht daß der Händler von dem Defekt nichts gewußt hat und ihn auch nicht nachprüfen konnte, noch bei ihm.Wie ist das?1. Scheint das doch ein eindeutiger Fall für die Gewährleistung zu sein?2. Wie gehen wir jetzt am besten vor, um die Gewährleistung anzumelden?3. Die Ente ist nicht als Bastlerfahrzeug gekauft worden. Mir sind beim Vertrag jetzt keine der "üblichen" Umgehungsklauseln aufgefallen. Wenn doch eine drin ist, müßte ich doch eigentlich nur beweisen, daß er mir den Wagen als Händler verkauft hat? Ist der Umgehungsversuch eigentlich ein Straftatbestand?4. Wie stehen die Chancen, die Reparaturkosten ersetzt zu bekommen? Ich würde zunächst lieber versuchen daß er "freiwillig" bezahlt und ihm allenfalls "die Instrumente zeigen". Aber ich denke mal wenn es um einen lebensgefährlichen Ausfall der Bremse geht, könnte das Gericht eher geneigt sein verbraucherfreundlich zu urteilen.Beitrag geändert:26.07.2006 00:24:43

Gewährleistungspflicht einfordern. Wie am besten vorgehen?

Verfasst: Mi 26. Jul 2006, 00:34
von fliermann
Hallo Rene,der defekte Anlasser und der defekte Kopf ist sowieso Vergangenheit, da Du dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen mußt.Den Mangel mit dem Bremssystem würde ich schriftlich per Einschreiben anzeigen.Dann würde ich aber nach einer gütigen Einigung suchen (er bessert nach oder er übernimmt, zumindest teilweise, die Reparaturkosten.)Um einen eindeutigen Gewährleistungsfall handelt es sich jedoch meiner Meinung nach aber nicht, da das Fahrzeug Bj. 85 ist (da werden andere Maßstäbe gesetzt, als bei einem Jahreswagen) und, da die Bremsen zum Zeitpunkt der Übergabe und für weitere 5 Monate funktioniert haben.Also hau´ nicht zu sehr auf den Putz und strebe eine gütige Einigung an!!!GrußFrank

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Verfasst: Mi 26. Jul 2006, 10:48
von Zoe
Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 25.07.2006 22:27:12 Zunächst gingen ein oder mehrere Bremskolben nicht mehr zurück der Wagen wurde langsamer. Nach einer Pause, wir gingen zunächst von einem erneuten Motorschaden aus, fuhren wir wieder los und das Premspedal ließ sich widerstandsfrei durchtreten.Das wiederum klingt mir nach erheblich Wasser in der Bremsflüssigkeit. Durch die blockierten Bremskolben reibt die Bremse, es entsteht erhebliche Wärme und es entsteht Dampf, und der läßt sich bekanntermaßen komprimieren - d.h. wenn Du das nächste Mal bremst trittst Du "ins Leere".Hab ich bei meinem allerersten Auto auch so gehabt und da war es die uralte Bremsflüssigkeit.Zoe

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Verfasst: Mi 26. Jul 2006, 11:05
von Rene E
Ne Anja, genau das kann bei einer Ente eigentlich nicht passieren. Die grüne "Bremsflüssigkeit" LHM ist ein Mineralöl.Das macht einen Citroen zu einem sehr sicheren Wagen ohne Bremsfading, Dampfbildung und den bekannten Problemen.Wenn aber ein "Spezialist" in dieses System normale hygroskopische DOT Bremsflüssigkeit reinfüllt, zerfrisst die die Gummimanschetten des LHM Systems. Auch wenn man den Fehler bemerkt, dem Lehrling der es verbockt hat eine knallt und ihn verdonnert nach Feierabend die Flüssigkeiten zu tauschen, kann das schon reichen die Bremsanlage lebensgefährlich zu versauen.Ob die Bremse jetzt so heiß wurde, daß selbst das LHM gekocht hat, oder sie durch die kaputten Manschetten Luft gezogen hat, weiß ich aber auch nicht. So genau stecke ich da noch nicht drinBeitrag geändert:26.07.2006 11:08:46

