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Welche Regeln gelten für Ausfahrten (30 Motorräder)?
Verfasst: Mo 3. Jul 2006, 13:46
von pope
Ich arbeite in einem größeren Unternehmen und möchte gerne mit ca. 30 Kollegen und Mitarbeitern eine Motorrad-Ausfahrt unternehmen (2-tägig, mit Übernachtung). Muß so etwas unter Angabe der Strecke bei einer Behörde (Polizei, Landratsamt etc.) angemeldet werden? Braucht man eine spezielle Versicherung? Oder kann man einfach Gas geben?Viele Grüßepope
Welche Regeln gelten für Ausfahrten (30 Motorräder)?
Verfasst: Mo 3. Jul 2006, 14:20
von oldsbastel
Ich meine, über 10 oder 15 Fahrzeuge sind anmeldepflichtig.Aber mal ganz im ernst:1. Meldet keiner sowas an (ich habe das seit Beginn meiner Zweirad-Karriere auf dem Mofa 1977 noch nicht erlebt).2. Kannst du mit 30 Motorrädern keinen Pulk mehr vernünftig fahren. Ich habe mehrmals Fahrten nach Frankreich mit 30 bis 50 Motorräder im Pulk organisiert und geleitet. Im Prinzip ist das Ganze nur noch eine höhere Form von Schwachsinn. Wenn du einigermaßen zügig durchkommen willst, dann musst du bei 30+ Fahrzeugen Kreuzungen und Ampeln sperren (das mit den Kreuzungen sperren haben wir auch ohne Anmeldung bei der Polizei durchgezogen). Dazu kommt, dass der Letzte hinten wie ein Weltmeister am Draht ziehen muss, während der Erste vorne mit 80 oder 90 km/h durch die Pampa schleicht. Überholvorgänge auf der Landstraße sind entweder gar nicht mehr drin, oder ziehen sich über Kilometer. Bleibt dann also nur noch die Autobahn - und wer will das schon ...Ich würde den Pulk an deiner Stelle in Grüppchen mit 3-5 Motorrädern aufteilen, die sich an einem Sammelpunkt treffen. Die Grüppchen kannst du dann noch nach Können etc. sortieren. Das ist wesentlich entspannter.Beitrag geändert:03.07.2006 14:22:51
Welche Regeln gelten für Ausfahrten (30 Motorräder)?
Verfasst: Mo 3. Jul 2006, 16:38
von Zoe
Wir machen unsere kleinen, lokalen Ausflüge inoffziell. Beim letzten Clubtreffen haben wir unsere Ausfahrten als sehr lockere Kolonne veranstaltet. Ein Führungsfahrzeug, ein "Lumpensammler" (das war ich )und jeder mit Wegbeschreibung. Wenn jemand an einer Ampel warten muß, wars kein Problem.Nur einmal hat eine Clubkameradin eine Abzweigung "offengehalten", was ein prompt vorbeikommendes Streifenhörnchen gar nicht lustig gefunden hat....Kolonnenfahren auf längere Strecken ist nur mit wirklich kleinen Gruppen zu empfehlen. Unser letzter Alpencruise vom T-Stammtisch war mit 8 Fahrzeugen schon an der Grenze des machbaren. Lieber aufteilen in zwei mal vier.Zoe
Welche Regeln gelten für Ausfahrten (30 Motorräder)?
Verfasst: Di 4. Jul 2006, 08:01
von ID19
Wie schon gesagt: Auch allein schon wegen der besseren Durchführbarkeit und der Minimierung von Gefahren teilt die Truppe in drei Gruppen zu 10 Motorrädern auf. Das macht dann zwar immer noch keinen Spaß und ist Streß, aber es geht schon deutlich besser.Der §29 StVO regelt diese "übermäßige Straßenbenutzung" ansonsten und bei gleichem Startpunkt und gleichem Ziel ist eine Tour mit 30 Motorrädern anmeldepflichtig. GrüßeMartin
Welche Regeln gelten für Ausfahrten (30 Motorräder)?
Verfasst: Di 4. Jul 2006, 08:38
von goggo
Wir haben bei Rollerausfahrten auch mehrere Gruppen die sich dann zusammenfunken wenn was unklar ist....Problem ist eher die Topspeed von 70 reicht oft ned den Verkehr flüssig zu halten und es gibt dann oft Irritationen mit Autofahreren die sich ned überholen trauen...Helmut
Welche Regeln gelten für Ausfahrten (30 Motorräder)?
Verfasst: Di 11. Jul 2006, 18:58
von starmotor
...schau Dir doch mal das an (Alpentour) sind allerdings Autos (30)Beitrag geändert:11.07.2006 19:00:49
www.oldtimerfreunde-freising.deBeitrag geändert:11.07.2006 19:02:01