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Verfasst: Mi 26. Jul 2006, 19:49
von Tripower
Zitat:Original erstellt von fliermann am/um 26.07.2006 00:34:48Um einen eindeutigen Gewährleistungsfall handelt es sich jedoch meiner Meinung nach aber nicht, da das Fahrzeug Bj. 85 ist (da werden andere Maßstäbe gesetzt, als bei einem Jahreswagen) und, da die Bremsen zum Zeitpunkt der Übergabe und für weitere 5 Monate funktioniert haben.Vorsicht Frank!Rechtsberatung im konkreten Fall ist Dir nicht nur gesetzlich verboten, Deine Auskünfte sind zudem auch falsch!Nicht missverstehen, aber in solchen Fällen sollte man doch lieber den fachkundigen Rat eines Anwalts heranziehen!GrußTripower

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Verfasst: Do 27. Jul 2006, 01:48
von Thomas404
Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 26.07.2006 11:05:14Die grüne "Bremsflüssigkeit" LHM ist ein Mineralöl.Das macht einen Citroen zu einem sehr sicheren Wagen ohne Bremsfading, Dampfbildung und den bekannten Problemen.Sorry Rene, aber das ist mir anders beigebracht worden. Mir wurde gesagt, die normalen hygroskopischen Bremsflüssigkeiten seien sicherer, da sie die Feuchtigkeit, die z.B. durch die Bremsschläuche diffundiert, absorbieren. Bei Silikonbremsflüssigkeit und analog wohl auch bei der LHM würden sich dagegen mit der Zeit Wassertröpfchen bilden, die viel leichter zu Betriebsstörungen durch Gefrieren oder Verdampfen führen könnten, wenn sie sich an ungünstiger Stelle im Bremssystem ablagern.Ich schließe mich dem Vorschlag an, als erstes die Flüssigkeit im System komplett zu erneuern.

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Verfasst: Do 27. Jul 2006, 14:51
von fliermann
Hallo Gerrit,Zitat:Original erstellt von Tripower am/um 26.07.2006 19:49:13Vorsicht Frank!Rechtsberatung im konkreten Fall ist Dir nicht nur gesetzlich verboten, Deine Auskünfte sind zudem auch falsch!Nicht missverstehen, aber in solchen Fällen sollte man doch lieber den fachkundigen Rat eines Anwalts heranziehen!GrußTripowerhandelt es sich denn schon um Rechtsberatung, wenn ich schreibe, daß es sich MEINER MEINUNG NACH eben NICHT um einen EINDEUTIGEN Gewährleistungsfall habdelt???Abgesehen davon, daß ich dies eher einfach als freie Meinungsäußerung sehe, handelt es sich hier Deiner Meinung nach um einen eindeutigen Gewährleistungsfall???Das würde mich echt interessieren, da ich nämlich von Berufs wegen auch immer wieder mit der Sachmangelhaftung bei Kraftfahrzeugen konfrontiert werde.GrußFrank

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Verfasst: Do 27. Jul 2006, 15:50
von oldierolli
@ Frank: keine Bange, so leicht ist man nicht auf "Rechtsberatung" festzuklopfen, denn dann dürften weder Zeitschriften noch TV dahingehende Beiträge verbreiten. Und DIE haben meist gute Juristen. Gruß. Rolf

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Verfasst: Do 27. Jul 2006, 18:12
von oldsbastel
Zitat:Original erstellt von Tripower am/um 26.07.2006 19:49:13Vorsicht Frank!Rechtsberatung im konkreten Fall ist Dir nicht nur gesetzlich verboten, Deine Auskünfte sind zudem auch falsch!Gerrit,korrgier mich, wenn ich falsch liege, aber gibt zu derart alten Fahrzeugen nicht inzwischen ein Urteil, bei dem heraus kam, dass das Fahrzeug eben nicht mehr der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von einem Jahr unterliegt?Das generelle Problem bei solchen Fahrzeugen ist ja wohl, dass die Garantieversicherung der Händler nur bis 10 Jahre greift - evtl. sogar noch deutlich weniger bei absoluten Exoten (den Olds wollte auch keine Versicherung).

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Verfasst: Mo 7. Aug 2006, 10:09
von Rene E
Gute Nachrichten!Gebrauchtwagenhändler sind nicht alle Betrüger, Roßtäuscher und Verbrecher.Der Entenschrauber bei Bamberg hat die Bremsanlage instandgesetzt und der Verkäufer anstandslos die Rechnung übernommen.Man sieht also, es geht mit dem Gewährleistungsrecht. Und ein ehrlicher und aufrichtiger Gebrauchtwagenhänder kalkuliert es ein und kann auch damit umgehen.Ich finde das Gesetz gut. Es ist auch ein guter Grund doch mal beim Händler zu kaufen und nicht ausschließlich von PrivatBeitrag geändert:07.08.2006 10:20:50